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Rechtsprechung
   LG Potsdam, 11.12.1996 - 4 O 427/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12584
LG Potsdam, 11.12.1996 - 4 O 427/95 (https://dejure.org/1996,12584)
LG Potsdam, Entscheidung vom 11.12.1996 - 4 O 427/95 (https://dejure.org/1996,12584)
LG Potsdam, Entscheidung vom 11. Dezember 1996 - 4 O 427/95 (https://dejure.org/1996,12584)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 53/98

    Rückwirkende Heilung von Gründungsmängeln bei Abwasserzweckverbänden durch …

    Diese Auffassung wurde nicht nur in der Kommentarliteratur vertreten (s. etwa Schlemp, Kommunalverfassung, 1990, Teil II, B 1, § 61;… Bretzinger/Büchner-Uhder, Kommunalverfassung, Handbuch für die kommunale Praxis in den neuen Bundesländern, 1990, § 61 DDR-KV, Rdn. 2, 3 und 6; s. auch die Nachweise bei Klügel, LKV 1998, 169 m.w.N.), sondern auch in der kommunalen Praxis (…s. etwa die in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium entstandene Arbeitshilfe der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Gründung von Zweckverbänden, 1991, S. 4), in der Rechtsprechung (s. zur Fortgeltung des RZwVerbG etwa OVG Sachsen, LKV 1997, 223; LKV 1997, 418 und LKV 1997, 420; Brandenburgisches OLG, LKV 1997, 426 f.; LG Potsdam, LKV 1997, 430 f.), nicht zuletzt auch von den Landesgesetzgebern in den neuen Bundesländern, wie sich etwa darin zeigt, dass mit der Einführung der Landesgesetze über die kommunale Gemeinschaftsarbeit das RZwVerbG jeweils aufgehoben wurde (s. für das Land Brandenburg § 32 Ziffer 1 GKG, für Mecklenburg-Vorpommern § 177 Abs. 3 Nr. 3 Kommunalverfassung MV).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.12.1997 - LVG 12/97

    Umwandlung der auf der Grundlage der Kommunalverfassung der DDR bis zum …

    Das Reichszweckverbandsgesetz vom 7. Juni 1939 (RGBl I 979) ergänzt die Regelungen des § 61 KommVfG nicht; denn es ist nicht Landesrecht von Sachsen-Anhalt geworden (LVfG-LSA, LKV 1997, 411; Wellmann LKV 1997, 402; a. A. OVG Bautzen, Beschl. v. 06.07.1995 - 3 S 156/94 -, LKV 1997, 425 und vom 07.05.1997 - 2 S 179/95 -, LKV 1997, 418;… OLG Brandenburg, Urt. v. 25.09.1996 - 3 U 57/95 -, LKV 1997, 426; LG Potsdam, Urt. v. 11.12.1996 - 4 O 427/95 -, LKV 1997, 430; Sommerschuh in Arbeitshilfe für die Praxis in den Kommunen der neuen Bundesländer der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Gründung von Zweckverbänden, S. 4).

    Unter Rückgriff auf diese Behandlung fehlerhafter privatrechtlicher Gesellschaftsgründungen wird die Ansicht vertreten, daß auch die Kommunen bei einem Fehlschlag der Gründung eines Zweckverbandes als Gesamtschuldnerinnen nach § 427 BGB Dritten gegenüber auf Erfüllung haften (so Wellmann LKV 1997, 402, 403; LG Potsdam LKV 1997, 430. Die Entscheidung wurde in der Berufungsinstanz vom OLG Brandenburg LKV 1997, 426 aufgehoben. Das OLG Brandenburg verneint die Anwendbarkeit der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft).

  • OVG Thüringen, 25.02.2004 - 4 KO 703/01

    Benutzungsgebührenrecht; Kostenerstattungsanspruch eines fehlerhaften …

    Dabei werden auf die Beteiligung nicht rechtsfähiger öffentlich-rechtlicher Verbände im Privatrechtsverkehr die Grundsätze derjenigen zivilrechtlichen Kooperation angewendet, die weitestgehend mit der Struktur des öffentlich-rechtlichen Verbandes übereinstimmen - hinsichtlich der privatrechtlichen Betätigung entweder vergleichbar einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bzw. einem nicht wirtschaftlichen Verein (so BGH…, Urteil vom 18.12.2000 - II ZR 384/98 - a. a. O.) oder einer Vor-GmbH bzw. einer fehlerhaften Gesellschaft (so etwa BGH, Urteil vom 28.03.1996 - VII ZR 228/94 - NJW-RR 1996, 853 und vorgehend ThürOLG…, Urteil vom 08.09.1994 - 1 U 407/93 - a.a.O.; LG Potsdam, Urteil vom 11.12.1996 - 4 O 427/95 - LKV1997, 430; Stuible-Treder, DÖV 1987, 58 ff.;… vgl. hierzu auch Saugier, a. a. O., S. 80 ff. und 109 m. w. Nw.).
  • OLG Brandenburg, 29.10.1998 - 2 U 120/97

    Bestehen eines Darlehensrückzahlungsanspruchs; Anspruch auf Schadensersatz aus …

    Die Klägerin ist der Auffassung, ein vertraglicher Anspruch bestünde entgegen der vom Landgericht Frankfurt (Oder) im angefochtenen Urteil vertretenen Rechtsauffassung nicht gegen die Bürgermeister der Beklagten, sondern - wie auch vom Landgericht Potsdam (Urteil vom 11. Dezember 1997 - nicht rechtskräftig -, LKV 1997, 430) vertreten gegen die beklagten Gemeinden selbst (Bl. 577).

    Handelnder für den nicht existierenden Abwasserverband war nach Auffassung des Senats ein Vorverband, bestehend aus den Beklagten zu 2 bis 9, dieser vertreten durch den Bürgermeister der Beklagten zu 2. Der Senat teilt insoweit die hierzu auch vom Landgericht Potsdam in gleichgelagerter Sache vertretene Auffassung, wonach die letztlich gescheiterte Zweckverbandsgründung jedenfalls dazu geführt hat, daß eine aus den Gemeinden bestehende Gesellschaft des bürgerlichen Rechts entstanden ist [LKV 1997, 430 (431/432)].

  • VerfG Brandenburg, 20.01.2000 - VfGBbg 3/99

    Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Organisationshoheit; …

    Diese Auffassung wurde nicht nur in der Kommentarliteratur vertreten (s. etwa Schlemp, Kommunalverfassung, 1990, Teil II, B 1, § 61;… Bretzinger/Büchner-Uhder, Kommunalverfassung, Handbuch für die kommunale Praxis in den neuen Bundesländern, 1990, § 61 DDR-KV, Rdn. 2, 3 und 6; s. auch die Nachweise bei Klügel, LKV 1998, 169 m.w.N.), sondern auch in der kommunalen Praxis (…s. etwa die in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium entstandene Arbeitshilfe der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Gründung von Zweckverbänden, 1991, S. 4), in der Rechtsprechung (s. zur Fortgeltung des RZwVerbG etwa OVG Sachsen, LKV 1997, 223; LKV 1997, 418 und LKV 1997, 420; Brandenburgisches OLG, LKV 1997, 426 f.; LG Potsdam, LKV 1997, 430 f.), nicht zuletzt auch von den Landesgesetzgebern in den neuen Bundesländern, wie sich etwa darin zeigt, daß mit der Einführung der Landesgesetze über die kommunale Gemeinschaftsarbeit das RZwVerbG jeweils aufgehoben wurde (s. für das Land Brandenburg § 32 Ziffer 1 GKG, für Mecklenburg-Vorpommern § 177 Abs. 3 Nr. 3 Kommunalverfassung MV).
  • VG Chemnitz, 12.07.2004 - 6 K 428/04
    Sofern der Beklagte darauf abstellt, dass im Falle der nicht ordnungsgemäßen Gründung des AZV sämtliche von diesem geschlossenen Verträge unwirksam sind, ist darauf hinzuweisen, dass der allgemeine Rechtsgrundsatz, wonach die Mitglieder einer nicht rechtsfähigen Vereinigung für rechtsgeschäftliches Handeln vor Rechtsfähigkeit unbeschränkt und gesamtschuldnerisch haften, auch für Mitglieder von öffentlichrechtlichen Vorzweckverbänden gilt (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgerichts, Urteil vom 29.10.1998 - 2 U 120/97 -, Landgericht Potsdam, Urteil vom 11.12.1996 - 4 O 427/95 - mit Hinweis auf die Entscheidung des BGH vom 28.03.1996 - VII ZR 228/94 - ).
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