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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,17681
OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03 (https://dejure.org/2003,17681)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.07.2003 - 4 OB 268/03 (https://dejure.org/2003,17681)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 4 OB 268/03 (https://dejure.org/2003,17681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.05.2003 - 3 B 41.03

    Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03
    Für die Klage auf Feststellung, dass die gesonderte Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 4 SGB XI der Zustimmung der Landesbehörde nicht bedarf, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (gegen BVerwG, Beschlüsse vom 27.05.2003 - 3 B 40.03 und 3 B 41.03).

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 22. Januar 2003 (4 LB 172/02), das nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2003 - BVerwG 3 B 40.03 - rechtskräftig geworden ist (ebenso wie das Urteil vom 22. Januar 2003 in dem Parallelverfahren 4 LC 146/02 nach dem Beschluss vom 27. Mai 2003 - BVerwG 3 B 41.03 -), ausgeführt:.

    Der Senat ist der Auffassung, dass allein der Umstand, dass die Grundlinien des Zustimmungs- und des Mitteilungserfordernisses vom Bundesgesetzgeber im SGB XI festgelegt worden sind, nicht dazu führt, dass gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG in der am 2. Januar 2002 in Kraft getretenen Fassung des 6. SGG-ÄndG vom 17. August 2001 (BGBl. I, 2144) - SGG n. F. - die Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit gegeben ist, wenn um die Zustimmung oder darum gestritten wird, ob eine Mitteilung reicht (…a. A. jeweils noch zu § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG a. F.: BVerwG, Urt. v. 26.4. 2002 - 3 C 41.01 -, NVwZ-RR 2002, 607 = DVBl. 2002, 1052, im Anschluss an BSG, Beschluss vom 31. Januar 2000 - B 3 SF 1/99 R - NZS 2000, 523, jeweils zu § 82 Abs. 3 SGB XI; BVerwG, Beschlüsse v. 27.5.2003 - BVerwG 3 B 40.03 und BVerwG 3 B 41.03 - auch zur Auslegung des § 82 Abs. 4 SGB XI).

    Der Senat folgt deshalb nicht der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts in den Beschlüssen vom 27. Mai 2003 (a.a.O.) , dass die Auslegung (auch) des § 82 Abs. 4 SGB XI "unzweifelhaft Sache der Sozialgerichte" sei.

  • BVerwG, 27.05.2003 - 3 B 40.03

    Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03
    Für die Klage auf Feststellung, dass die gesonderte Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 4 SGB XI der Zustimmung der Landesbehörde nicht bedarf, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben (gegen BVerwG, Beschlüsse vom 27.05.2003 - 3 B 40.03 und 3 B 41.03).

    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 22. Januar 2003 (4 LB 172/02), das nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2003 - BVerwG 3 B 40.03 - rechtskräftig geworden ist (ebenso wie das Urteil vom 22. Januar 2003 in dem Parallelverfahren 4 LC 146/02 nach dem Beschluss vom 27. Mai 2003 - BVerwG 3 B 41.03 -), ausgeführt:.

    Der Senat ist der Auffassung, dass allein der Umstand, dass die Grundlinien des Zustimmungs- und des Mitteilungserfordernisses vom Bundesgesetzgeber im SGB XI festgelegt worden sind, nicht dazu führt, dass gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG in der am 2. Januar 2002 in Kraft getretenen Fassung des 6. SGG-ÄndG vom 17. August 2001 (BGBl. I, 2144) - SGG n. F. - die Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit gegeben ist, wenn um die Zustimmung oder darum gestritten wird, ob eine Mitteilung reicht (…a. A. jeweils noch zu § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG a. F.: BVerwG, Urt. v. 26.4. 2002 - 3 C 41.01 -, NVwZ-RR 2002, 607 = DVBl. 2002, 1052, im Anschluss an BSG, Beschluss vom 31. Januar 2000 - B 3 SF 1/99 R - NZS 2000, 523, jeweils zu § 82 Abs. 3 SGB XI; BVerwG, Beschlüsse v. 27.5.2003 - BVerwG 3 B 40.03 und BVerwG 3 B 41.03 - auch zur Auslegung des § 82 Abs. 4 SGB XI).

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2001 - 4 O 3818/00

    Verwaltungsrechtsweg: Klage einer Pflegeeinrichtung auf Zustimmung einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03
    Der Senat hat die Unzuträglichkeiten, die sich aus unterschiedlichen Rechtswegzuweisungen innerhalb des Gesamtkomplexes der Investitionskosten, die der Gesetzgeber des SGB XI aus der Pflegevergütung herausgenommen und der Landesförderung oder der Sozialhilfe übertragen hat, ergeben, bereits in seinem Beschluss vom 8. Februar 2001 (4 O 3818/00 - NdsRpfl. 2001, 245 = NDV-RD 2001, 92) zur Frage des Rechtsweges für Streitigkeiten nach § 82 Abs. 3 SGB XI aufgezeigt und dort ausgeführt:.
  • BSG, 01.08.2002 - B 3 SF 1/02 R

    Klage eines Pflegedienstes gegen einen Sozialhilfeträger, Rechtsweg, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03
    Das Bundessozialgericht hat ferner entschieden (Beschluss vom 01.08.2002 - B 3 SF 1/02 R - FEVS 54, 18), dass für die Klage eines Pflegedienstes gegen einen Sozialhilfeträger auf Zahlung der Vergütung für die häusliche Pflege eines Sozialhilfeberechtigten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten auch dann eröffnet ist, wenn sich die Abrechnungsmodalitäten und die Höhe der Vergütung nach Vereinbarungen richten, die der Pflegedienst und der Sozialhilfeträger aufgrund der pflegeversicherungsrechtlichen Vorschriften der §§ 72, 75 und 89 SGB XI abgeschlossen haben.
  • BSG, 31.01.2000 - B 3 SF 1/99 R

    Rechtsweg bei der Klage eines Pflegeheims auf Zustimmung einer Landesbehörde zur …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03
    Der Senat ist der Auffassung, dass allein der Umstand, dass die Grundlinien des Zustimmungs- und des Mitteilungserfordernisses vom Bundesgesetzgeber im SGB XI festgelegt worden sind, nicht dazu führt, dass gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG in der am 2. Januar 2002 in Kraft getretenen Fassung des 6. SGG-ÄndG vom 17. August 2001 (BGBl. I, 2144) - SGG n. F. - die Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit gegeben ist, wenn um die Zustimmung oder darum gestritten wird, ob eine Mitteilung reicht (…a. A. jeweils noch zu § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG a. F.: BVerwG, Urt. v. 26.4. 2002 - 3 C 41.01 -, NVwZ-RR 2002, 607 = DVBl. 2002, 1052, im Anschluss an BSG, Beschluss vom 31. Januar 2000 - B 3 SF 1/99 R - NZS 2000, 523, jeweils zu § 82 Abs. 3 SGB XI; BVerwG, Beschlüsse v. 27.5.2003 - BVerwG 3 B 40.03 und BVerwG 3 B 41.03 - auch zur Auslegung des § 82 Abs. 4 SGB XI).
  • BVerwG, 23.12.1998 - 3 B 22.98

    Investitionsförderung für Pflegeeinrichtungen; Rechtsweg; Verwaltungsrechtsweg; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03
    So ist anerkannt, dass für Streitigkeiten um die Planung und Förderung der Pflegeeinrichtungen durch die Länder, insbesondere um die Investitionskostenförderung, für die § 9 SGB XI grundlegende Regelungen trifft und das Nähere dem Landesrecht überlässt, der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (BVerwG, Beschluss vom 23.12.1998 - BVerwG 3 B 22.98 - NVwZ-RR 1999, 316).
  • BVerwG, 26.04.2002 - 3 C 41.01

    Pflegeheimfinanzierung; Zustimmung zur gesonderten Berechnung von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03
    Der Senat ist der Auffassung, dass allein der Umstand, dass die Grundlinien des Zustimmungs- und des Mitteilungserfordernisses vom Bundesgesetzgeber im SGB XI festgelegt worden sind, nicht dazu führt, dass gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG in der am 2. Januar 2002 in Kraft getretenen Fassung des 6. SGG-ÄndG vom 17. August 2001 (BGBl. I, 2144) - SGG n. F. - die Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit gegeben ist, wenn um die Zustimmung oder darum gestritten wird, ob eine Mitteilung reicht (a. A. jeweils noch zu § 51 Abs. 2 Satz 2 SGG a. F.: BVerwG, Urt. v. 26.4. 2002 - 3 C 41.01 -, NVwZ-RR 2002, 607 = DVBl. 2002, 1052, im Anschluss an BSG, Beschluss vom 31. Januar 2000 - B 3 SF 1/99 R - NZS 2000, 523, jeweils zu § 82 Abs. 3 SGB XI; BVerwG, Beschlüsse v. 27.5.2003 - BVerwG 3 B 40.03 und BVerwG 3 B 41.03 - auch zur Auslegung des § 82 Abs. 4 SGB XI).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2003 - 4 LC 146/02

    Zustimmung zur gesonderten Berechnung betriebsnotwendiger …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03
    Der Senat hat hierzu in seinem Urteil vom 22. Januar 2003 (4 LB 172/02), das nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2003 - BVerwG 3 B 40.03 - rechtskräftig geworden ist (ebenso wie das Urteil vom 22. Januar 2003 in dem Parallelverfahren 4 LC 146/02 nach dem Beschluss vom 27. Mai 2003 - BVerwG 3 B 41.03 -), ausgeführt:.
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 4/02

    Aufwendungszuschuss; bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss; grobe Fahrlässigkeit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03
    Auch wenn somit vorrangiges Ziel die Förderung nach Bedürftigkeit der Pflegebedürftigen ist, um diese von der Inanspruchnahme von Sozialhilfe freizuhalten (…Begründung zum NPflegeG, LT-Drucks. 13/1705, S. 20) und es sich somit um eine subjektbezogene Förderung handelt (…Wilde in Hauck/Wilde, SGB XI, a. a. O.), trägt die Vorschrift des § 13 NPflegeG dem Gedanken der objektbezogenen Förderung von Einrichtungen zur stationären Dauerpflege dadurch Rechnung, dass der Einrichtungsträger den Zuschuss beantragen kann und erhält (vgl. zum Vorstehenden: Urteile d. Sen. v. 11.12.2002 - 4 LB 131/02 u. 4 LB 130/02 -, s. auch Urt. v. 10.4. 2002 - 4 LB 4/02 - zur Rückforderung des Zuschusses vom Heimträger).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2002 - 4 LB 131/02

    Aufwendungszuschuss; Heim; Heimbewohner; Heimvertrag; Pflegebedürftigkeit; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.07.2003 - 4 OB 268/03
    Auch wenn somit vorrangiges Ziel die Förderung nach Bedürftigkeit der Pflegebedürftigen ist, um diese von der Inanspruchnahme von Sozialhilfe freizuhalten (…Begründung zum NPflegeG, LT-Drucks. 13/1705, S. 20) und es sich somit um eine subjektbezogene Förderung handelt (…Wilde in Hauck/Wilde, SGB XI, a. a. O.), trägt die Vorschrift des § 13 NPflegeG dem Gedanken der objektbezogenen Förderung von Einrichtungen zur stationären Dauerpflege dadurch Rechnung, dass der Einrichtungsträger den Zuschuss beantragen kann und erhält (vgl. zum Vorstehenden: Urteile d. Sen. v. 11.12.2002 - 4 LB 131/02 u. 4 LB 130/02 -, s. auch Urt. v. 10.4. 2002 - 4 LB 4/02 - zur Rückforderung des Zuschusses vom Heimträger).
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2004 - 12 OB 391/03

    Aufwendungszuschuss; bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; …

    Gleiches gilt für eine auf die Feststellung gerichtete Klage, dass eine Zustimmung der zuständigen Behörde zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen nach § 82 Abs. 4 SGB XI nicht erforderlich ist (Beschlüsse des erkennenden Senats v. 18.7.2003 - 12 OB 102/03 -  und v. 25.8.2003 - 12 OB 351/03 - ,  - 12 OB 376/03 - und - 12 OB 378/03 - ; sinngemäß auch: BVerwG, Beschlüsse v. 27.5.2003 - 3 B 40.03 - und - 3 B 41.03 - ;… ausdrücklich nunmehr ebenfalls: BSG, Urt. v. 24.7.2003 - B 3 P 1/03 R - ; a.A. noch: 4. Senat d. erkennenden Gerichts, Beschlüsse v. 29.7.2003 - 4 OB 268/03 - und - 4 OB 269/03 - ).
  • OVG Niedersachsen, 25.08.2003 - 12 OB 351/03

    Investitionsaufwendungen; Rechtsweg; Zustimmung

    Auf die Frage eines Sachzusammenhanges zu Streitigkeiten nach den §§ 93 ff. BSHG, aus dem der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg seine für Feststellungsklagen dieser Art abweichende Auffassung zum Rechtsweg ableitet (so zuletzt Beschluss v. 29.7.2003 - 4 OB 268/03), kommt es nach dem Wortlaut des § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG nicht an.
  • OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 4 ME 484/02

    Abschlag; bewohnerbezogener Aufwendungszuschuss; Instandhaltung; Modernisierung; …

    Im Übrigen kann die Antragstellerin auch deshalb nicht auf eine solche Vorgehensweise verwiesen werden, weil sich aus den unterschiedlichen Rechtswegzuweisungen innerhalb des Gesamtkomplexes der Investitionskosten, die der Gesetzgeber des SGB XI aus der Pflegevergütung herausgenommen und der Landesförderung oder der Sozialhilfe übertragen hat, Unzuträglichkeiten ergeben, die der Senat bereits in seinem Beschluss vom 8. Februar 2001 (- 4 O 3818/00 -, NdsRpfl. 2001, 245 = NDV-RD 2001, 92) zur Frage des Rechtswegs für Streitigkeiten nach § 82 Abs. 3 SGB XI und neuerdings in seinen Beschlüssen vom 29. Juli 2003 (4 OB 268/03 und 4 OB 269/03) zur Frage des Rechtswegs für Streitigkeiten nach § 82 Abs. 4 SGB XI aufgezeigt hat.
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