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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 05.02.2009 - 4 S 115/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16026
LG Dortmund, 05.02.2009 - 4 S 115/08 (https://dejure.org/2009,16026)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05.02.2009 - 4 S 115/08 (https://dejure.org/2009,16026)
LG Dortmund, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 4 S 115/08 (https://dejure.org/2009,16026)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unfallersatzfahrzeug

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StVG §§ 7, 17
    Unfallersatzfahrzeug

  • captain-huk.de

    Mietwagenkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Anforderungen an angemessene Mietwagenkosten; Vergleich mit dem Normaltarif des Schwacke-Automietpreisspiegels 2007; Verstoß gegen Schadensminderungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.06.2009 - 8 S 1170/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schwacke-Liste 2007 als Schätzungsgrundlage für …

    Bestehen solche Zweifel an der Schwackeliste, wird teilweise der "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2008" des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation zugrunde legt (so etwa OLG München NJW Spezial 2008, 585; OLG Köln RuS 2008, 528; OLG Thüringen NZV 2009, 181; str. ausdrücklich a.A z.B. LG Dortmund, Urteil vom 05.02.2009, Az. 4 S 115/08).
  • AG Dortmund, 12.10.2010 - 416 C 2329/09
    Relevant wärein diesemZusammenhang alleingewesen, wenndie Beklagte derZedentinein annahmefähiges Angebotgemachthätte,wennsie ihralsokonkretundverbindlich mitgeteilt hätte,wann,wo undzu welchemgenauenpreisundmitwelchen Leistungen dieAnmietung erfolgenkonnte.Dietatsächlich erteiltenlnformation allein hättenderZeuginnichtweitergeholfenim Hinblick auf die Frage,wo, beiwelchen Mietwagenfirmen undzu welchenSonderbedingungen diesePreisezu erzielen wären.Liegendie Preiseder in Anspruchgenommenen Firmawie hierim Rahmen desÜblichen, ist derGeschädigte nichiverpflichtet, aufeinenallgemeinen Hinweis desSchädigers weitereAngeboteeinzuholen (vgl.LG Dortmund, Urt.v. 05.02.200g, PE.4 S 115/08).
  • AG Dortmund, 27.05.2009 - 417 C 2537/09
    Dieses soll aber nicht abschließend und hier als Überzeugung des Gerichts dargestellt werden, sondern es wird verwiesen auf die Rechtsprechung des Landgerichts Dortmund, wenn gleich nicht aus 2009 bekannt, zu den Urteilen in 4 S 75/08, 4 S 115/08 , die in ihrer Zusammen­fassung den wesentlichen Grundlagen nach den Schwacke-Mietpreisspiegel für anwendbar halten und auf dieser Grundlage entscheiden.
  • AG Castrop-Rauxel, 14.05.2009 - 4 C 551/08
    Das Gericht auf ist allgemein anerkannte Schätzgrundlagen angewiesen, die - wie die Schwacke-Liste - auchder ständigen Rechtsprechung zuständigen der Berufungskammer am L a n d g e r i ch to rtmu n (vg l .n u r U rteile D d vom05.02.2009, 4 S 115/08. AZ 03.07.2008, AZ 4 S T W A B n d2 9 .0 5 .2 0 0 8 ,S 169/07) Gr unde u 4 zu gelegt wer den.
  • AG Unna, 23.02.2011 - 16 C 13/11
    Das Gericht ist auf allgemein anerkannte Schätzgrundlagen angewiesen, die - wie die Schwacke-Liste -insbesondere auch der ständigen Rechtsprechung der zuständigen Berufungskammer am Landgericht Dortmund (vgl. nur Urteile vom 05.02 2009, AZ 4 S 115/08, 03.07.2008, AZ 4 S 29/08, 29.05.2008.4 S 169/07, 30.09.2010, 4 S 48/10) zu Grunde gelegt werden.
  • AG Dortmund, 20.01.2010 - 436 C 10428/09
    Gem,g 249 Abs. 2 BGB schuldetder Schädiger den zur Herstellung objektiverforderlichen Geldbetrag.Objektiverforderlichsind solcheAufwendungen, die ein verständiger undwirtschaftlich denkender Menschin der Lagedes Geschädigten für zweckmäßig und notwendig haltendurfte(vgl.BGHZ 63, 182, 184).Es sindmithinnur die üblichen Mietwagenkosten zu erstatten.Der objektiverforderliche Aufwandim Hinblick aufdieAnmietung einesPKWsbeläuftsichvorliegend gestellten aufdie in Rechnung 717, 3EUR 5. Die Höheder üblichenAnmietkosten hat das Gerichtgem.S 287 ZPO anhandder Mietpreisschwackeliste postaus dem Jahr2008für den hierstreitgegenständlichen leitzahlenbezirk 582 und die Fahrzeuggruppe 1 ermittelt.Das Gerichtfolgt insofern der Rechtsprechung des Landgerichts (Urteilevom 14.06.2007, Dortmund Aktenzeic h e n4 S 1 6 3 /0 6 ,4S 1 6 5 /0 6 ,4S 129/06; Ur teilvom 05, 02.2009,4 S 115/08:Ur tei l v o m 1 5 . 0 7 .2 0 0 9 S ,42 0 0 /0 8 ).
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