Rechtsprechung
| BVerwG, 07.01.2004 - 4 PKH 5.03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung der Besorgnis der Befangenheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 31.10.1994 - 8 B 112.94
Zulässigkeit der Mitwirkung eines abgelehnten Richters an der Entscheidung über …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2004 - 4 PKH 5.03
Ein Gericht ist nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für den als Mangel beanstandeten Vorgang bestimmend gewesen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 1987 - BVerwG 9 CB 59.87 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 72 und vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 112.94 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 51).Dieser Grundsatz lässt indes Ausnahmen zu, wenn das Ablehnungsrecht missbräuchlich in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 1982 - BVerwG 2 CB 35.80 -, vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 112.94 - und vom 7. August 1997 - BVerwG 11 B 18.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nrn. 30, 51 und 57).
Dass die Kläger die vom Gericht geäußerte Rechtsauffassung nicht teilten, vermochte für sich genommen noch keine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 1989 - BVerwG 2 B 109.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 41…, vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - a.a.O. und vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 112.94 - a.a.O.).
- BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97
Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2004 - 4 PKH 5.03
Dieser Grundsatz lässt indes Ausnahmen zu, wenn das Ablehnungsrecht missbräuchlich in Anspruch genommen wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 1982 - BVerwG 2 CB 35.80 -, vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 112.94 - und vom 7. August 1997 - BVerwG 11 B 18.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nrn. 30, 51 und 57).Wird nicht ein einzelner Richter, sondern das ganze Kollegium abgelehnt, so ist das Gericht - jedenfalls bei einer auf unterschiedliche Rechtsansichten gestützten wiederholten Ablehnung - in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern zu einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befugt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 31, vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50 und vom 7. August 1997 - BVerwG 11 B 18.97 - a.a.O.).
- BVerwG, 25.09.1987 - 9 CB 59.87
Herleitung der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts aus …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2004 - 4 PKH 5.03
Ein Gericht ist nur dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn willkürliche oder manipulative Erwägungen für den als Mangel beanstandeten Vorgang bestimmend gewesen sind (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 1987 - BVerwG 9 CB 59.87 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 72 und vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 112.94 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 51).Vor dem Hintergrund dieses Schutzzwecks ist eine Richterablehnung als offensichtlich rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn für sie Gründe ins Feld geführt werden, die keinen Bezug zu der Person der abgelehnten Richter aufweisen oder unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. September 1987 - BVerwG 9 CB 59.87 - a.a.O. und vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 641.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28).
- BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2004 - 4 PKH 5.03
Wird nicht ein einzelner Richter, sondern das ganze Kollegium abgelehnt, so ist das Gericht - jedenfalls bei einer auf unterschiedliche Rechtsansichten gestützten wiederholten Ablehnung - in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern zu einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befugt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 31, vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50 …und vom 7. August 1997 - BVerwG 11 B 18.97 - a.a.O.). - BVerwG, 30.12.1993 - 1 B 154.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Trennung von Verfahren als …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2004 - 4 PKH 5.03
Wird nicht ein einzelner Richter, sondern das ganze Kollegium abgelehnt, so ist das Gericht - jedenfalls bei einer auf unterschiedliche Rechtsansichten gestützten wiederholten Ablehnung - in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern zu einer Entscheidung über das Ablehnungsgesuch befugt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 31, vom 30. Dezember 1993 - BVerwG 1 B 154.93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50 …und vom 7. August 1997 - BVerwG 11 B 18.97 - a.a.O.). - BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74
Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2004 - 4 PKH 5.03
Ein solcher Fall muss zwar nicht stets vorliegen, wenn sämtliche Mitglieder eines Spruchkörpers abgelehnt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36; Beschluss vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55). - BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2004 - 4 PKH 5.03
Dass die Kläger die vom Gericht geäußerte Rechtsauffassung nicht teilten, vermochte für sich genommen noch keine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 1989 - BVerwG 2 B 109.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 41, vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - a.a.O. …und vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 112.94 - a.a.O.). - BVerwG, 03.04.1997 - 6 AV 1.97
Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus BVerwG, 07.01.2004 - 4 PKH 5.03
Ein solcher Fall muss zwar nicht stets vorliegen, wenn sämtliche Mitglieder eines Spruchkörpers abgelehnt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36; Beschluss vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55). - BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 109.89
Entscheidung über das Ablehnungsgesuch einer Partei in der Besetzung mit dem …
Auszug aus BVerwG, 07.01.2004 - 4 PKH 5.03
Dass die Kläger die vom Gericht geäußerte Rechtsauffassung nicht teilten, vermochte für sich genommen noch keine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 1989 - BVerwG 2 B 109.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 41…, vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - a.a.O. …und vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 112.94 - a.a.O.).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14
Anhörungsrüge zu einer Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; …
Anderes gilt jedoch, wenn sich der Befangenheitsantrag als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt, wovon auszugehen ist, wenn ein die Annahme der Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht wird, sondern das Vorbringen des Klägers keinen Bezug zu der jeweiligen Person der abgelehnten Richterin oder des abgelehnten Richters aufweist und von vornherein ungeeignet ist, das Misstrauen in die Unparteilichkeit der jeweiligen Richterin oder des jeweiligen Richters zu rechtfertigen (Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.01.2004 - 4 PKH 5.03 - Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss vom 25.09.2014 - 23 A 13.1623 -). - VGH Bayern, 16.02.2015 - 7 ZB 14.357
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Ablehnung der Offenbarung der …
Anderes gilt jedoch, wenn sich der Befangenheitsantrag als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt, wovon auszugehen ist, wenn ein die Annahme der Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht wird, sondern das Vorbringen des Klägers gänzlich ungeeignet ist, das Misstrauen in die Unparteilichkeit der jeweiligen Richterin oder des jeweiligen Richters zu rechtfertigen (BVerwG, B.v. 7.1.2004 - 4 PKH 5.03 - juris, B.v. 31.10.1994 - 8 B 112/94 - Buchholz 310 zu § 54 VwGO Nr. 51 und vom 30.12.1993 - 1 B 154/93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50; BayVGH, U.v. 15.9.2003 - 14 B 97.47 - juris). - VGH Bayern, 25.09.2014 - 23 A 13.1623
Klage auf Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer; …
Anderes gilt jedoch, wenn sich der Befangenheitsantrag als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt, wovon auszugehen ist, wenn ein die Annahme der Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund weder vorgetragen noch glaubhaft gemacht wird, sondern das Vorbringen des Klägers keinen Bezug zu der jeweiligen Person der abgelehnten Richterin oder des abgelehnten Richters aufweist und von vornherein ungeeignet ist, das Misstrauen in die Unparteilichkeit der jeweiligen Richterin oder des jeweiligen Richters zu rechtfertigen (BVerwG B.v. 7.1.2004 - 4 PKH 5.03 - juris; B.v. 31.10.1994 - 8 B 112/94 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 51 und v. 30.12.1993 - 1 B 154/93 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 50; BayVGH U.v. 15.9.2003 - 14 B 97.47 - juris). - LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 161/17 Davon ist auszugehen, wenn ein die Annahme der Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund weder vorgetragen, noch glaubhaft gemacht wird, sondern das Vorbringen des Klägers keinen Bezug zu der jeweiligen Person der abgelehnten Richterin oder des abgelehnten Richters aufweist und von vorneherein ungeeignet ist, das Misstrauen in die Unparteilichkeit der jeweiligen Richterin oder des jeweiligen Richters zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2004, 4 PKH 5.03, und Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss vom 25. September 2014, 23 A 13.1623, jeweils in Juris).
- LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 13 AS 162/17 Davon ist auszugehen, wenn ein die Annahme der Besorgnis der Befangenheit rechtfertigender Grund weder vorgetragen, noch glaubhaft gemacht wird, sondern das Vorbringen des Klägers keinen Bezug zu der jeweiligen Person der abgelehnten Richterin oder des abgelehnten Richters aufweist und von vorneherein ungeeignet ist, das Misstrauen in die Unparteilichkeit der jeweiligen Richterin oder des jeweiligen Richters zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2004, 4 PKH 5.03, und Verwaltungsgerichtshof Bayern, Beschluss vom 25. September 2014, 23 A 13.1623, jeweils in Juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".