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Weitere Entscheidung unten: LSG Sachsen, 09.04.2001

Rechtsprechung
   BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,244
BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R (https://dejure.org/2002,244)
BSG, Entscheidung vom 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R (https://dejure.org/2002,244)
BSG, Entscheidung vom 10. April 2002 - B 4 RA 32/01 R (https://dejure.org/2002,244)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplom-Chemiker

  • Judicialis

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  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplom-Chemiker

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Versorgungsträger - Zusatzversorgungssystem - Technische Intelligenz - Arbeitsentgelt - Diplom-Chemiker - Wissenschaftlicher Mitarbeiter - Abteilungsleiter - Versorgungszusage - Anfechtungsklage - Verpflichtungsklage - Altersversorgung - DDR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem der technischen Intelligenz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (166)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.06.1998 - B 4 RA 11/98 R

    Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem

    Auszug aus BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R
    Das BSG sei in seiner Entscheidung vom 30. Juni 1998 (B 4 RA 11/98 R) ebenfalls davon ausgegangen, dass diese Personengruppe zu den in § 1 Abs. 1 der 2. Durchführungsbestimmung aufgeführten Berufsgruppen gehöre.

    Nur in faktischer Anknüpfung an die (von der DDR erlassenen) Versorgungsordnungen ist zu klären, ob zum 30. Juni 1990 eine nach den jeweiligen Kriterien der Versorgungsordnungen iVm den Durchführungsbestimmungen sowie den sonstigen, diese ergänzenden bzw ausfüllenden abstrakt-generellen Regelungen eine in der Versorgungsordnung genannte Beschäftigung oder Tätigkeit individuell und konkret ausgeübt worden ist und ob die in der Versorgungsordnung als zwingende Voraussetzung für eine Einbeziehung (dh für die Pflicht auf Erteilung einer Versorgungszusage) genannte notwendige berufliche Qualifikation zur Ausübung dieser (konkreten) Beschäftigung bei der entsprechenden "Arbeitsstelle" vorgelegen hat (vgl hierzu Urteil des Senats vom 4. August 1998 - B 4 RA 63/97 R - mwN; Urteil vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R - sowie BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 mwN; Urteil vom gleichen Tag - B 4 RA 34/01 R).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R
    Denn er durfte im Rahmen der Rentenüberleitung an die insoweit vorgefundenen Versorgungsordnungen, wie sie am 2. Oktober 1990 vorgelegen haben, anknüpfen (vgl BVerfGE 100, 138, 193 f).
  • BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 34/01 R

    Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Tätigkeit in …

    Auszug aus BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R
    Nur in faktischer Anknüpfung an die (von der DDR erlassenen) Versorgungsordnungen ist zu klären, ob zum 30. Juni 1990 eine nach den jeweiligen Kriterien der Versorgungsordnungen iVm den Durchführungsbestimmungen sowie den sonstigen, diese ergänzenden bzw ausfüllenden abstrakt-generellen Regelungen eine in der Versorgungsordnung genannte Beschäftigung oder Tätigkeit individuell und konkret ausgeübt worden ist und ob die in der Versorgungsordnung als zwingende Voraussetzung für eine Einbeziehung (dh für die Pflicht auf Erteilung einer Versorgungszusage) genannte notwendige berufliche Qualifikation zur Ausübung dieser (konkreten) Beschäftigung bei der entsprechenden "Arbeitsstelle" vorgelegen hat (vgl hierzu Urteil des Senats vom 4. August 1998 - B 4 RA 63/97 R - mwN;… Urteil vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R - sowie BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 mwN; Urteil vom gleichen Tag - B 4 RA 34/01 R).
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 107/00 R

    Zugehörigkeit von Ingenieur-Ökonomen zur Altersversorgung der technischen …

    Auszug aus BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R
    Denn ein Diplom-Chemiker ist in § 1 Abs. 1 Satz 2 der 2. Durchführungsbestimmung, die 1951 die 1. Durchführungsbestimmung abgelöst hat, und infolgedessen allein maßgebend ist (vgl Urteil des Senats vom 12. Juni 2001 - B 4 RA 107/00 R -) nicht aufgeführt.
  • BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 117/00 R

    Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen Intelligenz - Ingenieurökonom

    Auszug aus BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R
    Nur in faktischer Anknüpfung an die (von der DDR erlassenen) Versorgungsordnungen ist zu klären, ob zum 30. Juni 1990 eine nach den jeweiligen Kriterien der Versorgungsordnungen iVm den Durchführungsbestimmungen sowie den sonstigen, diese ergänzenden bzw ausfüllenden abstrakt-generellen Regelungen eine in der Versorgungsordnung genannte Beschäftigung oder Tätigkeit individuell und konkret ausgeübt worden ist und ob die in der Versorgungsordnung als zwingende Voraussetzung für eine Einbeziehung (dh für die Pflicht auf Erteilung einer Versorgungszusage) genannte notwendige berufliche Qualifikation zur Ausübung dieser (konkreten) Beschäftigung bei der entsprechenden "Arbeitsstelle" vorgelegen hat (vgl hierzu Urteil des Senats vom 4. August 1998 - B 4 RA 63/97 R - mwN; Urteil vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R - sowie BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 mwN; Urteil vom gleichen Tag - B 4 RA 34/01 R).
  • BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 63/97 R

    Zugehörigkeit zu Zusatzversorgungssystem - Aushändigung einer Urkunde über Zusage

    Auszug aus BSG, 10.04.2002 - B 4 RA 32/01 R
    Nur in faktischer Anknüpfung an die (von der DDR erlassenen) Versorgungsordnungen ist zu klären, ob zum 30. Juni 1990 eine nach den jeweiligen Kriterien der Versorgungsordnungen iVm den Durchführungsbestimmungen sowie den sonstigen, diese ergänzenden bzw ausfüllenden abstrakt-generellen Regelungen eine in der Versorgungsordnung genannte Beschäftigung oder Tätigkeit individuell und konkret ausgeübt worden ist und ob die in der Versorgungsordnung als zwingende Voraussetzung für eine Einbeziehung (dh für die Pflicht auf Erteilung einer Versorgungszusage) genannte notwendige berufliche Qualifikation zur Ausübung dieser (konkreten) Beschäftigung bei der entsprechenden "Arbeitsstelle" vorgelegen hat (vgl hierzu Urteil des Senats vom 4. August 1998 - B 4 RA 63/97 R - mwN;… Urteil vom 30. Juni 1998 - B 4 RA 11/98 R - sowie BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6 mwN; Urteil vom gleichen Tag - B 4 RA 34/01 R).
  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 56/03 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei …

    Zwar habe das BSG in einer anderen Entscheidung (Hinweis auf Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 32/01 R) darauf verwiesen, dass es für eine Zeit der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem ausreiche, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt (nicht notwendig zum 30. Juni 1990) eine Beschäftigung ausgeübt worden sei, wegen der eine zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz vorgesehen gewesen sei.

    Dies ergebe sich vor allem aus dem Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 32/01 R.

    Soweit vorgetragen werde, der Stichtag werde in der Entscheidung des Senats vom 10. April 2002 - B 4 RA 32/01 R - nicht als entscheidungsnotwendig betrachtet, so habe in diesem Verfahren der Kläger im Gegensatz zu dem hier vorliegenden eine Versorgungsanwartschaft iS des § 1 AAÜG gehabt.

    Aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 10. April 2002 - B 4 RA 32/01 R - ergibt sich nichts anderes.

  • BSG, 18.10.2007 - B 4 RS 25/07 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …

    Nach allem bleibt es - auch unter Berücksichtigung des weiteren klägerischen Vorbringens, auf das der Senat mangels Entscheidungserheblichkeit nicht weiter eingeht, und der vom Kläger vorgelegten Materialien - bei den Maßstäben, die das BSG zur Nichteinbeziehung von Diplom-Chemikern in nunmehr stRspr entwickelt hat (vgl BSG, Urteil vom 12.6.2001 - B 4 RA 107/00 R;… BSG SozR 3-8570 § 5 Nr. 6;… SozR 3-8570 § 1 Nr. 8; BSG, Urteil vom 10.4.2002 - B 4 RA 32/01 R ).
  • BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 11/04 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - VEB …

    in einem volkseigenen Produktionsbetrieb im Bereich der Industrie oder des Bauwesens (§ 1 Abs. 1 der 2. DB) oder in einem durch § 1 Abs. 2 der 2. DB gleichgestellten Betrieb (betriebliche Voraussetzung) (…vgl hierzu BSG SozR 3-8570 § 1 Nr. 6, S 40 und Nr. 8 S 74; Urteil vom 10. April 2002 - B 4 RA 32/01 R).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 09.04.2001 - L 4 RA 32/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,18204
LSG Sachsen, 09.04.2001 - L 4 RA 32/01 (https://dejure.org/2001,18204)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 09.04.2001 - L 4 RA 32/01 (https://dejure.org/2001,18204)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 09. April 2001 - L 4 RA 32/01 (https://dejure.org/2001,18204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung; Letzter Einkommenssteuerbescheid als Bezugsgröße zur Festsetzung der Höhe des beitragspflichtigen Einkommens eines selbständig Tätigen; Folgen eines mangelnden Nachweises des Steurerbescheides durch den ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Sachsen, 27.04.2007 - L 7 R 550/05
    Die Kammer habe keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die in § 165 Abs. 1 Satz 8 SGB VI getroffene Regelung (Hinweis auf Sächsisches LSG, Beschluss vom 9. April 2001 - L 4 RA 32/01).

    Danach können Forderungen gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden (s. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. April 2001, Az.: L 4 RA 32/01, JURIS, Rdnr. 20).

    Da die Regelung des § 165 Abs. 1 Satz 8 SGB VI somit verfassungsgemäß ist, bedarf es auch keiner verfassungskonformen Auslegung (vgl. hierzu auch Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. April 2001, Az.: L 4 RA 32/01, JURIS, Rdnr. 23, und Scholz, in: Kasseler Kommentar, SGB VI, Stand: 1. November 2006, § 165, Rdnr. 28).

  • SG Kassel, 20.07.2010 - S 6 R 297/07

    Rentenversicherung - Beitragsbemessung - selbständig Tätiger - keine rückwirkende …

    Ein Wechsel vom Regelbeitrag zur einkommensgerechten Beitragszahlung kann dementsprechend nur für die Zukunft berücksichtigt werden (Sächsischen Landessozialgerichts, Beschluss v. 09.04.2001, L 4 RA 32/01, juris;… Schmidt in: Kreikebohm, 3. A. 2008, beck-online, § 165 Rn. 65;… Wehrhahn in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB VI, 65. A. 2010, beck-online, § 165 Rn. 28;… Wissing in: jurisPK, SGB VI, 1. A. 2008, § 165 Rn. 98).
  • LSG Saarland, 13.05.2005 - L 7 RJ 174/03

    Beiträge als wiederkehrende oder laufende Leistungen - Bindung der Behörde an …

    Hierbei sollte die Regelung des § 165 Abs. 1 Satz 8 SGB VI aber ausschließlich den Fall einer Änderung des Arbeitseinkommens bei bereits einkommensgerechter Beitragszahlung betreffen (vgl. Scholz in Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht, § 165 SGB VI Randnr. 26; Beschluss des Sächsischen LSG vom 09.04.2001, Az.: L 4 RA 32/01).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 11 R 5563/08
    Insbesondere liegt keine Verletzung der Grundrechte aus Art. 14 und Art. 3 GG vor (so auch Sächsisches LSG, Beschluss vom 09.04.2001, L 4 RA 32/01, zitiert nach juris).
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