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Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2005

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2005 - 4 P 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,28374
OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2005 - 4 P 3/05 (https://dejure.org/2005,28374)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.02.2005 - 4 P 3/05 (https://dejure.org/2005,28374)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 4 P 3/05 (https://dejure.org/2005,28374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde oder einer Gegenvorstellung bei Bestehen eines ordentlichen Rechtsweges; Umdeutung einer Gegenvorstellung als Gehörsrüge; Voraussetzungen einer Verletzung des Grundsatzes rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2005 - 4 P 3/05
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat; das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert gehalten wird (BVerfGE 86, 133 [146]).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2005 - 4 P 3/05
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet dem Gericht gleichfalls nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168, 1509/89, 638, 639/90 -, BVerfGE 87, 363 [392 f]).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat; das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2005 - 4 P 3/05
    Hierfür reicht der Vorwurf nicht aus, der Senat habe falsch entschieden; denn dass ein Gericht angeblich Tatsachen unrichtig gewürdigt hat, kann den Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs nicht begründen, weil Art. 103 Abs. 1 GG nicht schon dadurch verletzt wird, dass der Richter im Zusammenhang mit der ihm obliegenden Tätigkeit zur Sammlung, Feststellung und Bewertung der von den Beteiligten vorgetragenen Tatsachen zu einer möglicherweise unrichtigen Feststellung gekommen ist (BVerfG, Beschl. v. 19.07.1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [273 f]; Beschl. v. 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90 -, InfAuslR 1991, 262 [263]; ständige Rechtsprechung des Senates, z. B.: Beschl. v. 10.03.2002 - A 2 S 54/98 -).
  • BVerfG, 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung politischer Verfolgung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2005 - 4 P 3/05
    Hierfür reicht der Vorwurf nicht aus, der Senat habe falsch entschieden; denn dass ein Gericht angeblich Tatsachen unrichtig gewürdigt hat, kann den Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs nicht begründen, weil Art. 103 Abs. 1 GG nicht schon dadurch verletzt wird, dass der Richter im Zusammenhang mit der ihm obliegenden Tätigkeit zur Sammlung, Feststellung und Bewertung der von den Beteiligten vorgetragenen Tatsachen zu einer möglicherweise unrichtigen Feststellung gekommen ist (BVerfG, Beschl. v. 19.07.1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [273 f]; Beschl. v. 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90 -, InfAuslR 1991, 262 [263]; ständige Rechtsprechung des Senates, z. B.: Beschl. v. 10.03.2002 - A 2 S 54/98 -).
  • LG Heidelberg, 14.10.1998 - 2 S 54/98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2005 - 4 P 3/05
    Hierfür reicht der Vorwurf nicht aus, der Senat habe falsch entschieden; denn dass ein Gericht angeblich Tatsachen unrichtig gewürdigt hat, kann den Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs nicht begründen, weil Art. 103 Abs. 1 GG nicht schon dadurch verletzt wird, dass der Richter im Zusammenhang mit der ihm obliegenden Tätigkeit zur Sammlung, Feststellung und Bewertung der von den Beteiligten vorgetragenen Tatsachen zu einer möglicherweise unrichtigen Feststellung gekommen ist (BVerfG, Beschl. v. 19.07.1967 - 2 BvR 639/66 -, BVerfGE 22, 267 [273 f]; Beschl. v. 04.04.1991 - 2 BvR 1497/90 -, InfAuslR 1991, 262 [263]; ständige Rechtsprechung des Senates, z. B.: Beschl. v. 10.03.2002 - A 2 S 54/98 -).
  • VG Halle, 22.05.2023 - 2 B 25/23

    Ausgleichsbetrag für eine Sanierungsmaßnahme

    Rügen der Höhe nach bleiben mit Rücksicht auf die Natur des Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich der Prüfung dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. etwa OVG LSA, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 M 73/17 - OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2005 - 4 P 3/05 -, Rn. 17; OVG LSA, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 2/4 M 455/04 -, alle zitiert aus juris).
  • VG Halle, 23.06.2023 - 2 B 36/23

    Erschließungsbeiträge "Feldgraben" (Vorausleistung)

    Rn. 16 Rügen der Höhe nach bleiben mit Rücksicht auf die Natur des Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich der Prüfung des Hauptsacheverfahrens vorbehalten (vgl. etwa OVG LSA, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 M 73/17 - OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2005 - 4 P 3/05 -, Rn. 17; OVG LSA, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 2/4 M 455/04 -, alle zitiert aus juris).
  • VG Halle, 23.06.2023 - 2 B 30/23

    Erschließungsbeiträge "Feldgraben" (Vorausleistung)

    Rn. 18 Rügen der Höhe nach bleiben mit Rücksicht auf die Natur des Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz grundsätzlich der Prüfung des Hauptsacheverfahrens vorbehalten (vgl. etwa OVG LSA, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 M 73/17 - OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2005 - 4 P 3/05 -, Rn. 17; OVG LSA, Beschluss vom 16. Februar 2005 - 2/4 M 455/04 -, alle zitiert aus juris).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2005 - 4 P 3/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,35181
OVG Sachsen-Anhalt, 25.01.2005 - 4 P 3/05 (https://dejure.org/2005,35181)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.01.2005 - 4 P 3/05 (https://dejure.org/2005,35181)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 4 P 3/05 (https://dejure.org/2005,35181)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.06.2006 - 4 L 346/05

    Zur Flächenermittlung im Anschlussbeitragsrecht / Zur Gegenvorstellung gegen die …

    Eine "außerordentliche Beschwerde" oder "Gegenvorstellung" gegen die Ablehnung eines Berufungszulassungsantrages ist - jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) - nicht (mehr) statthaft (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 21. Februar 2006 - 12 ZB 06.416 -, zit. nach JURIS m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2. Februar 2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 152a Rdnr. 9 ff.;… § 124a Rdnr. 143;… Kopp/Schenke, VwGO 14. A., Vorb § 124 Rdnr. 9a; vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 25. Januar 2005 - 4 P 3/05 - m.w.N.).

    Eine "außerordentliche Beschwerde" oder "Gegenvorstellung" gegen die Ablehnung eines Berufungszulassungsantrages ist - jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) - nicht (mehr) statthaft (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 21. Februar 2006 - 12 ZB 06.416 -, zit. nach JURIS m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2. Februar 2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 152a Rdnr. 9 ff.;… § 124a Rdnr. 143;… Kopp/Schenke, VwGO 14. A., Vorb § 124 Rdnr. 9a; vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 25. Januar 2005 - 4 P 3/05 - m.w.N.).

    Eine Auslegung (§ 88 VwGO) der "Gegenvorstellungen" als Anhörungsrüge i.S.d. § 152a VwGO (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25. Januar 2005, a.a.O.;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. § 152a Rdnr. 9 m.m.N.) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Klägerin gerade nicht geltend macht, dass das Gericht ihren Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt habe.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2008 - 4 L 422/08

    Voraussetzungen für die Erhebung einer Anhörungsrüge

    Eine "Gegenvorstellung" gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts als Berufungsgericht ist - jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge (§ 152a VwGO) - nicht (mehr) statthaft (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 21. Februar 2006 - 12 ZB 06.416 -, zit. nach JURIS m. w. N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2. Februar 2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 152a Rdnr. 9 ff.;… § 124a Rdnr. 143;… Kopp/Schenke, a. a. O., Vorb. § 124 Rdnr. 9a; vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 25. Januar 2005 - 4 P 3/05 - m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2006 - 4 L 346/05

    Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde oder Gegenvorstellung gegen …

    Eine "außerordentliche Beschwerde" oder "Gegenvorstellung" gegen die Ablehnung eines Berufungszulassungsantrages ist - jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge ( § 152a VwGO ) - nicht (mehr) statthaft (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 21. Februar 2006 - 12 ZB 06.416 -, zit. nach JURIS m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2. Feb-ruar 2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 152a Rdnr. 9 ff.;… § 124a Rdnr. 143;… Kopp/Schenke, VwGO 14. A., Vorb § 124 Rdnr. 9a; vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 25. Januar 2005 - 4 P 3/05 - m.w.N.).

    Eine "außerordentliche Beschwerde" oder "Gegenvorstellung" gegen die Ablehnung eines Berufungszulassungsantrages ist - jedenfalls seit Einführung der Anhörungsrüge ( § 152a VwGO ) - nicht (mehr) statthaft (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 21. Februar 2006 - 12 ZB 06.416 -, zit. nach JURIS m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 2. Februar 2005 - 3 S 83/05 -, NJW 2005, 920;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 152a Rdnr. 9 ff.;… § 124a Rdnr. 143;… Kopp/Schenke, VwGO 14. A., Vorb § 124 Rdnr. 9a; vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 25. Januar 2005 - 4 P 3/05 - m.w.N.).

    Eine Auslegung ( § 88 VwGO ) der "Gegenvorstellungen" als Anhörungsrüge i.S.d. § 152a VwGO (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 25. Januar 2005, a.a.O.;… Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O. § 152a Rdnr. 9 m.m.N.) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Klägerin gerade nicht geltend macht, dass das Gericht ihren Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt habe.

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