Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - 4 S 1009/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13449
VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - 4 S 1009/16 (https://dejure.org/2017,13449)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.04.2017 - 4 S 1009/16 (https://dejure.org/2017,13449)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. April 2017 - 4 S 1009/16 (https://dejure.org/2017,13449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,13449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 52 Abs 3 S 1 GKG 2004, § 9 Abs 1 S 1 TGV 1986
    Ausschlussfrist für die Gewährung von Trennungsgeld; Streitwert

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung des Streitwerts bei einem Trennungsgeldbegehren; Berücksichtigung des Gesamtbetrages bei Geltenmachung von bereits entstandenen Ansprüchen für einen zurückliegenden Zeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Streitwerts bei einem Trennungsgeldbegehren; Berücksichtigung des Gesamtbetrages bei Geltenmachung von bereits entstandenen Ansprüchen für einen zurückliegenden Zeitraum

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 632 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 34.79

    Antrag auf Umzugskostenvergütung - Beschränkung auf Teilleistungen - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - 4 S 1009/16
    Eine Frist von - wie hier - einem Jahr reicht auch für die Antragstellung im Allgemeinen mehr als aus (vgl. zur Ausschlussfrist nach dem Bundesumzugskostengesetz BVerwG, Urteil vom 21.04.1982 - 6 C 34.79 -, Juris m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts obliegt dem Dienstherrn keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung seiner Bediensteten über alle für sie einschlägigen Vorschriften; dies gilt vor allem dann nicht, wenn es sich - wie hier - um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei den Beamten vorausgesetzt werden können oder die sie sich unschwer verschaffen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.1982 - 6 C 34.79 -, Juris).

    Besondere Umstände, die gleichwohl eine Belehrungspflicht hätten auslösen können, etwa weil sich der Beamte für den Dienstherrn erkennbar in einem Irrtum befindet oder er diesen um eine Auskunft bittet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.1982 - 6 C 34.79 -, Juris), lagen im Falle des Klägers nicht vor.

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - 4 S 1009/16
    Art. 20 Abs. 3 GG besagt nichts anderes, sondern enthält das Prinzip des Vorrangs des Gesetzes, dem zufolge das Gesetzesrecht Vorrang hat gegenüber von der Exekutive gesetzten Normen und anderen Verwaltungsentscheidungen (vgl. BFH, Beschluss vom 28.11.2016 - GrS 1/15 -, Juris m.w.N.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - 4 S 1009/16
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124a Rn. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - 4 S 1009/16
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124a Rn. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - 4 S 1009/16
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 124a Rn. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - 4 S 1009/16
    Er ermöglicht deshalb keinen Ausgleich für Schäden, die durch rechtswidriges Verwaltungshandeln verursacht worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.12.2000 - 2 C 39.99 -, Juris m.w.N.).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - 4 S 1009/16
    Einem behördlichen Fehlverhalten ohne Auswirkungen auf die Entschließung des Beamten, der z.B. in - anderweitig erlangter - Kenntnis einer Frist bis zu deren Ablauf keinen Antrag stellt, kommt keine Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1982 - 2 C 32.81 -, Juris, zur Einrede der Verjährung).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 C 36.10

    Berufliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Sozialleistungsansprüche; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - 4 S 1009/16
    Ihre Anwendung kann auf im Verwaltungsrecht geregelte besondere Sozialleistungsansprüche zwar in Betracht kommen, wenn Pflichtverletzungen in einem sozialrechtlich geprägten Verwaltungsverfahren durch Naturrestitution auszugleichen sind und keine Spezialregelungen bestehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 3 C 36.10 -, Juris zu Ausgleichsleistungen nach § 8 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - 4 S 1009/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können die Grundsätze des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht unbesehen auf die Gebiete des allgemeinen Verwaltungsrechts übertragen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1988 - 3 C 48.86 -, Juris).
  • BAG, 05.08.1999 - 6 AZR 752/97

    Berufung auf eine Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung bei Veranlassung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - 4 S 1009/16
    Der Dienstherr muss durch positives Tun oder durch pflichtwidriges Unterlassen dem Betroffenen die Geltendmachung des Anspruchs oder die Einhaltung der Frist erschwert oder unmöglich gemacht haben (vgl. zur Ausschlussfrist nach der TGV: Senatsurteil vom 22.08.1989 - 4 S 2247/88 -, ZBR 1990, 328; BAG, Urteil vom 05.08.1999 - 6 AZR 752/97 -, Juris).
  • BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 61.02

    Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2016 - 1 A 429/15

    Gewährung von Trennungsgeld für den Zeitraum der Verwendung

  • OVG Saarland, 09.09.2005 - 1 Q 17/05

    Auslandsdienstbezüge, Auslandstrennungsgeld und Auslandsreisekosten an einen …

  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.1989 - 4 S 2247/88

    Zur unzulässigen Rechtsausübung durch Berufung auf Ausschlußfrist für …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.2000 - 2 E 10242/00

    Streitwert bei Verpflichtungsklage auf unbefristete Gewährung von Trennungsgeld

  • VG Bayreuth, 19.12.2017 - B 5 K 16.410

    Ausschlussfrist für Trennungsgeld

    Insbesondere ist eine Frist von - wie vorliegend - einem Jahr auch für die Antragstellung im Allgemeinen mehr als ausreichend (VGH BW, B.v. 18.4.2017 - 4 S 1009/16 - Juris Rn. 6 m.w.N.).

    Einem behördlichen Fehlverhalten ohne Auswirkungen auf die Entschließung des Beamten, der z.B. in - anderweitig erlangter - Kenntnis einer Frist bis zu deren Ablauf keinen Antrag stellt, kommt keine Bedeutung zu (VGH BW, B.v. 18.4.2017 - 4 S 1009/16 - Juris Rn. 17 m.w.N.).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts obliegt dem Dienstherrn keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung seiner Bediensteten über alle für sie einschlägigen Vorschriften; dies gilt vor allem dann nicht, wenn es sich - wie hier - um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei den Beamten vorausgesetzt werden können oder die sie sich unschwer verschaffen können (st.Rspr. vgl. nur BVerwG, U.v. 21.4.1982 - 6 C 34.79 - BVerwGE 65, 197/203; so auch: VGH BW, B.v. 18.4.2017 - 4 S 1009/16 - Juris Rn. 10).

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2024 - 3 Kart 237/23

    Ausgestaltung der Frist zur Stellung des Antrags auf Erteilung einer …

    Eine solche Verpflichtung kraft Selbstbindung kommt nicht lediglich bei hoheitlichen Maßnahmen mit Regelungscharakter in Betracht, sondern kann auch für ein rein tatsächliches Verwaltungshandeln, etwa eine behördliche Unterrichtung über Fristen, von Bedeutung sein (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. April 2017 - 4 S 1009/16, BeckRS 2017, 108858 Rn. 8; OLG Brandenburg…, Urteil vom 27. April 2016 - 4 U 76/14, BeckRS 2016, 111777 Rn. 109; VG Würzburg…, Urteil vom 12. Dezember 2017 - W 1 K 17.198, juris Rn. 24).
  • VG Karlsruhe, 22.03.2024 - 9 K 3849/23

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen im Rahmen eines Verfahrens der künstlichen …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts obliegt dem Dienstherrn keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung seiner Bediensteten über alle für sie einschlägigen Vorschriften; dies gilt vor allem dann nicht, wenn es sich um rechtliche Kenntnisse handelt, die zumutbar bei den Beamten vorausgesetzt werden können oder die sie sich - wie hier - unschwer verschaffen können (vgl. VGH BW, Beschluss vom 18.04.2017 - 4 S 1009/16 -, juris Rn. 10 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 21.04.1982 - 6 C 34.79 -, juris).

    Dies geht zulasten des Klägers, nachdem besondere Umstände, die gleichwohl eine weitergehende Belehrungspflicht hätten auslösen können, etwa weil sich der Beamte für den Dienstherrn erkennbar in einem Irrtum befindet oder er diesen um eine konkrete Auskunft bittet (vgl. VGH BW, Beschluss vom 18.04.2017 - 4 S 1009/16 -, juris Rn. 10 ), nicht vorlagen.

  • VG Würzburg, 12.12.2017 - W 1 K 17.198

    Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld

    Er hat jedoch über die dahingehende pauschale Behauptung hinaus nicht substantiiert dargelegt, dass üblicherweise eine Erinnerung der Trennungsgeldberechtigten erfolgt oder zumindest Einzelfälle benannt, in denen unter vergleichbaren Umständen andere Soldaten entsprechend informiert worden sind (vgl. VG München, U.v. 5.12.2013 - M 17 K 13.3655; VG Karlsruhe, U.v. 8.4.2016 - 10 K 2463/14, bestätigt durch VGH Mannheim, B.v. 18.4.2017 - 4 S 1009/16 - juris).

    Dies gilt im vorliegenden Fall umso mehr, als der Kläger bereits vor seiner Versetzung trennungsgeldberechtigt war und um die entsprechenden Ansprüche und Fristen hätte wissen müssen (vgl. BVerwG, U.v. 30.1.1997 - 2 C 10/96 - juris; BayVGH, B.v. 22.8.2005 - 15 ZB 02.1631 - juris; VGH Mannheim, B.v. 18.4.2017 - 4 S 1009/16 - juris; VG München, U.v. 5.12.2013 - M 17 K 13.3655).

  • VGH Bayern, 18.06.2024 - 24 ZB 23.1291

    Antragsfrist im Trennungsgeld ist der Wiedereinsetzung nicht zugänglich

    Bereits der Wortlaut der Regelung, der nicht nur die Länge einer Antragsfrist normiert, sondern ausdrücklich von einer Ausschlussfrist spricht, macht das deutlich (…vgl. für § 9 Abs. 1 Satz 1 TGV BayVGH, B.v. 29.6.2022 - 24 ZB 22.1216 - juris Rn. 12 f.; VGH BW, B.v. 18.4.2017 - 4 S 1009/16 - juris Rn. 7;… s.a. LAG RhPf, U.v. 25.1.2023 - 7 Sa 148/22 - juris Rn. 46).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 3285/19

    § 25 Abs. 2 S. 1 USG 2020 ist keine Ausschlussfrist

    So mag etwa die Festsetzung der Frist für die Stellung eines (Erstattungs-)Antrags auf ein Jahr oder auf einen noch längeren Zeitraum ein deutliches Indiz dafür sein, dass dieser Frist der Charakter einer Ausschlussfrist zukommen soll, um sich vor unkalkulierbaren Aufwendungen für weit zurückliegende Forderungen - einschließlich der damit gegebenenfalls verbundenen Beweisschwierigkeiten - zu schützen und innerhalb eines angemessenen Zeitraums Klarheit über Ob und Höhe eventueller Ansprüche zu gewinnen (BVerwG…, Urteil vom 21.04.1982 - 6 C 34.79 -, Juris Rn. 18; Senatsbeschluss vom 18.04.2017 - 4 S 1009/16 -, Juris Rn. 6 ; Hess. VGH…, Urteil vom 25.07.2012 - 1 A 2253/11 -, Juris Rn. 34 f.;… Meyer/Fricke/Baez, Reisekosten im öffentlichen Recht, § 9 TGV Rn. 20).
  • VG Bayreuth, 17.12.2024 - B 5 K 23.621

    Verfristete Stellung eines Antrags auf Trennungsgeld bei vorherigem Rechtsstreit …

    Insbesondere ist eine Frist von - wie vorliegend - einem Jahr auch für die Antragstellung im Allgemeinen mehr als ausreichend (VGH BW, B.v. 18.04.2017 - 4 S 1009/16 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Einem behördlichen Fehlverhalten ohne Auswirkungen auf die Entschließung des Beamten, der z.B. in - anderweitig erlangter - Kenntnis einer Frist bis zu deren Ablauf keinen Antrag stellt, kommt keine Bedeutung zu (VGH BW, B.v. 18.04.2017 - 4 S 1009/16 - juris Rn. 17 m.w.N.;… VG Bayreuth Urt. v. 19.12.2017 - B 5 K 16.410, BeckRS 2017, 151983 Rn. 16, 17, beck-online).

  • VG Bayreuth, 17.12.2024 - B 5 K 23.470

    Verfristete Stellung eines Antrags auf Trennungsgeld bei vorherigem Rechtsstreit …

    Insbesondere ist eine Frist von - wie vorliegend - einem Jahr auch für die Antragstellung im Allgemeinen mehr als ausreichend (VGH BW, B.v. 18.04.2017 - 4 S 1009/16 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Einem behördlichen Fehlverhalten ohne Auswirkungen auf die Entschließung des Beamten, der z.B. in - anderweitig erlangter - Kenntnis einer Frist bis zu deren Ablauf keinen Antrag stellt, kommt keine Bedeutung zu (VGH BW, B.v. 18.04.2017 - 4 S 1009/16 - juris Rn. 17 m.w.N.;… VG Bayreuth Urt. v. 19.12.2017 - B 5 K 16.410, BeckRS 2017, 151983 Rn. 16, 17, beck-online).

  • VG Bayreuth, 05.05.2020 - B 5 K 19.216

    Trennungsgeld, Ausschlussfrist, unzulässige Rechtsausübung des Dienstherrn bei …

    Insbesondere ist eine Frist von - wie vorliegend - einem Jahr auch für die Antragstellung im Allgemeinen mehr als ausreichend (VGH BW, B.v. 18.4.2017 - 4 S 1009/16 - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Ein solcher Einwand kann nur unter besonderen Umständen des Einzelfalls als Verstoß gegen Treu und Glauben zu werten und damit unzulässig sein (VGH BW, B.v. 18.4.2017 - 4 S 1009/16 - juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VG Minden, 22.04.2021 - 12 K 1478/18
    Rn. 76 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21. April 1982 - 6 C 34.79 -, juris Rn. 23; VG Köln, Urteil vom 27. April 2012 - 9 K 4550/10 -, juris Rn. 21, nachgehend OVG NRW, Beschluss vom 23. Januar 2014 - 1 A 1338/12 -, juris Rn. 9; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 18. April 2017 - 4 S 1009/16 -, juris Rn. 7; VG Oldenburg, Urteil vom 12. Juni 2014 - 6 A 5217/12 -, juris Rn. 20; VG Würzburg, Urteil vom 12. Dezember 2017 - W 1 K 17.198 -, juris Rn. 22; VG Trier, Urteil vom 20. Januar 2015 - 1 K 1856/14.TR -, juris Rn. 37.
  • VG Minden, 22.04.2021 - 12 K 1792/18
  • VG Minden, 22.04.2021 - 12 K 1335/18
  • VG Minden, 22.04.2021 - 12 K 2351/18
  • VG Minden, 28.03.2019 - 12 K 10664/17
  • VGH Bayern, 29.06.2022 - 24 ZB 22.1216

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem beamtenrechtlichen …

  • OVG Sachsen, 28.02.2025 - 2 A 38/24

    Trennungsgeld; Ausschlussfrist

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Baden-Württemberg
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht