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| BSG, 30.04.1991 - 4 REg 52/89 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung von Bundeserziehungsgeld an einen Ausländer - Rechtlich beständiger Wohnsitz eines Ausländers im Bundesgebiet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BSG, 27.09.1990 - 4 REg 30/89
Anspruch auf Erziehungsgeld für Asylbewerber
Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 REg 52/89
Der Senat hat in seinem Urteil vom 27. September 1990 (4 REg 30/89, zur Veröffentlichung vorgesehen) im einzelnen ausgeführt, daß Abs. 1 Nr. 1 aaO - abgesehen von hier nicht einschlägigen Spezialregelungen zB in § 1 Abs. 2 und 4 BErzGG -alle Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit von der Begünstigung durch Bundeserziehungsgeld ausschließt, die zum einen den Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse tatsächlich (faktisch) im Ausland haben. - BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88
Gewöhnlicher Aufenthalt iS. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG bei Asylbewerbern
Auszug aus BSG, 30.04.1991 - 4 REg 52/89
Das bedeutet: Besteht die kollisionsrechtlich relevante Auslandsberührung allein darin, daß der Betroffene - wie hier der Kläger - eine ausländische Staatsbürgerschaft hat, deswegen grundsätzlich unter Schutz und Fürsorge (Personalhoheit) seines Heimatstaates steht und jederzeit nach freiem Willen dorthin zurückkehren kann, kommt es dafür, ob der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse "nicht nur vorübergehend" (§ 30 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB I) in das Inland verlegt worden ist, entscheidend darauf an, ob der Verbleib im Inland nach materiellem Aufenthaltsrecht als rechtlich beständig gebilligt ist (Vorbehalt des berechtigten Aufenthalts; dazu: BSGE 65, 261, 263 f [BSG 14.09.1989 - 4 REg 7/88] = SozR 7933 § 1 Nr. 7).
- BSG, 24.03.1992 - 14b/4 REg 23/91
Anspruch eines Ausländers auf Erziehungsgeld
Das BSG hat zwar die Regelung zunächst vorrangig iS einer solchen Ausformung verstanden (BSG Urteil vom 30. April 1991 - 4 REg 52/89). - BSG, 07.10.1991 - 4 REg 12/91
Aussetzung des Rechtsstreits bei schwebendem Asylverfahren
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (…BSGE 65, 261 = SozR 7833 § 1 Nr. 7;… BSGE 67, 243 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 2;… E 67, 238 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 1;… Urteil vom 28. November 1990 - 4 REg 17/89 = SozR 3-7833 § 1 Nr. 3; Urteil vom 20. Dezember 1990 - 4 REg 7/89, bestätigt durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1991 <1 BvR 300/91>; Urteil vom 28. Februar 1991 - 4 REg 47/89; Urteil vom 21. März 1991 - 4 REg 21/89; Urteile vom 30. April 1991 - 4 REg 14/90 und 4 REg 52/89 sowie 4 REg 13/90) erfüllt ein Asylbewerber nur dann die Anspruchsvoraussetzungen iS von § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG (seit dem 1. Juli 1989: § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BErzGG), dh hat er nur dann Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes, wenn verbindlich festgestellt ist, daß er in der Zeit, für die er Erziehungsgeld begehrt, unter dem Schutz von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) stand.
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