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Rechtsprechung
   BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 64/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,12054
BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 64/81 (https://dejure.org/1982,12054)
BSG, Entscheidung vom 31.03.1982 - 4 RJ 64/81 (https://dejure.org/1982,12054)
BSG, Entscheidung vom 31. März 1982 - 4 RJ 64/81 (https://dejure.org/1982,12054)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 218
  • FamRZ 1983, 479
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.01.1982 - 10/8b RKg 18/80
    Auszug aus BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 64/81
    Nachdem die Beklagte mit Bescheid vom 31. August 1973 der Versicherten einen Kinderzuschuß für W... M... bewilligt und die Auszahlung an das Kreisjugendamt E... angeordnet hatte, entzog die Bundesanstalt für Arbeit (BA) dem Kläger ab März 1974 das Kindergeld; der Entziehungsbescheid ist aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Januar 1982 10/8b RKg 18/80 - bindend geworden.

    Erst nach Bewilligung des Kinderzuschusses war diese Sozialleistung im Hinblick auf das Kumulierungsverbot des § 8 Abs. 1 BKGG zu Recht (BSG, Urteil vom 20. Januar 1982 - 10/8b RKg 18/80 -) entzogen worden.

  • BSG, 17.09.1981 - 4 RJ 105/80

    Rechtskräftiges Unterhaltsurteil - Bestimmung und Begrenzung der …

    Auszug aus BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 64/81
    Denn auch unter den Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 SGB I kann der Kinderzuschuß der gesetzlichen Rentenversicherung demjenigen ausgezahlt werden, der für den Unterhalt des Kindes tatsächlich aufkommt (Urteil des erkennenden Senats vom 17. September 1981 - 4 RJ 105/80 - SozR 1200 § 48 Nr. 3), so daß in jedem Falle die Auszahlung an die Versicherte, die das Kind nicht unterhält, unterbleiben und nach § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB I an denjenigen erfolgen kann, der dem Kind Unterhalt gewährt.
  • BSG, 29.01.1980 - 3 RK 101/78

    Familienkrankenpflege - Unterhaltsleistung - Anspruch auf Familienkrankenpflege

    Auszug aus BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 64/81
    Es kann dahinstehen, ob wegen der Zweckbestimmung des Kinderzuschusses (§ 1262 Reichsversicherungsordnung -RVO-), der vollständigen Verwendung für den Unterhalt des Kindes, eine Unterhaltspflicht der Versicherten jedenfalls in Höhe dieses Rentenbestandteils anzunehmen ist (vgl. zum Kindergeld: BSG, Urteil vom 29. Januar 1980 - 3 RK 101/78 - BSGE 49, 243, 345 f. = SozR 2200 § 205 Nr. 32 …sowie Urteil vom 22. Oktober 1980 - 3 RK 54/78 - SozR 2200 § 205 Nr. 35) - Fall des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB I - oder ob wegen der fehlenden Leistungsfähigkeit der Versicherten (§ 1603 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch) eine kraft Gesetzes bestehende Unterhaltspflicht zu verneinen ist (Fall des § 48 Abs. 2 SGB I).
  • BSG, 22.10.1980 - 3 RK 54/78

    Anspruch auf Familienkrankenpflege für kindergeldberechtigte Versicherte

    Auszug aus BSG, 31.03.1982 - 4 RJ 64/81
    Es kann dahinstehen, ob wegen der Zweckbestimmung des Kinderzuschusses (§ 1262 Reichsversicherungsordnung -RVO-), der vollständigen Verwendung für den Unterhalt des Kindes, eine Unterhaltspflicht der Versicherten jedenfalls in Höhe dieses Rentenbestandteils anzunehmen ist (vgl. zum Kindergeld: BSG…, Urteil vom 29. Januar 1980 - 3 RK 101/78 - BSGE 49, 243, 345 f. = SozR 2200 § 205 Nr. 32 sowie Urteil vom 22. Oktober 1980 - 3 RK 54/78 - SozR 2200 § 205 Nr. 35) - Fall des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB I - oder ob wegen der fehlenden Leistungsfähigkeit der Versicherten (§ 1603 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch) eine kraft Gesetzes bestehende Unterhaltspflicht zu verneinen ist (Fall des § 48 Abs. 2 SGB I).
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 30/08 R

    Abzweigung von Geldleistungen bei Verletzung der Unterhaltspflicht - …

    Die Formulierung "kraft Gesetzes unterhaltspflichtig" erfasst vielmehr auch die Konstellation, dass eine konkrete Unterhaltspflicht wegen fehlender Leistungsfähigkeit iS des § 1603 BGB nicht besteht (…vgl BSG SozR 1200 § 48 Nr. 3 S 3; BSGE 53, 218, 219 = SozR 1200 § 48 Nr. 5 S 10;… BSGE 57, 127, 129 = SozR 1200 § 48 Nr. 9 S 36;… Schellhorn in Kretschmer/von Maydell/Schellhorn, GK-SGB 1, 3. Aufl, § 48 RdNr 31).

    Der Beigeladene hat im fraglichen Zeitraum zugunsten seiner Tochter weder Unterhaltszahlungen erbracht noch sie in anderer Weise tatsächlich unterhalten (vgl BSGE 53, 218, 220 = SozR 1200 § 48 Nr. 5;… BSGE 57, 127, 130 = SozR 1200 § 48 Nr. 9).

  • BSG, 29.08.1984 - 1 RJ 82/83

    Unterhaltspflicht - Abzweigungsantrag - Auszahlung des Kinderzuschusses

    Bereits der 4. Senat des BSG hat in seinen Urteilen vom 17. September 1981 (…BSG SozR 1200 § 48 Nr.. 3 S 3) und vom 31. März 1982 (BSGE 53, 218, 219 = SozR a.a.O. Nr.. 5 S 10) ausgesprochen, daß § 48 Abs.. 2 SGB 1 auch in den Fällen anwendbar ist, in denen für ein Kind Geldleistungen zu dessen Unterhalt erbracht werden, die nicht oder nicht mehr durch eine Unterhaltsverpflichtung gedeckt sind.

    Vielmehr können sich die Tatsachengerichte in diesem Fall auf die Feststellung beschränken, ob der Leistungsberechtigte das Kind, für das ihm eine Geldleistung erbracht wird, tatsächlich unterhält (vgl. hierzu BSGE 53, 218, 220 = SozR 1200 § 48 Nr.. 5 S 10).

  • BSG, 23.10.1985 - 7 RAr 32/84

    Auszahlung von Teilen einer Arbeitslosenhilfe - Unterhaltsanspruch - Abzweigung - …

    Fraglich ist allerdings, ob der Sozialhilfeträger schon dann Unterhalt gewährt, wenn er allein durch Geldzahlungen die Hilfe zum Lebensunterhalt erbringt, oder ob hierfür unabdingbar ist, daß die tatsächlichen Lebensbedürfnisse des Unterhaltsberechtigten nicht nur durch sächliche Zuwendungen, sondern auch durch persönliche Zuwendung sichergestellt werden (in diesem Sinne wohl BSGE 53, 218 [BSG 31.03.1982 - 4 RJ 64/81] = SozR 1200 § 48 Nr. 5).
  • BSG, 28.07.1987 - 7 RAr 39/86

    Rückwirkende Abzweigung oder Auszahlung von Teilen des Arbeitslosengeldes als …

    Die unmittelbare Verurteilung zur Erbringung einer gesetzlich von Ermessensausübung abhängigen Leistung ist deshalb nur ausnahmsweise möglich, zB wenn jede andere Entscheidung rechtswidrig wäre (Ermessensreduzierung auf Null, vgl BSGE 2, 142, 149; BSGE 9, 232, 239 [BSG 20.03.1959 - 3 RK 13/55];… BSG SozR 1200 § 48 Nr. 3;… BSGE 57, 127, 133 [BSG 29.08.1984 - 1 RJ 82/83] = SozR 1200 § 48 Nr. 9) oder wenn wegen der streitigen Ermessensleistung bereits ein bewilligender Verwaltungsakt vorliegt und es nur um dessen Ausführung geht (…vgl BSGE 50, 82, 83 [BSG 27.03.1980 - 10 RV 23/79] = SozR 1500 § 54 Nr. 40), bzw die Verwaltung ihr Ermessen bereits vollständig und rechtmäßig ausgeübt hat (vgl BSGE 53, 218, 221 [BSG 31.03.1982 - 4 RJ 64/81] = SozR 1200 § 48 Nr. 5).
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