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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 02.08.2006 - 4 OB 171/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,20947
OVG Niedersachsen, 02.08.2006 - 4 OB 171/06 (https://dejure.org/2006,20947)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.08.2006 - 4 OB 171/06 (https://dejure.org/2006,20947)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. August 2006 - 4 OB 171/06 (https://dejure.org/2006,20947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit einer Verweisung an das Sozialgericht nach § 17a Abs 2 Satz 1 GVG im Falle des möglichen Bestehens jugendhilfe- und sozialhilferechtlicher Ansprüche

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 GKG; § 17 Abs. 1 S. 1 GVG; 17 Abs. 2 S. 1 ; GVG; § 17a Abs. 2 S. 1 GVG; § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG; § 35a SGB VIII; § 53 SGB XII
    Zulässigkeit einer Verweisung an das Sozialgericht nach § 17a Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) im Falle des möglichen Bestehens jugendhilferechtlicher und sozialhilferechtlicher Ansprüche; Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe; Übernahme der Kosten für die ...

  • Judicialis

    GKG § 21; ; GVG § 17 a II 1; ; GVG § 17 b II 1; ; GVG § 17 I 1; ; GVG § 17 II 1; ; SGG § 51 I Nr. 6a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Verweisung an das Sozialgericht nach § 17a Abs. 2 S. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) im Falle des möglichen Bestehens jugendhilferechtlicher und sozialhilferechtlicher Ansprüche; Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe; Übernahme der Kosten für die ...

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.12.1992 - 5 B 144.91

    Rechtsweg für Erstattungsansprüche im Verhältnis zwischen Sozialleistungsträgern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2006 - 4 OB 171/06
    Eine Verweisung des Rechtsstreits nach § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG ist deshalb nur dann zulässig, wenn der beschrittene Rechtsweg schlechthin, d. h. für das Rechtschutzbegehren mit allen in Betracht kommenden Gründen, unzulässig ist (BVerwG, Beschluss vom 15.12.1992 - 5 B 144/91 -, NVwZ 1993, 358;… Kissel/Mayer, GVG, Kommentar, 4. Aufl. 2005, § 17 Rdnr. 48 m.w.N.;… Kopp / Schenke, VwGO, Kommentar, 14. Aufl. 2005, § 41 Rdnr. 15;… Ehlers in Schoch / Schmidt-Aßmann / Pietzner, VwGO, Kommentar, Stand: April 2006, § 41 Rdnr. 9).
  • BVerwG, 20.08.2001 - 3 B 88.01

    Rücknahme einer Nichtzulassungsbeschwerde und Einstellung des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2006 - 4 OB 171/06
    Eine analoge Anwendung des § 21 GKG auf außergerichtlichen Kosten kommt nicht in Betracht, da es sich bei dieser Vorschrift bereits um eine Ausnahmeregelung handelt, die eine erweiternde Auslegung nicht zulässt (so auch die ständige Rechtsprechung des BVerwG zu § 8 GKG, Beschluss vom 4.6.1991 - 4 B 189/90 -, Buchholz 360 § 8 GKG Nr. 4 und Beschluss vom 20.8.2001 - 3 B 88/01 -, BayVBl. 2002, 125, und Nds. OVG, Beschluss vom 5.9.2005 - 2 OA 234/05 -, zu § 21 GKG).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 B 189.90

    Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2006 - 4 OB 171/06
    Eine analoge Anwendung des § 21 GKG auf außergerichtlichen Kosten kommt nicht in Betracht, da es sich bei dieser Vorschrift bereits um eine Ausnahmeregelung handelt, die eine erweiternde Auslegung nicht zulässt (so auch die ständige Rechtsprechung des BVerwG zu § 8 GKG, Beschluss vom 4.6.1991 - 4 B 189/90 -, Buchholz 360 § 8 GKG Nr. 4 und Beschluss vom 20.8.2001 - 3 B 88/01 -, BayVBl. 2002, 125, und Nds. OVG, Beschluss vom 5.9.2005 - 2 OA 234/05 -, zu § 21 GKG).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2005 - 2 OA 234/05

    Erledigung; Kosten; Streitwertbeschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.08.2006 - 4 OB 171/06
    Eine analoge Anwendung des § 21 GKG auf außergerichtlichen Kosten kommt nicht in Betracht, da es sich bei dieser Vorschrift bereits um eine Ausnahmeregelung handelt, die eine erweiternde Auslegung nicht zulässt (so auch die ständige Rechtsprechung des BVerwG zu § 8 GKG, Beschluss vom 4.6.1991 - 4 B 189/90 -, Buchholz 360 § 8 GKG Nr. 4 und Beschluss vom 20.8.2001 - 3 B 88/01 -, BayVBl. 2002, 125, und Nds. OVG, Beschluss vom 5.9.2005 - 2 OA 234/05 -, zu § 21 GKG).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2019 - 10 PA 204/19

    Eingliederungshilfe; Hilfe zur Erziehung; Leistung zur Teilhabe; …

    Rn. 26 Inwieweit der gegenüber dem Beklagten geltend gemachte Anspruch, den der Träger auf den grundsätzlich in einem umfassenden Sinne zu verstehenden Antrag bei einer Zuständigkeit aufgrund von § 14 SGB IX an Hand aller Rechtsgrundlagen für Teilhabeleistungen, die überhaupt in der konkreten Bedarfssituation für Rehabilitationsträger vorgesehen sind, und unter Beachtung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der jeweiligen Leistungsgesetze zu prüfen hat (BSG…, Urteil vom 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R -, juris Rn. 29; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 04.02.2015 - L 9 SO 427/14 B -, juris Rn. 13), besteht, ist ebenso wie die Zulässigkeit des Rechtswegs im Hauptsacheverfahren, auch unter Berücksichtigung von § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 02.08.2006 - 4 OB 171/06 -, juris Rn. 3), zu entscheiden (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 07.12.2015 - 6 PKH 10.15 -, juris Rn. 9).
  • VG Hannover, 17.07.2020 - 3 B 2818/20

    Frühförderung; Gemeindekindervorbehalt; Integrationsplatz; integrative Betreuung; …

    Rn. 54 Nach alledem wäre eine Verweisung des vorliegenden Verfahrens an das Sozialgericht unzulässig (vgl. für eine vergleichbare Fallkonstellation auch Nds. OVG, Beschluss vom 02.08.2006, 4 OB 171/06, www. rechtsprechung-W..de).
  • OVG Niedersachsen, 05.05.2011 - 4 OB 117/11

    Bekanntgabe an die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern bzw. den allein …

    Eine analoge Anwendung des § 21 GKG auf außergerichtlichen Kosten kommt nicht in Betracht, da es sich bei dieser Vorschrift bereits um eine Ausnahmeregelung handelt, die eine erweiternde Auslegung nicht zulässt (vgl. Senatsbeschl. v. 11.7.2006 - 4 OB 171/06 - m.w.N.).
  • BVerfG, 14.02.2016 - 1 BvR 3514/14

    Nichtannahmebeschluss: Rechtsweg für Klage auf Eingliederungshilfe zugunsten …

    Diese Regelung erzwingt in Streitigkeiten über Eingliederungshilfeleistungen eine Prüfung sowohl des § 35a SGB VIII als auch der §§ 53, 54 SGB XII (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. August 2006 - 4 OB 171/06 -, SRa 2007, S. 184 ; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 12 B 438/12 -, juris, Rn. 17).
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