Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 20.10.2014 - 4 OA 252/14 |
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Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 20.10.2010 - 4 OA 252/14
- OVG Niedersachsen, 20.10.2014 - 4 OA 252/14
- BVerwG, 26.11.2014 - 5 B 52.14
- BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 9.15
- BVerwG, 05.02.2015 - 5 KSt 2.15
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 17.03.2015 - 5 A 2.15
Statthaftigkeit eines Nichtigkeitsantrags und Restitionsantrags bzgl. Ablehnung …
Mit diesem Beschluss hat der Senat die Revision der Antragstellerin gegen den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2014 (4 OA 252/14) wegen Unzulässigkeit verworfen und den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels hinreichender Erfolgsaussicht der Revision abgelehnt. - BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 9.15
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge
Dies hat der Senat in tragender Weise darauf gestützt, dass der von der Antragstellerin mit Schreiben vom 31. Oktober 2014 angefochtene Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2014 - 4 OA 252/14 -, mit dem dieses eine Anhörungsrüge der Antragstellerin verworfen hatte, nicht zu den Fällen des § 152 Abs. 1 VwGO gehörte und deshalb nicht vor dem Bundesverwaltungsgericht mit der Beschwerde angefochten werden konnte. - BVerwG, 21.01.2015 - 5 C 3.15
Ungeeignetheit einer Anhörungsrüge zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit …
Dies hat der Senat in tragender Weise darauf gestützt, dass der von der Antragstellerin mit Schreiben vom 31. Oktober 2014 angefochtene Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2014 - 4 OA 252/14 -, mit dem dieses eine Anhörungsrüge der Antragstellerin verworfen hat, nicht zu den Fällen gehört, in denen das Gesetz eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zulässt (vgl. § 132 Abs. 1 VwGO). - BVerwG, 05.02.2015 - 5 KSt 2.15
Abgrenzung von Wohngeldleistungen von Sozialhilfeleistungen als Leistungen der …
Rn. 4 Der Kostenansatz beruht darauf, dass der Senat mit Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 5 C 17.14, 5 PKH 29.14 - die Revision der Antragstellerin gegen den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 2014 - OVG 4 OA 252/14 - verworfen hat und ihr gemäß § 154 Abs. 2 VwGO die Kosten des Revisionsverfahrens auferlegt hat.
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