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Rechtsprechung
   BSG, 09.01.1997 - 4 RA 116/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4159
BSG, 09.01.1997 - 4 RA 116/95 (https://dejure.org/1997,4159)
BSG, Entscheidung vom 09.01.1997 - 4 RA 116/95 (https://dejure.org/1997,4159)
BSG, Entscheidung vom 09. Januar 1997 - 4 RA 116/95 (https://dejure.org/1997,4159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Rücknahme - Unselbstständige Anschlussrevision - Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auferlegung der Kosten einer unselbständigen Anschlußrevision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 687
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.07.1958 - 1 RA 109/57
    Auszug aus BSG, 09.01.1997 - 4 RA 116/95
    Nicht zu tragen hat die Beklagte indessen diejenigen Kosten, die durch die vom Kläger gemäß §§ 202 SGG, 556 ZPO eingelegte unselbständige Anschlußrevision (vgl zu deren Statthaftigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren BSGE 8, 24 ff, 28) entstanden sind:.

    Die Anschließung ist nach herrschender Auffassung nicht selbst Rechtsmittel (BSGE 8, 24 ff, 28 und BGHZ 4, 229 ff, 233 f jeweils mwN;… aA etwa Schneider, Die Anschlußrevision, Festschrift für Fritz Bauer, S 715).

    Demgegenüber weist der hier zu beurteilende Sachverhalt die Besonderheit auf, daß der Kläger seinen Anschließungsantrag erst geraume Zeit nach Ablauf der in § 556 Abs. 1 ZPO (vgl zu dessen Anwendbarkeit im sozialgerichtlichen Verfahren BSGE 8, 24 ff, 29; 44, 184) vorgesehenen Frist am 29. Januar 1996 gestellt und ihn mit einer im Revisionsverfahren grundsätzlich unzulässigen (§ 168 Satz 1 SGG) Erweiterung des Klageantrages verbunden hat, so daß er von Anfang an und unverändert auch noch im Zeitpunkt der Rücknahme unzulässig war.

  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus BSG, 09.01.1997 - 4 RA 116/95
    Die Anschließung ist nach herrschender Auffassung nicht selbst Rechtsmittel (BSGE 8, 24 ff, 28 und BGHZ 4, 229 ff, 233 f jeweils mwN;… aA etwa Schneider, Die Anschlußrevision, Festschrift für Fritz Bauer, S 715).

    Hinsichtlich derartiger spezifischer Voraussetzungen tritt die Akzessorietät der Anschließung in den Hintergrund, so daß sie einer eigenständigen Überprüfung und ggf Verwerfung unterliegt (§ 202 SGG i.V.m. §§ 522a Abs. 3, 519b, 556 Abs. 2, 554a Abs. 1 ZPO; BGHZ 4, 229 ff, 24).

  • BSG, 30.01.1996 - 4 RA 16/95

    Aufhebung nicht in die Rentenversicherung überführter Versorgungsleistungen gemäß …

    Auszug aus BSG, 09.01.1997 - 4 RA 116/95
    Dieser ergibt sich für Fallkonstellationen der vorliegenden Art aus dem Urteil des Senats vom 30. Januar 1996 (4 RA 16/95 in SozR 3-8570 § 13 Nr. 1) und hierauf aufbauend einer Vielzahl weiterer einschlägiger Entscheidungen.
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZB 753/81

    Unselbständige Anschließung an weitere Beschwerde in Versorgungsausgleichssachen

    Auszug aus BSG, 09.01.1997 - 4 RA 116/95
    Im Hinblick auf die hiermit verbundene zumindest teilweise Annäherung an ein eigenständiges Rechtsmittel bedarf es dabei auch einer gesonderten Kostenentscheidung (BGHZ 4, 240; 17, 398 ff; 67, 305 ff; 86, 51 ff, 552).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 12/76

    Ablauf der Frist zur Einlegung der Anschlußrevision

    Auszug aus BSG, 09.01.1997 - 4 RA 116/95
    Demgegenüber weist der hier zu beurteilende Sachverhalt die Besonderheit auf, daß der Kläger seinen Anschließungsantrag erst geraume Zeit nach Ablauf der in § 556 Abs. 1 ZPO (vgl zu dessen Anwendbarkeit im sozialgerichtlichen Verfahren BSGE 8, 24 ff, 29; 44, 184) vorgesehenen Frist am 29. Januar 1996 gestellt und ihn mit einer im Revisionsverfahren grundsätzlich unzulässigen (§ 168 Satz 1 SGG) Erweiterung des Klageantrages verbunden hat, so daß er von Anfang an und unverändert auch noch im Zeitpunkt der Rücknahme unzulässig war.
  • BGH, 09.11.1976 - III ZR 168/75

    Kosten und Streitwert der Anschlußrevision

    Auszug aus BSG, 09.01.1997 - 4 RA 116/95
    Im Hinblick auf die hiermit verbundene zumindest teilweise Annäherung an ein eigenständiges Rechtsmittel bedarf es dabei auch einer gesonderten Kostenentscheidung (BGHZ 4, 240; 17, 398 ff; 67, 305 ff; 86, 51 ff, 552).
  • BSG, 18.07.1989 - 11 RAr 85/88

    Kostenentscheidung im Revisionsverfahren nach Rücknahme der Revision …

    Auszug aus BSG, 09.01.1997 - 4 RA 116/95
    Nach Rücknahme der Revision sind dem Revisionskläger die Kosten einer unselbständigen Anschlußrevision dann nicht aufzuerlegen, wenn diese unzulässig war (Bestätigung und Fortführung von BSG vom 18.7.1989 - 11 RAr 85/88 = SozR 1500 § 193 Nr. 8).
  • BGH, 23.06.1955 - II ZR 18/55

    Unzulässige Anschlußrevision

    Auszug aus BSG, 09.01.1997 - 4 RA 116/95
    Im Hinblick auf die hiermit verbundene zumindest teilweise Annäherung an ein eigenständiges Rechtsmittel bedarf es dabei auch einer gesonderten Kostenentscheidung (BGHZ 4, 240; 17, 398 ff; 67, 305 ff; 86, 51 ff, 552).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2008 - L 19 B 114/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Für die Kostenentscheidung sind insbesondere die Erfolgsaussichten der Klage entscheidend, weiterhin sind die Gründe für die Einleitung des Klageverfahrens und die Erledigung zu prüfen (…vgl. BSG, Beschluss vom 7 RAr 2/91, SozR 3-1550 § 193 Nr. 2; Beschluss vom 09.10.1997, 4 RA 116/95 SozR 3-1500 § 193 Nr. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2009 - L 19 B 66/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Weiterhin sind die Gründe für die Einleitung und die Erledigung des Klageverfahrens zu prüfen (…BSG, Beschlüsse vom 24.05.1991 - 7 RAr 2/91 - SozR 3-1500 § 193 Nr. 2; vom 09.01.1997 - 4 RA 116/95 - SozR 3-1500 § 193 Nr. 9;… Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 193 m. w. N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2008 - L 19 B 170/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    In diesen Fällen können nämlich die Entscheidungen in der Sache und über die Prozesskostenhilfe zu Lasten des Rechtssuchenden auseinanderfallen, ohne dass er im sozialgerichtlichen Verfahren eine Kompensation über die Kostenentscheidung zwingend erlangt, da diese nicht allein vom Umfang des Obsiegens in der Sache abhängt (vgl. BSG SozR 3-1500 § 193 Nr. 9).
  • SG Frankfurt/Main, 12.01.2023 - S 9 AS 753/21
    Für die auf der Grundlage einer summarischen Prüfung des Sach- und Streitstandes im Zeitpunkt der Erledigung im Rahmen von § 193 Abs. 1 SGG nach sachgemäßem Ermessen zu treffende Entscheidung ist in erster Linie der vermutliche Verfahrensausgang von Bedeutung (BSG Beschl. v. 09.01.1997 - 4 RA 116/95, BeckRS 1997, 30766267, beck-online).
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