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Rechtsprechung
   BSG, 25.01.1994 - 4 RA 3/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3086
BSG, 25.01.1994 - 4 RA 3/93 (https://dejure.org/1994,3086)
BSG, Entscheidung vom 25.01.1994 - 4 RA 3/93 (https://dejure.org/1994,3086)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - 4 RA 3/93 (https://dejure.org/1994,3086)
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (8)

  • BSG, 17.11.1992 - 4 RA 15/91

    Rentenversicherung - Kindererziehung - Pflichtbeitragszeit - Kindererziehung im …

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 4 RA 3/93
    Eine Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung ist auch dann nicht vorzumerken, wenn der Ehegatte des im Ausland Erziehenden in der Bundesrepublik Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt ist (Fortführung von BSG vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 = BSGE 71, 227 = SozR 3 - 2600 § 56 Nr. 4).

    (Syrien) geborene Kind Salem könnte allein § 149 Abs. 5 i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sowie §§ 56 und 249 Abs. 1 SGB VI sein (vgl zur Anwendung des neuen Rechts BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 4).

    Dabei ist davon auszugehen, daß alle, die im Inland erwerbstätig sein dürfen, freien Zugang zu einer - im Blick auf die Breitenwirkung der gesetzlichen Rentenversicherung - regelmäßig versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit haben (vgl hierzu BSGE 71, 227 ff = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4).

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 16/90

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Ausländern

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 4 RA 3/93
    Dies habe auch der 13. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in einem entsprechend liegenden Fall am 28. August 1991 (BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 20) entschieden.

    in der Zeit vom 1. Oktober 1964 bis 30. September 1965, der mit Ablauf des Geburtsmonats beginnenden Jahresfrist (Kindererziehungszeit für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind: § 249 Abs. 1 SGB VI), einer solchen in der Bundesrepublik Deutschland gleichsteht (im Ergebnis ebenso für den ähnlich gelagerten Fall eines in Griechenland erzogenen Kindes: BSG SozR 3-2200 § 1251a Nr. 20).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 4 RA 3/93
    Der Gleichheitsgrundsatz will ausschließen, daß eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie eine ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 55, 72, 88;… 87, aaO).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 4 RA 3/93
    Diese Regelung hat, wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG; BVerfGE 87, 1 ff = SozR 3-5761 Allg Nr. 1) in diesem Zusammenhang ausgeführt hat, zugleich für die Altersversorgung eine bestandssichernde Bedeutung, da sich die als Generationenvertrag angelegte Rentenversicherung ohne die nachrückende Generation nicht aufrechterhalten lasse; diese bringe die Mittel für die Alterssicherung der jetzt erwerbstätigen Generation auf; ohne sie hätte diese Generation zwar Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, könne aber keine Leistungen aus ihr erwarten; bei diesen Überlegungen könne angesichts der Breitenwirkung der Rentenversicherung vernachlässigt werden, daß nicht jedes Kind später zum Beitragszahler werde.
  • BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91

    Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung …

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 4 RA 3/93
    § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 SGB VI setzt, wie der Senat - auch - bereits in dem von der Beklagten zitierten Urteil vom 12. Juli 1988 (…BSGE 63, aaO) für den im wesentlichen gleichlautenden § 28a (i.V.m. § 2a Abs. 5) AVG sowie mit Urteilen vom 25. Februar 1992 (BSGE 70, 138 ff = BSG SozR 6180 Art. 13 Nr. 2) und vom 25. Mai 1993 (…BSG SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 4) entschieden hat, voraus, daß der Versicherte das Kind in der Bundesrepublik Deutschland erzogen hat und sich mit ihm während der Erziehung hier gewöhnlich aufgehalten hat.
  • BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in § 12a WGSVG

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 4 RA 3/93
    Wie der 13. Senat (…aaO) und der 4. Senat (BSGE 63, 282 ff = BSG SozR 2200 § 1251a Nr. 2) bereits entschieden hätten, verstoße die Regelung über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
  • BSG, 25.05.1993 - 4 RA 46/92

    Pflichtbeitragszeit - Vormerkung - Kindererziehung - Truppenmitglied - …

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 4 RA 3/93
    § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 SGB VI setzt, wie der Senat - auch - bereits in dem von der Beklagten zitierten Urteil vom 12. Juli 1988 (…BSGE 63, aaO) für den im wesentlichen gleichlautenden § 28a (i.V.m. § 2a Abs. 5) AVG sowie mit Urteilen vom 25. Februar 1992 (…BSGE 70, 138 ff = BSG SozR 6180 Art. 13 Nr. 2) und vom 25. Mai 1993 (BSG SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 4) entschieden hat, voraus, daß der Versicherte das Kind in der Bundesrepublik Deutschland erzogen hat und sich mit ihm während der Erziehung hier gewöhnlich aufgehalten hat.
  • BSG, 20.03.1981 - 10/8b RKg 7/80

    Angehörige iS von Art 13 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut nach der …

    Auszug aus BSG, 25.01.1994 - 4 RA 3/93
    § 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 SGB VI setzt, wie der Senat - auch - bereits in dem von der Beklagten zitierten Urteil vom 12. Juli 1988 (…BSGE 63, aaO) für den im wesentlichen gleichlautenden § 28a (i.V.m. § 2a Abs. 5) AVG sowie mit Urteilen vom 25. Februar 1992 (BSGE 70, 138 ff = BSG SozR 6180 Art. 13 Nr. 2) und vom 25. Mai 1993 (…BSG SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 4) entschieden hat, voraus, daß der Versicherte das Kind in der Bundesrepublik Deutschland erzogen hat und sich mit ihm während der Erziehung hier gewöhnlich aufgehalten hat.
  • BSG, 24.06.2010 - B 10 EG 12/09 R

    Erziehungsgeld - Anspruchsberechtigung ab 1. 1. 2001 - Auslandsaufenthalt - …

    Rn. 30 Diese Rechtsprechung hat der 4. Senat des BSG in der Folgezeit fortgeführt (vgl etwa BSG, Urteil vom 16.11.1993 - 4 RA 39/92; BSG, Urteil vom 25.1.1994 - 4 RA 3/93 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 6; BSG…, Urteil vom 10.11.1998 - B 4 RA 39/98 R - SozR 3-2600 § 56 Nr. 13; BSG…, Urteil vom 23.10.2003 - B 4 RA 15/03 R - BSGE 91, 245 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 1, RdNr 8 ff).
  • LSG Hessen, 14.07.2015 - L 2 R 236/14

    Zur Vormerkung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen …

    Denn die Nichtberücksichtigung von Kindererziehungszeiten im Ausland in diesen Fällen sei keine planwidrige Regelungslücke (Hinweis auf BSG, Urteil vom 25. Januar 1994 - 4 RA 3/93): Der Gesetzgeber honoriere grundsätzlich ausschließlich die Erziehungsleistung in der Bundesrepublik Deutschland, weil grundsätzlich nur unter diesen Umständen gerade wegen der Kindererziehung ein Nachteil in der hiesigen Altersversorgung eintreten könne.

    Das Regelungskonzept des § 56 SGB VI sei abschließend und gebiete in diesen Fällen nicht eine mittelbare Anknüpfung an den Status des Ehemannes (Hinweis auf BSG, Urteil vom 25. Januar 1994 - 4 RA 3/93).

    Ob dem gefolgt werden kann, ist hier nicht zu entscheiden, da das Bundessozialgericht - mangels Regelungslücke - eine erweiternde Auslegung doch jedenfalls dann abgelehnt hat, wenn der erziehende Elternteil oder sein Ehe- oder Lebenspartner - wie hier - zwar im Ausland gelebt, die Beschäftigung oder Tätigkeit vor der Geburt oder während der Erziehung aber gerade nicht im Ausland, sondern in der Bundesrepublik ausgeübt hat (vgl. BSG, Urteile v. 17. November 1992 - 4 RA 15/91 = BSGE 71, 227 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 und v. 25. Januar 1994 2 4 RA 3/93 - SozR 3- 2600 § 56 Nr. 6 und hierzu Schuler-Harms, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 2. Aufl. 2013, § 56 SGB VI Rn. 52).

  • BSG, 23.10.2003 - B 4 RA 15/03 R

    Vormerkung von Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten im Ausland - …

    Das Gesetz enthält bezüglich der Gleichstellung einer Auslands- mit einer Inlandserziehung keine planwidrige Regelungslücke (vgl schon BSG Urteil vom 25. Januar 1994 - 4 RA 3/93, SozR 3-2600 § 56 Nr. 6 S 26 f und BSG Urteil vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 31/93, Das Beitragsrecht, SGB IV § 4, 16-06-94).
  • BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 39/98 R

    Vormerkung der Kindererziehung im Ausland

    Diese Erwägung trifft zunächst auf diejenigen Erziehenden zu, die sich während der Erziehung mit ihrem Kind gewöhnlich in Deutschland aufhalten, denn alle, die im Inland erwerbstätig sein dürfen, haben freien Zugang zu einer - im Blick auf die Breitenwirkung der gesetzlichen Rentenversicherung regelmäßig versicherungspflichtigen - Beschäftigung oder Tätigkeit (…vgl BSGE 71, 227, 232 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4; BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 6 S 25).

    Folgt ein selbst nicht erwerbstätiger Elternteil seinem im Ausland beschäftigten oder tätigen Ehegatten nach, treffen die genannten Erwägungen (Entgehen von Rentenanwartschaften wegen Kindererziehung) nicht ohne weiteres zu (vgl BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 6 S 27;… BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 8 S 40).

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn der erziehende Elternteil seinem im Ausland beschäftigten Ehegatten nachfolgt, so daß ergänzend auf die Person seines Ehegatten und mittelbar an dessen Status anzuknüpfen ist, wegen dessen die Kindererziehung nicht im Inland, sondern im Ausland erfolgt (vgl BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 6 S 27).

  • BSG, 21.10.2021 - B 5 R 28/21 R

    Vormerkung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen …

    Für alle, die im Inland erwerbstätig sein dürfen, wird dabei vorausgesetzt, dass sie freien Zugang zu einer regelmäßig versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit haben (vgl BSG Urteil vom 25.1.1994 - 4 RA 3/93 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 6 S 25 = juris RdNr 19).
  • BSG, 15.03.1995 - 5 RJ 28/94

    Geltungsbereich des SGB - Aufenthalt in der BRD - Ehegatten

    Das BSG hat zu § 56 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 SGB VI darüber hinaus schon entschieden, daß eine Mutter ihr Kind nur dann in der Bundesrepublik Deutschland erzogen hat, wenn sie hier gemeinsam mit ihrem Kind gelebt hat, und ein Kind dann nicht in der Bundesrepublik Deutschland erzogen wird, wenn Mutter und Kind tatsächlich im Ausland leben (vgl. BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 6).

    Dies hat das BSG bereits entschieden (vgl. BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 6).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 18 R 1114/16

    Vorlage an Europäischen Gerichtshof

    Das BSG hat überdies entschieden, dass eine erweiternde Auslegung jedenfalls dann entfällt, wenn der erziehende Elternteil oder sein Ehe- oder Lebenspartner zwar im Ausland gelebt, die Beschäftigung oder Tätigkeit vor der Geburt oder während der Erziehung aber gerade nicht im Ausland, sondern in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt hat (vgl BSG, Urteil vom 25.1.1994, Az 4 RA 3/93 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 6).
  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 43/93

    Vormerkung einer Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung im Ausland - Zuordnung …

    Wegen der o.g. Breitenwirkung kann dabei vernachlässigt werden, daß nicht jedes Kind später zum Beitragszahler wird (…vgl. zum Vorstehenden: BVerfGE 87, 1 ff. = SozR 3-5761 Allg Nr. 1; BSGE 71, 227 ff = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 sowie BSG SozR 3-2600 § 56 Nr. 6).

    Unerheblich ist im Hinblick auf die dem Normprogramm zugrundeliegende Wertung, ob der Erziehende Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt (…vgl. BSGE 63, 282 ff. = BSG SozR 2200 § 1251a Nr. 2; SozR 3-2600 § 56 Nr. 6).

  • LSG Schleswig-Holstein, 31.05.2010 - L 1 R 194/08
    Erst bei Erziehung des Kindes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellt sich die weitere Frage nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Erziehenden und des Kindes während dieses Zeitraumes (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 1994 - 4 RA 3/93).

    Das Bundessozialgericht hatte 1991 und 1994 in zwei Verfahren zu entscheiden, ob für die Erziehung im Ausland Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen sind (Urteil vom 28. August 1991, 13/5 RJ 16/90; Urteil vom 25. Januar 1994, 4 RA 3/93).

    Sie bezog auch keinerlei Sozialleistungen, deren Voraussetzung die Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung wäre und die im Recht der Alterssicherung berücksichtigt würde, sodass auch hieraus kein enger Bezug zum Beschäftigungsstaat abgeleitet werden könnte (BSG, Urteil vom 25. Januar 1994 - 4 RA 3/93 -, vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2008 - L 3 R 1363/05 - Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 9. April 2008 L 16 R 898/07 -).

  • SG Darmstadt, 19.05.2014 - S 6 R 352/08
    Denn die Nichtberücksichtigung von Kindererziehungszeiten im Ausland in diesen Fällen ist keine planwidrige Regelungslücke (BSG, Urteil vom 25. Januar 1994, 4 RA 3/93).

    Entfällt dieser Zweck - wie hier -, ist für eine Gleichstellung des ausländischen mit dem inländischen Erziehungsort und damit für eine erweiternde Auslegung kein Raum (BSG, Urteil vom 25. Januar 1994, 4 RA 3/93).

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 31/93

    Anspruch auf eine Vormerkung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung - …

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 10 R 3082/07

    Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten - Erziehung im Ausland - …

  • BSG, 29.09.2017 - B 13 R 365/15 B

    Nichtzulassungsbeschwerde

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2002 - L 13 RA 1250/01
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2018 - L 8 R 2635/17
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - L 22 R 360/11

    Anerkennung von Zeiten der Berufstätigkeit und der Kindererziehung in der …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2021 - L 21 R 548/19

    Vormerkung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung für …

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2018 - L 9 R 164/17

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei …

  • LSG Baden-Württemberg, 01.03.2013 - L 4 R 4921/11
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 1644/10
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