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Rechtsprechung
   BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3441
BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91 (https://dejure.org/1992,3441)
BSG, Entscheidung vom 21.07.1992 - 4 RA 13/91 (https://dejure.org/1992,3441)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 1992 - 4 RA 13/91 (https://dejure.org/1992,3441)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der weiteren Ausübung des Berufs einer Angestellten in der Verteilerstelle eines Postgiroamtes - Unmöglichkeit der Ausübung einer Erwerbstätigkeit "auf absehbare Zeit in gewisser ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (88)Zitiert selbst (9)

  • BSG, 05.03.1959 - 4 RJ 27/58
    Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91
    Zwar hat das BSG mehrfach ausgesprochen, ein Versicherter, der eine Erwerbstätigkeit noch ausüben könne, sei nicht deshalb eu, weil er häufig krankfeiern müsse (BSGE 9, 192, 194 f;… SozR 2200 § 1247 Nr. 12 S 23).

    Zugleich hat es darauf hingewiesen, daß etwas anderes allenfalls dann gelten könnte, wenn der Versicherte so häufig krank feiern müsse, daß die von ihm während eines Arbeitsjahres erbrachten Arbeitsleistungen nicht mehr die Mindestanforderungen erfüllen, welche ein vernünftig und billig denkender Arbeitgeber zu stellen berechtigt ist, so daß eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung eines solchen Versicherten praktisch ausgeschlossen sei (BSGE 9, 192, 194 f).

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger …

    Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91
    Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zum Kündigungsschutzgesetz (Hinweis auf Bundesarbeitsgericht - BAG - in: NZA 1991, 185; 1990, 307; 1989, 923) könne ein Arbeitsverhältnis aufgrund von häufigen Kurzerkrankungen gekündigt werden.
  • BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

    Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91
    Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zum Kündigungsschutzgesetz (Hinweis auf Bundesarbeitsgericht - BAG - in: NZA 1991, 185; 1990, 307; 1989, 923) könne ein Arbeitsverhältnis aufgrund von häufigen Kurzerkrankungen gekündigt werden.
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91
    Nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zum Kündigungsschutzgesetz (Hinweis auf Bundesarbeitsgericht - BAG - in: NZA 1991, 185; 1990, 307; 1989, 923) könne ein Arbeitsverhältnis aufgrund von häufigen Kurzerkrankungen gekündigt werden.
  • BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 208/74

    Berufsunfähigkeit - Erwerbsunfähigkeit - Rechtsfrage - Grad der Erwerbsfähigkeit …

    Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91
    Zwar hat das BSG mehrfach ausgesprochen, ein Versicherter, der eine Erwerbstätigkeit noch ausüben könne, sei nicht deshalb eu, weil er häufig krankfeiern müsse (BSGE 9, 192, 194 f; SozR 2200 § 1247 Nr. 12 S 23).
  • BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Möglichkeit der …

    Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91
    Sollte der im Blick auf das noch dauerhaft vorhandene Leistungsvermögen der Klägerin hinreichend aufgeklärte Sachverhalt Anlaß zu ernsthaften Zweifeln daran geben, ob für sie "der Arbeitsmarkt verschlossen" ist, wird das LSG zu bedenken haben, daß die zum Teilzeitarbeitsmarkt entwickelte Rechtsprechung des BSG grundsätzlich nicht auf Vollzeittätigkeiten, die der Klägerin nach den insoweit bindenden (§§ 163, 164 Abs. 2 Satz 3 SGG) Feststellungen des LSG der Klägerin außerhalb von Krankheitsschüben möglich sind, auszudehnen ist; denn grundsätzlich und in aller Regel ist davon auszugehen, daß es für Vollzeittätigkeiten, die in einem Tarifvertrag erfaßt sind, eine hinreichende Zahl von Arbeitsplätzen gibt, wobei es gleich ist, ob sie offen oder besetzt sind, weil das Risiko, keinen offenen Arbeitsplatz zu finden, die Arbeitslosen-, nicht die Rentenversicherung trägt (BSGE 44, 39 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19;… stRspr vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 22, 30, 75, 82).
  • BSG, 15.11.1988 - 11a RA 20/87

    Urteilsspruch - Entscheidungsgründe

    Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91
    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Berufungsgericht in verfahrensrechtlich zulässiger Weise (vgl dazu BSG SozR 1500 § 136 Nr. 10) "ergänzend" auf die Akte des SG Bezug genommen und sich dadurch die Ausführungen der Sachverständigen Dr. Sch. ... und Dr. S. ... zu eigen gemacht hat.
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 14/91

    Minizeit nach Art. 20 Abs. 2 S. 1 SozSichAbk Israel, Anrechnung von …

    Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91
    Die Vorschriften des AVG, das mit dem 1. Januar 1992 außer Kraft getreten ist (Art. 83 Nr. 1, Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes 1992 - RRG 1992), sind hier anzuwenden, weil iS von § 300 Abs. 2 des Sechsten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VI) über einen vor diesem Zeitpunkt angeblich bestehenden Sozialleistungsanspruch im Erstfeststellungsverfahren zu entscheiden ist (BSG Urteil vom 25. Februar 1992 - 4 RA 14/91, zur Veröffentlichung vorgesehen; KassKomm - Niesel, § 300 Rz 7 ff).
  • BSG, 27.04.1979 - 4 RJ 19/78

    Erwerbsunfähigkeit - Verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt - Ausland - Mehr als nur …

    Auszug aus BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91
    Ggf wird das Berufungsgericht auch prüfen müssen, ob eine derartige Unfähigkeit, in gewisser Regelmäßigkeit erwerbstätig zu sein, mehr als 26 Wochen (seit März 1988) vorgelegen hat und ob iS von § 53 Abs. 1 AVG die begründete Aussicht besteht, daß dieser Zustand "in absehbarer Zeit" behoben sein kann (vgl Urteile des erkennenden Senats einerseits vom 15. März 1962, SozR Nr. 5 § 1247 RVO, andererseits vom 27. April 1979, SozR 2200 § 1247 Nr. 24).
  • BSG, 31.10.2012 - B 13 R 107/12 B

    Rente wegen Erwerbsminderung - Verweisungstätigkeit - verschlossener Arbeitsmarkt …

    Deshalb ist ein Versicherter, der noch eine Erwerbstätigkeit ausüben kann, nicht allein schon deshalb erwerbsgemindert, weil er aufgrund einer wie auch immer verursachten Gesundheitsstörung häufiger arbeitsunfähig ist (vgl bereits BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 194 f;… BSG vom 26.9.1975 - SozR 2200 § 1247 Nr. 12 S 23; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 16;… Senatsurteil vom 31.3.1993 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14, stRspr).

    Allerdings hat das BSG entschieden, dass das Risiko einer häufigen Arbeitsunfähigkeit dann zu einer Erwerbsminderung führen kann, wenn feststeht, dass die (vollständige) Arbeitsunfähigkeit so häufig auftritt, dass die während eines Arbeitsjahres zu erbringenden Arbeitsleistungen nicht mehr den Mindestanforderungen entsprechen, die ein "vernünftig und billig denkender Arbeitgeber" zu stellen berechtigt ist, sodass eine Einstellung oder Weiterbeschäftigung eines solchen Versicherten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt praktisch ausgeschlossen ist (vgl BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 194; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 16;… Senatsurteil vom 31.3.1993 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14 S 44 f).

    Geklärt hat das BSG, dass diese Mindestanforderungen jedenfalls dann nicht mehr als erfüllt anzusehen sind, wenn der Versicherte die Arbeitsleistung für einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen (sechs Monate bzw die Hälfte) im Jahr gesundheitsbedingt nicht mehr erbringen kann (BSG vom 5.3.1959 - BSGE 9, 192, 195;… BSG vom 23.3.1977 - SozR 2200 § 1247 Nr. 16 S 27; BSG vom 21.7.1992 - 4 RA 13/91 - Juris RdNr 17).

  • BSG, 31.03.1993 - 13 RJ 65/91

    Verschlossener Arbeitsmarkt und Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit

    Aus dem Urteil des 4. Senats des BSG vom 21. Juli 1992 - 4 RA 13/91 - folgt keine andere Beurteilung.
  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 35/93

    Berufsunfähigkeit - Mischtätigkeit - Erwerbsunfähigkeit

    Denn es ist über einen vor diesem Zeitpunkt geltend gemachten Rentenanspruch im ersten Feststellungsverfahren zu entscheiden (§ 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ; vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 21. Juli 1992 - 4 RA 13/91 - und vom 25. Februar 1992 - 4 RA 14/91 -).

    Nach der Entscheidung des Senats vom 21. Juli 1992 (4 RA 13/91; vgl. auch BSG, Urteil vom 31. März 1993 - 13 RJ 65/91 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) ist ein Versicherter, der vollschichtig einsetzbar ist, jedoch immer eu, wenn er in dem dort ausgeführten Sinn nicht mehr regelmäßig tätig sein oder nur noch geringfügige Einkünfte erzielen kann.

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