Rechtsprechung
| BSG, 22.05.1974 - 4 RJ 17/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterhalt - Unterhaltshilfe - Unterhaltsbeitrag aus öffentlichen Mitteln - Lastenausgleich - Einkommen
Papierfundstellen
- BSGE 37, 240
- NJW 1974, 2152
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BSG, 27.10.1964 - 4 RJ 383/61
Zu einem Anspruch auf Hintebliebenenrente der geschiedenen Ehefrau - Bestehen …
Auszug aus BSG, 22.05.1974 - 4 RJ 17/73
Die Verwendung solcher Fausbegeln ist vom BSG bereits mehrfach gebilligt worden (vgl. BSG 22, 44; 25, 157, 160; SOZR RVO Nr. 27 % 12ä1).
- BFH, 18.05.1982 - VII R 98/80
Kindergeld - Pfändung - Zweckbestimmungsfreiheit
Kindergeld sei entgegen der Auffassung des FG keine ausschließlich dem Wohl des Kindes dienende Sozialleistung, sondern Familieneinkommen (vgl. das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 22. Mai 1974 4 RJ 17/73, NJW 1974, 2152).Das HZA berufe sich zu Unrecht auf das Urteil des BSG in NJW 1974, 2152.
Auch wenn der Unterhaltspflichtige das ihm gezahlte Kindergeld zur Bestreitung des Unterhalts für das Kind verwendet, bleibt das, was dem Kind zukommt, nur eine Leistung des Unterhaltspflichtigen (vgl. BSG-Urteil in NJW 1974, 2152; Beschluß des Oberlandesgerichts - OLG - München vom 30. Oktober 1979 25 W 1400/79, NJW 1980, 894; Aye/Bley/Göbelsmann/Gurgel/Müller/Schroeter, Sozialversicherung, I § 25 SGB - Kindergeld - Bauer, NJW 1978, 871; Roberz, NJW 1978, 2086).
Das BKGG beschränkt sich vielmehr darauf, mit dem Kindergeld die durch das Aufziehen und die Ausbildung von Kindern entstehende besondere Belastung des Lebens der Eltern (teilweise) auszugleichen, indem es die Leistungsfähigkeit der Eltern stärkt; es begnügt sich also damit, daß sich dies mittelbar auch auf das Kind auswirkt (vgl. Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2, § 25 SGB;… Aye/Bley/Göbelsmann/Gurgel/Müller/Schroeter, a. a. O.; BSG-Urteil in NJW 1974, 2152).
- BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79
Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen …
Zwar hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 22. Mai 1974- BSGE 37, 240; FEVS 23, 82 - ausgeführt, daß der Kindergeldgesetzgebung mehrere Motive zugrunde gelegen hätten: demjenigen, der sich um das Kind kümmere, sollte eine wirtschaftliche Erleichterung geschaffen werden, die aber - als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich mit Kinderlosen und Kinderarmen - auch ihm persönlich zugute kommen sollte. - BSG, 30.03.1994 - 4 RA 45/92
Waisenrente - Wehrdienst - Zwangspause in der Berufsausbildung
Das aus Steuermitteln gezahlte Kindergeld hingegen dient dem Familienlastenausgleich: es soll den erhöhten Aufwand der Familie mit unterhaltsberechtigten Kindern teilweise ausgleichen (…vgl hierzu § 6 Erstes Buch Sozialgesetzbuch , BSG SozR Nr. 16 zu § 1267 RVO; BSGE 37, 240 = SozR 2200 § 1267 Nr. 1; 5870 § 2 Nr. 46).
- BFH, 07.07.1987 - VII R 94/84
Kindergeld - Unpfändbarkeit - Steuerschuldverhältnis
Den Familien, die Kinder haben, soll ein Ausgleich gewährt werden für die Mehrbelastung, die ihnen durch das Aufziehen und die Ausbildung der Kinder im Vergleich zu den Ledigen, kinderlos Verheirateten und kinderarmen Familien erwächst (vgl. BSG-Urteile vom 22. Mai 1974 4 RJ 17/73, NJW 1974, 2152, und vom 25. März 1982 10/8 b RKg 17/80, BSGE 53, 201, 203; ferner Urteil des Senats in BFHE 136, 54, BStBl II 1982, 576, m. w. N.). - BGH, 04.07.1978 - VI ZR 11/77
Ansprüche einer Berufsgenossenschaft auf Erstattung der Kinderzulage in Höhe des …
Das entspricht dem sozialpolitischen Zweck eines "Familienlastenausgleichs", der der Zahlung von Kindergeld zugrundeliegt (BVerfGE 22, 163, 168; BSGE 37, 240, 242 ff; BVerwGE 27, 209, 212). - BFH, 07.07.1987 - VII R 97/84
Anforderungen an die steuerrechtliche Zwangsvollstreckung - Rechtmäßigkeit der …
Den Familien, die Kinder haben, soll ein Ausgleich gewährt werden für die Mehrbelastung, die ihnen durch das Aufziehen und die Ausbildung der Kinder im Vergleich zu den Ledigen, kinderlos Verheirateten und kinderarmen Familien erwächst (vgl. BSG-Urteile vom 22. Mai 1974 4 RJ 17/73, NJW 1974, 2152, und vom 25. März 1982 10/8b RKg 17/80, BSGE 53, 201, 203; ferner Urteil des Senats in BFHE 136, 54, BStBl II 1982, 576, m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 13.09.1995 - 6 S 3056/94
Sozialhilfe: zur Überleitung von Unterhaltsansprüchen auf den Sozialhilfeträger - …
Damit aber dient es nicht allein dem Unterhalt des Kindes oder der Kinder; vielmehr soll es eine wirtschaftliche Erleichterung gerade demjenigen verschaffen, der sich um das Kind kümmert, und soll deshalb - als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich mit Kinderlosen und Kinderarmen - auch ihm persönlich zugute kommen (BSG, Urt. vom 22.05.1974, BSGE 37, 240 = FEVS 23, 82). - BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 59.79
Bedarf eines Minderjährigen - Unterbringung bei Pflegeeltern - Lebensunterhalt - …
Zwar hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 22. Mai 1974 - BSGE 37, 240; FEVS 23, 82 ausgeführt, daß der Kindergeldgesetzgebung mehrere Motive zugrunde gelegen hätten: demjenigen, der sich um das Kind kümmere, sollte eine wirtschaftliche Erleichterung geschaffen werden, die aber - als Ausgleich für die Mehrbelastung im Vergleich mit Kinderlosen und Kinderarmen - auch ihm persönlich zugute kommen sollte. - OLG Hamburg, 16.03.1983 - 2 WF 49/83 Wenn der Kindergeldanspruch durch Zählkinder erhöht wird, was eine konkrete wirtschaftliche Belastung des Kindergeldberechtigten durch das Zählkind gesetzlich nicht voraussetzt, so geschieht dies nicht in dem Sinne für die Zählkinder, daß der Zählkindvorteil dem Kindergeldberechtigten für das Zählkind und zu der Abdeckung seines Unterhaltsbedarfs zufließt (vgl. BSG DAVorm 1982, 797, 801; 1982, 801, 804, und die dort für die Frage der Auszahlung eines dem Zählkindvorteil entsprechenden Teils des Kindergeldes an das Zählkind gemäß § 48 SGB I, und für die Frage der Möglichkeit einer entsprechenden Abtretung gemäß § 53 SGB I gezogenen negativen Folgerungen; allgemein zum Zweck des Kindergelds weiter BSG NJW 1974, 2152; BFH BB 1982, 1597; Maschler, Kindergeldrecht [1974] S. 38 f mwN aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).
- OLG Karlsruhe, 13.07.1981 - 13 W 180/80 Das Kindergeld ist eine Art Familienlastenausgleich, der aber - worauf schon das Bundessozialgericht (NJW 1974, 2152) hingewiesen hat - kein Einkommen des Kindes ist, sondern dem Berechtigten wirtschaftliche Erleichterung von der zusätzlichen Belastung durch die Kinder verschaffen und ihm durchaus auch persönlich zugute kommen soll.
- OLG Stuttgart, 28.10.1980 - 8 W 428/80
- OLG Hamm, 14.07.1983 - 7 UF 666/82
- OLG Oldenburg, 30.07.1980 - 2 W 21/80
- OLG Nürnberg, 10.08.1983 - 11 WF 2025/83
Anspruch auf Gewährung von Ratenzahlung um die die entstandenen Gerichtskosten …
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