Rechtsprechung
| OLG Hamm, 15.12.2005 - 4 OBL 74/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
StPO § 121
Haftprüfung; Beschleunigungsgrundsatz; Haftsache; Nichthaftsache; Terminierung; Vorrang; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StPO § 121
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 121 Abs. 1
Strafprozessrecht: Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Untersuchungshaft wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln; Anordnung der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Terminierung der Hauptverhandlung um etwa vier Monate später als zunächst geplant wegen Terminschwierigkeiten; Durch die Justiz ...
Verfahrensgang
- AG Münster, 14.06.2005 - 19b Ls 260 Js 87/05
- OLG Hamm, 15.12.2005 - 4 OBL 74/05
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 03.05.1966 - 1 BvR 58/66
Kommando 1005
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2005 - 4 OBL 74/05
Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, dass der verfassungsrechtliche Freiheitsanspruch (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 f; 36, 264, 260; 53, 152, 158 f). - BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2005 - 4 OBL 74/05
Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, dass der verfassungsrechtliche Freiheitsanspruch (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 f; 36, 264, 260; 53, 152, 158 f). - BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2005 - 4 OBL 74/05
Das Bundesverfassungsgericht betont in ständiger Rechtsprechung, dass der verfassungsrechtliche Freiheitsanspruch (Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG) des noch nicht verurteilten Beschuldigten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen ständig als Korrektiv entgegenzuhalten ist und sich das Gewicht des Freiheitsanspruchs gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft vergrößert (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 f; 36, 264, 260; 53, 152, 158 f).
- OLG Hamm, 20.12.2005 - 4 OBL 81/05
Zwei Drogenhändler aus der Haft entlassen
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2005 - 4 OBL 74/05
Der Direktor des AG Münster hat auf eine Anfrage der Jugendkammer des LG Münster erwidert, dass alle vier Jugendrichter des Amtsgerichts Münster überlastet seien und keine Abhilfe geschaffen werden könne (4 OBL 81/05 OLG Hamm). - OLG Hamm, 21.10.1999 - 2 BL 169/99
Strafprozeßrecht: Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2005 - 4 OBL 74/05
Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 90, 91; Senatsbeschluss vom 19. Februar 2002 - 4 BL 8/02 - Beschluss des 5. Strafsenats des OLG Hamm vom 19.12.2002 - 5 BL 126/02 -). - OLG Hamm, 19.12.2002 - 5 BL 126/02
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, unzureichende Vorbereitung der …
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2005 - 4 OBL 74/05
Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 90, 91; Senatsbeschluss vom 19. Februar 2002 - 4 BL 8/02 - Beschluss des 5. Strafsenats des OLG Hamm vom 19.12.2002 - 5 BL 126/02 -). - OLG Hamm, 19.02.2002 - 4 BL 8/02
Haftprüfung durch das Oberlandesgericht, wichtiger Grund, verzögerte …
Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2005 - 4 OBL 74/05
Den verfassungsrechtlichen Ansprüchen an die Zügigkeit der Bearbeitung in Haftsachen wird nur dann genügt, wenn die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte alle zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. OLG Hamm, StV 2000, 90, 91; Senatsbeschluss vom 19. Februar 2002 - 4 BL 8/02 - Beschluss des 5. Strafsenats des OLG Hamm vom 19.12.2002 - 5 BL 126/02 -).
- OLG Hamm, 20.12.2005 - 4 OBL 81/05
Zwei Drogenhändler aus der Haft entlassen
Dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen wird nur dann Genüge getan, wenn die Strafverfolgungsbehörden alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Ermittlungen so schnell wie möglich abzuschließen und ein Urteil herbeizuführen (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2005 - 4 OBL 74/05 OLG Hamm).Unter Anwendung dieses Grundsatzes wäre der Beginn des Verfahrens im November 2005, Dezember 2005 und Januar 2006 möglich gewesen, da dem Senat aus dem Verfahren 4 OBL 74/05 OLG Hamm bekannt ist, dass in diesen Monaten Nicht-Haftsachen terminiert worden sind, die im Hinblick auf diese Haftsache hätten verlegt werden können.
- OLG Hamm, 02.03.2006 - 2 Ws 56/06
Haftbeschwerde, Terminierung; zu lange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgrundsatz; …
Bei der Terminierung einer Haftsache ist jedoch zu berücksichtigen, dass diese grundsätzlich Vorrang vor Nichthaftsachen hat (vgl. zuletzt Senat in 2 OBL 57/05 mit weiteren Nachweisen und 4. Strafsenat des OLG Hamm in 4 OBL 81/05 und 4 OBL 74/05). - OLG Hamm, 29.06.2006 - 4 OBL 46/06
Voraussetzungen, unter denen Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus gemäß § …
Die mitgeteilte Überlastung der zuständigen Strafkammer ist nicht bloß kurz, sondern offenbar langfristig und damit kein wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO, der die Anordnung der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus rechtfertigen könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2005 - 4 OBL 74/05 - Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 22 m.w.N.). - OLG Hamm, 29.06.2006 - 4 Ws 301/06
Strafprozessrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
Die mitgeteilte Überlastung der zuständigen Strafkammer ist nicht bloß kurz, sondern offenbar langfristig und damit kein wichtiger Grund i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO, der die Anordnung der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus rechtfertigen könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Dezember 2005 - 4 OBL 74/05 - Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 22 m.w.N.).
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