Rechtsprechung
| BSG, 16.12.1997 - 4 RA 60/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
SGB VI § 56 Abs 2
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kindererziehungszeiten - Erziehung - Erziehungsurlaub - Vormerkung - Anrechnung - Elternteil
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum überwiegend erziehenden Elternteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZS 1998, 384
- FamRZ 1998, 1105
Wird zitiert von ... (60) Zitiert selbst (2)
- BSG, 28.02.1991 - 4 RA 76/90
Aufteilung der Pflichtversicherung bei Kindererziehung zwischen Vater und Mutter, …
Auszug aus BSG, 16.12.1997 - 4 RA 60/97
An diese vorgegebene Erziehungssituation sowie die Bewertung (Gewichtung) der Erziehungsbeiträge seitens der Eltern knüpft § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VI aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität typisierend an (vgl BSGE 68, 171, 176 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 zu § 2a AVG) und räumt Eltern das Recht ein, durch übereinstimmende Erklärung zu bestimmen, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zuzuordnen ist.Nur dann, wenn sich dabei - anders als im vorliegenden Fall - überwiegende Erziehungsanteile eines Elternteils nicht im erforderlichen Beweisgrad feststellen lassen (non liquet), sondern die Erziehungsbeiträge nach objektiven Maßstäben in etwa gleichgewichtig sind, wird die Kindererziehungszeit nach der Auffangregel des § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI der Mutter zugeordnet (in diesem Sinne bereits BSGE 68, 171, 178 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7).
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Februar 1992 (…SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2) ausgeführt hat, kommt es auch unter Geltung des § 56 SGB VI in Fällen der "Miterziehung" durch mehrere Elternteile vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Ausübung des den Eltern eingeräumten Gestaltungsrechts grundsätzlich darauf an, wer das Kind "überwiegend" erzieht (vgl BSGE 68, 171, 175 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 mwN).
- BSG, 25.02.1992 - 4 RA 34/91
Fortführung nichtabgeschlossener Verfahren zur Vormerkung oder Anerkennung …
Auszug aus BSG, 16.12.1997 - 4 RA 60/97
Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 25. Februar 1992 (SozR 3-6180 Art. 13 Nr. 2) ausgeführt hat, kommt es auch unter Geltung des § 56 SGB VI in Fällen der "Miterziehung" durch mehrere Elternteile vorbehaltlich der ordnungsgemäßen Ausübung des den Eltern eingeräumten Gestaltungsrechts grundsätzlich darauf an, wer das Kind "überwiegend" erzieht (…vgl BSGE 68, 171, 175 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 mwN).
- BSG, 18.04.2024 - B 5 R 10/23 R
Zuordnung der Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung zur …
Beim weit zu verstehenden Begriff der gemeinsamen Erziehung wirken die Elternteile in Ausübung ihres Elternrechts zusammen, sodass für denselben Erziehungszeitraum Erziehungsanteile und -beiträge der mehreren Elternteile vorliegen (vgl BSG Urteil vom 16.12.1997 - 4 RA 60/97 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 46, juris RdNr 14; vgl auch Fichte in Hauck/Noftz SGB VI, 4. Ergänzungslieferung 2023, § 56 RdNr 35).Unter "überwiegender Erziehung" wird die Erziehungsleistung desjenigen Elternteils verstanden, der sich dem Kind in dem Sinne in höherem Maß zuwendet, dass er sich der Förderung dessen körperlicher, geistiger und seelischer Entwicklung in größerem Ausmaß und höherer Intensität widmet (vgl BSG Urteil vom 16.12.1997 - 4 RA 60/97 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 46, juris RdNr 15 f).
Rn. 24 In der Auslegung, die § 56 Abs. 2 SGB VI in der Rechtsprechung des BSG erfahren hat, unterscheidet die Vorschrift drei Kategorien von Erziehung: die Alleinerziehung, die gemeinsame Erziehung und die überwiegende Erziehung (vgl BSG Urteil vom 16.12.1997 - 4 RA 60/97 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 46, juris RdNr 13;… BSG Urteil vom 3.4.2001 - B 4 RA 89/00 R - SozR 3-2600 § 56 Nr. 15 S 82 f, juris RdNr 17).
Zwischen Alleinerziehung einerseits und gemeinsamer und überwiegender Erziehung andererseits besteht ein Verhältnis der Exklusivität, während sich die Tatbestände der gemeinsamen und überwiegenden Erziehung nicht ausschließen (vgl BSG Urteil vom 16.12.1997 - 4 RA 60/97 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 46, juris RdNr 13;… vgl auch BSG Urteil vom 3.4.2001 - B 4 RA 89/00 R - SozR 3-2600 § 56 Nr. 15 S 82 f, juris RdNr 17;… anders noch BSG Urteil vom 17.11.1992 - 4 RA 15/91 - BSGE 71, 227, 229 = SozR 3-2600 § 56 Nr. 4 S 13, juris RdNr 24).
Eine solche Erklärung des Elternwillens ist von der Verwaltung und den Gerichten zwingend zu beachten, ohne dass überprüft würde, ob ihr Inhalt der tatsächlichen Erziehungssituation entspricht (vgl BSG Urteil vom 16.12.1997 - 4 RA 60/97 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 47, juris RdNr 16).
Diese würde bei einer entsprechenden Erklärung sogar eine Zuordnung im monatsweisen Wechsel ermöglichen (vgl BSG Urteil vom 16.12.1997 - 4 RA 60/97 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 46, juris RdNr 14).
- BSG, 17.04.2008 - B 13 R 131/07 R
Kindererziehungszeit - überwiegende Erziehung - Zuordnung zur Mutter oder zum …
Da keine übereinstimmende Erklärung des Klägers und der Beigeladenen vorliegt, kommt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (s zuletzt BSG vom 31.8.2000 - B 4 RA 28/00 R, Die Beiträge Beilage 2001, 67, 70 ff; BSG vom 16.12.1997, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 46 ff) eine Zuordnung der Kindererziehungszeit an ihn (als Vater) nur dann in Betracht, wenn er das Kind allein oder überwiegend erzogen hat.Auch dies entspricht der Rechtsprechung des BSG (BSG vom 31.8.2000 - B 4 RA 28/00 R, Die Beiträge Beilage 2001, 67, 75; BSG vom 16.12.1997, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 47;… BSG vom 28.2.1991, BSGE 68, 171, 177 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7), wonach die Erziehungsbeiträge nach objektiven Maßstäben gegenüberzustellen sind, nicht jedoch ein "Wert" der Erziehungsarbeit festzustellen ist.
- BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 28/00 R
Wirksamkeit der Zuordnungserklärungen für die Zuordnung von Kindererziehungs- bzw …
Innerhalb der drei Kategorien der Erziehung, die § 56 Abs. 2 SGB VI unterscheidet (vgl hierzu ausführlich Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 46 f), kommt eine Zuordnung an den Vater dann in Betracht, wenn er das Kind (was hier von vornherein ausscheidet) allein oder (wozu es noch weiterer tatsächlicher Feststellungen bedarf) überwiegend erzogen hat oder wenn - im Spezialfall der gemeinsamen Erziehung durch (…auch leibliche, vgl Senat, aaO S 47 f) Eltern - diese wirksam eine übereinstimmende öffentlich-rechtliche (Willens-)Erklärung über die Zuordnung an ihn abgegeben haben.Mit dieser Struktur führt das SGB VI das bereits vor seinem Inkrafttreten geltende Recht inhaltlich fort (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 47).
Das LSG wird nunmehr Feststellungen dazu nachzuholen haben, ob der Kläger das gemeinsame Kind ggf nach objektiven Gesichtspunkten (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 47) überwiegend erzogen hat.
- BSG, 11.05.2011 - B 5 R 22/10 R
Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten - Erziehung im Ausland - …
Diese Zuordnung bestimmt sich nach §§ 57, 56 Abs. 2 SGB VI, wobei drei Kategorien der Erziehung zu unterscheiden sind (BSG Urteile vom 16.12.1997 - 4 RA 60/97 - SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 46; vom 31.8.2000 - B 4 RA 28/00 R - Juris RdNr 16 ff …und vom 17.4.2008 - B 13 R 131/07 R - SozR 4-2600 § 56 Nr. 5 RdNr 11): Die Alleinerziehung, die gemeinsame Erziehung und die überwiegende Erziehung. - BSG, 03.04.2001 - B 4 RA 89/00 R
Zuordnung von Beitrags- bzw Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung zum …
Innerhalb der drei Kategorien der Erziehung, die § 56 Abs. 2 SGB VI unterscheidet (vgl hierzu ausführlich Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 46 f), kommt eine Zuordnung an den Vater dann in Betracht, wenn er (wozu es jeweils noch weiterer tatsächlicher Feststellungen bedarf) das Kind (was hier erkennbar ausscheidet) allein oder jedenfalls überwiegend erzogen hat oder wenn - im Spezialfall der gemeinsamen Erziehung durch (…auch leibliche, vgl Senat, aaO S 47 f) Eltern - diese wirksam eine übereinstimmende öffentlich-rechtliche (Willens-)Erklärung über die Zuordnung an ihn abgegeben haben.Mit dieser Struktur führt das SGB VI das bereits vor seinem Inkrafttreten geltende Recht inhaltlich fort (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 47).
Das LSG wird nunmehr Feststellungen dazu nachzuholen haben, ob der Kläger das gemeinsame Kind ggf nach objektiven Gesichtspunkten (vgl Urteil des Senats in SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 S 47) überwiegend erzogen hat.
- LSG Hessen, 21.02.2023 - L 2 R 122/20
Anerkennung von Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten in der …
Da keine übereinstimmende Erklärung des Klägers und der Mutter von E. vorliege, komme nach der Rechtsprechung des BSG (Verweis auf BSG, Urteil vom 31. August 2000, B 4 RA 28/00 R, Die Beiträge Beilage 2001, 67, 70 ff; und vom 16. Dezember 1997, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10) eine Zuordnung der Kindererziehungszeit an ihn (als Vater) nur dann in Betracht, wenn er das Kind allein oder überwiegend erzogen habe.Es steht in der alleinigen Verantwortung der Eltern zu entscheiden, wie und mit welchem Ziel sie die Entwicklung des Kindes fördern, insbesondere in welchem Ausmaß und mit welcher Intensität sie sich selbst dieser Aufgabe widmen wollen; dies haben der Staat und seine Untergliederungen hinzunehmen (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1997, 4 RA 60/97, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10).
Das BSG (Urteil vom 16. Dezember 1997, 4 RA 60/97, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10) hat mit seiner Auslegung zu der früheren Fassung des § 56 Abs. 2 SGB VI die frühere Rechtsauffassung und Praxis der Rentenversicherungsträger, die bei sog. gleichartigen Elternteilen von einer prioritären Zuordnung der Kindererziehungszeit zur Mutter ausgingen, sofern sich die Eltern nicht für eine abweichende Zuordnung ausgesprochen hatten, korrigiert.
Da die Zuordnung zur Mutter im Hinblick auf Art. 3 Abs. 2 und 3 GG bedenklich ist, weil die Zuordnungsregel einerseits das überkommene Rollenbild der Erziehung durch die Mutter typisierend zugrunde legt und andererseits den erziehenden Vater diskriminiert (…Gürtner in: KassKomm, SGB VI, § 56 Rn. 38), reduziert das BSG zudem die Zuordnungsregel in verfassungskonformer Auslegung auf eine widerlegliche Vermutung (BSG, Urteil vom 25. Februar 1992, 4 RA 34/91, BSGE 70, 138; BSG, Urteil vom 16. November 1993, 4 RA 39/92, juris; BSG, Urteil vom 25. Januar 1994, 4 RA 48/92, juris; BSG, Urteil vom 23. Oktober 2003, B 4 RA 15/03 R, BSGE 91, 245; BSG, Urteil vom 25. Februar 2020, B 13 R 284/18 B, juris) und wendet sie auf die Fallgestaltungen an, in denen sich ein überwiegender Erziehungsanteil eines Elternteils nicht im erforderlichen Beweisgrad feststellen lässt (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1997, 4 RA 60/97, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10).
- SG Münster, 14.03.2019 - S 14 R 524/16 Wer das Kind überwiegend erzogen hat, sei von den Versicherungsträgern von Amts wegen gemäß § 20 SGB X zu ermitteln (Hinweis auf Bundessozialgericht - BSG - Urt. v.16.12.1997- 4 RA 59/97 und 4 RA 60/97).
§ 56 SGB VI unterscheidet drei Kategorien der Erziehung durch die Eltern: Alleinerziehung, gemeinsame Erziehung (unabhängig von der Verteilung der Erziehungsanteile) und überwiegende Erziehung (BSG Urt. v. 16.12.1997 - 4 RA 60/97, juris).
Zudem haben die Eltern auch in Fällen einer "objektiv" überwiegenden Erziehung durch einen Elternteil aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität die Möglichkeit, selbst rechtsverbindlich zu erklären, welchem Elternteil die Kindererziehungszeit zuzuordnen ist (s. BSG Urt. v. 31.08.2000 - B 4 RA 28/00 R - im Anschluss an BSG Urt. v. 16.12.1997, aaO.).
Wenn jedoch die Erziehungsanteile entweder in etwa gleichgewichtig waren, eine überwiegende Erziehung somit nicht feststellbar ist oder sich für die Frage, ob eine überwiegende Erziehung vorlag, ein non liquet ergibt, greift die Regelung des § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI ein, nach der die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen ist (vgl. BSG Urt. v. 16.12.1997 - 4 RA 60/97 …und Urt. v. 17.04.2008 B 13 R 131/07 R in juris …und vom 11.05.2011 B 5 R 22/10 R , juris Rn. 15).
- SG Darmstadt, 09.03.2020 - S 6 R 80/18 Da keine übereinstimmende Erklärung des Klägers und der Mutter von E. vorliege, komme nach der Rechtsprechung des BSG (Verweis auf BSG, Urteil vom 31. August 2000, B 4 RA 28/00 R, Die Beiträge Beilage 2001, 67, 70 ff; und vom 16. Dezember 1997, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10) eine Zuordnung der Kindererziehungszeit an ihn (als Vater) nur dann in Betracht, wenn er das Kind allein oder überwiegend erzogen habe.
Es steht in der alleinigen Verantwortung der Eltern zu entscheiden, wie und mit welchem Ziel sie die Entwicklung des Kindes fördern, insbesondere in welchem Ausmaß und mit welcher Intensität sie sich selbst dieser Aufgabe widmen wollen; dies haben der Staat und seine Untergliederungen hinzunehmen (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1997, 4 RA 60/97, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10).
Das BSG (Urteil vom 16. Dezember 1997, 4 RA 60/97, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10) hat mit seiner Auslegung zu der früheren Fassung des § 56 Abs. 2 SGB VI die frühere Rechtsauffassung und Praxis der Rentenversicherungsträger, die bei sog. gleichartigen Elternteilen von einer prioritären Zuordnung der Kindererziehungszeit zur Mutter ausgingen, sofern sich die Eltern nicht für eine abweichende Zuordnung ausgesprochen hatten, korrigiert.
Da die Zuordnung zur Mutter im Hinblick auf Art. 3 Abs. 2 und 3 GG bedenklich ist, weil die Zuordnungsregel einerseits das überkommene Rollenbild der Erziehung durch die Mutter typisierend zugrunde legt und andererseits den erziehenden Vater diskriminiert (…Gürtner in: KassKomm, SGB VI, § 56 Rn. 38), reduziert das BSG zudem die Zuordnungsregel in verfassungskonformer Auslegung auf eine widerlegliche Vermutung (BSG, Urteil vom 25. Februar 1992, 4 RA 34/91, BSGE 70, 138; BSG, Urteil vom 16. November 1993, 4 RA 39/92, juris; BSG, Urteil vom 25. Januar 1994, 4 RA 48/92, juris; BSG, Urteil vom 23. Oktober 2003, B 4 RA 15/03 R, BSGE 91, 245; BSG, Urteil vom 25. Februar 2020, B 13 R 284/18 B, juris) und wendet sie auf die Fallgestaltungen an, in denen sich ein überwiegender Erziehungsanteil eines Elternteils nicht im erforderlichen Beweisgrad feststellen lässt (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1997, 4 RA 60/97, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10).
- BSG, 29.10.2002 - B 4 RA 6/02 R
Kein Verzicht auf Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Dies bemisst sich nach § 56 Abs. 2 SGB VI. Danach ist eine Erziehungszeit dem Elternteil zugeordnet, der das Kind in der fraglichen Zeiteinheit entweder alleine oder überwiegend erzogen hat oder dem bei gemeinsamer Erziehung der überwiegende Erziehungsanteil durch übereinstimmende öffentlich-rechtliche (Willens-)Erklärung der beteiligten Elternteile zugewiesen worden ist; sind bei gemeinsamer Erziehung die Erziehungsbeiträge nach objektiven Maßstäben in etwa gleichgewichtig, ist die Kindererziehungszeit nach der Auffangregel des § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI der Mutter zugeordnet (§ 56 Abs. 2 SGB VI in der unveränderten Fassung des RRG 1992; vgl dazu eingehend Urteile des Senats vom 16. Dezember 1997 - 4 RA 60/97, SozR 3-2600 § 56 Nr. 10 …sowie vom 28. Februar 1991 - 4 RA 76/90, BSGE 68, 171, 176 = SozR 3-2200 § 1227a Nr. 7 zu § 2a AVG).Hat die Klägerin die Tochter alleine (§ 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) oder überwiegend (§ 56 Abs. 2 Satz 9 SGB VI) erzogen, ist im Ansatz kein Raum für Erklärungen nach § 56 Abs. 2 Satz 3 SGB VI. Hat sie die Tochter während des nach § 57 Abs. 1 SGB VI beachtlichen Zeitraums zeitweise oder dauerhaft mit anderen Elternteilen "gemeinsam" (§ 56 Abs. 2 Satz 2 SGB VI) erzogen, bewirkt nur "eine" übereinstimmende Erklärung der beteiligten Elternteile eine Zuordnung, ohne dass es auf die Feststellung der tatsächlichen Erziehungsanteile im Einzelnen ankommt (vgl Urteil des Senats vom 16. Dezember 1997 aaO).
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2007 - L 1 R 1788/05
Kindererziehungszeit - überwiegende Erziehung - Zuordnung zum Vater - …
Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG) werde nicht verletzt (Bezugnahme auf Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-2600 § 56 Nr. 10).Lediglich wenn die Erziehungsanteile entweder in etwa gleichgewichtig waren, eine überwiegende Erziehung somit nicht feststellbar ist oder sich für die Frage, ob eine überwiegende Erziehung vorlag, ein non liquet ergibt, greift die Regelung des § 56 Abs. 2 Satz 8 SGB VI ein, nach der die Erziehungszeit der Mutter zuzuordnen ist (BSG, Urteil vom 16.12.1997 -4 RA 60/97- SozR 3-2600 § 56 Nr. 10).
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - L 8 R 110/12
Vormerkung - Kindererziehung
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.09.2025 - L 4 R 180/21
Zuordnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - …
- LSG Bayern, 14.11.2001 - L 19 RJ 353/97
Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Fehlen der …
- SG Landshut, 12.07.2017 - S 2 R 305/14
Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2016 - L 18 R 713/15
Rentenversicherung; Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung; Begriff der …
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 33 R 851/13
Kindererziehungszeiten - Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung - …
- BSG, 16.08.2017 - B 5 R 182/17 B
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - L 4 R 1454/07
Zuordnung Kindererziehungszeiten zum Vater; Zuordnung Berücksichtigungszeiten zum …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2023 - L 3 R 1082/21
Gewährung von Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz für die …
- LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2766/13
Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - mehrere Arbeitslosmeldungen - …
- LSG Thüringen, 10.01.2019 - L 2 R 760/17
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen …
- LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 309/07
- BSG, 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht - …
- BSG, 10.11.1998 - B 4 RA 39/98 R
Vormerkung der Kindererziehung im Ausland
- LSG Baden-Württemberg, 22.10.2009 - L 7 R 2376/09
- BSG, 31.08.2000 - B 4 RA 51/99 R
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten, Vormerkung bei …
- LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 - L 11 R 2768/20
Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei …
- LSG Baden-Württemberg, 23.06.2020 - L 9 R 3071/18
Zuordnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.12.2010 - L 4 R 715/08
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung - Kindererziehung zu gleichen …
- SG Aurich, 20.04.2011 - S 32 R 414/06
Nachträgliche Aufnahme von Kindererziehungszeit und Berücksichtigungszeiten für …
- LSG Baden-Württemberg, 23.05.2019 - L 10 R 1769/16
- BSG, 29.09.1998 - B 4 RA 9/98 R
Kindererziehungszeiten - Auslandserziehung - Rumpfarbeitsverhältnis - …
- LSG Bayern, 11.12.2014 - L 20 R 792/14
Gewöhnlicher Aufenthalt, Kindererziehungszeiten
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2013 - L 33 R 369/12
Gesetzliche Rentenversicherung: Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten; …
- LSG Hessen, 24.02.2025 - L 5 R 20/24
- LSG Saarland, 29.01.2004 - L 1 RA 36/01
Zuordnung von Kindererziehungszeiten zum Vater - Alleinerziehung - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2026 - L 2 R 300/20
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.06.2008 - L 4 R 1046/05
Kindererziehungszeit; Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung; Zulässigkeit …
- LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 2765/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2023 - L 3 R 143/22
Feststellung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen …
- LSG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - L 8 AL 3742/13
- LSG Rheinland-Pfalz, 11.02.2004 - L 6 RI 243/03
- LSG Berlin, 08.12.2003 - L 16 RA 37/03
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bzw. Berücksichtigungszeiten wegen …
- LSG Schleswig-Holstein, 05.03.2026 - L 7 R 37/25
Anerkennung von Kindererziehungszeiten aus der gesetzlichen Rentenversicherung - …
- SG Berlin, 29.09.2005 - S 17 RA 696/01
Berücksichtigung und Vormerkung rentenrechtlicher Zeiten; Bewertung von …
- LSG Berlin, 10.06.2004 - L 8 RA 10/03
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Berechnung der Rente; …
- SG Frankfurt/Main, 05.09.2016 - S 6 R 54/12
- SG Lüneburg, 14.07.2010 - S 1 R 132/05
Rechtliche Ausgestaltung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten und …
- VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 2026/02
Kindererziehungszeit; Anrechnung; gemeinsame Erziehung
- LSG Bayern, 16.05.2002 - L 14 RA 201/01
Rücknahme einer durch Verwaltungsakte erfolgten Zuordnung von …
- SG Kassel, 29.03.2020 - S 9 R 162/19
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.03.2007 - L 17 R 178/06
- SG Wiesbaden, 06.12.2023 - S 9 R 27/18
- LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 1644/10
- LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2007 - L 12 RA 82/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - L 17 RJ 29/04
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2007 - L 6 R 20/05
- SG Dortmund, 15.03.2000 - S 22 (41,28) RA 96/98
Rentenversicherung
- SG Darmstadt, 29.03.2020 - S 9 R 162/19
- SG Dortmund, 15.03.2000 - S 22 (41, 28) RA 96/98
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