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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10870
VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02 (https://dejure.org/2003,10870)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.09.2003 - 4 S 1422/02 (https://dejure.org/2003,10870)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. September 2003 - 4 S 1422/02 (https://dejure.org/2003,10870)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Jubiläumsgabe - Dienstzeitberechnung nach Neuregelung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1 GG; ; GG Art. 74 a Abs. 1; ; LBG § 103; ; JubGVO F. 1995 § 1; ; JubGVO F. 1995 § 3; ; JubGVO F. 1995 § 10 Abs. 4; ; JubGVO F. 2002 § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besoldung, Sonderzuwendung, Jubiläumsgabe, Zulage, Anwärterbezüge, Unterhaltsbeihilfe: Jubiläumsgabe, Wiedereinführung, Dienstzeit, Beurlaubung ohne Bezüge, Zeit einer Kinderbetreuung, Zuletzt festgesetzte Jubiläumsdienstzeit, Gleichheitssatz, Stichtag, Besoldung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Gewährung einer Jubiläumsgabe aufgrund 25-jähriger Dienstzeit; Berechnung der Jubiläumsdienstzeit; Nichtgewährung der Jubiliäumsgabe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 54, 125
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Die Klägerin kann ihren geltend gemachten Anspruch auf Zahlung der Jubiläumsgabe auch nicht aus Art. 3 Abs. 1 GG herleiten, wobei offen bleiben kann, mit welcher Verfahrensweise einem dahingehenden Verfassungsverstoß Rechnung zu tragen wäre (vgl. dazu etwa BVerfGE 22, 349; 93, 386; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.07.1996, IÖD 1996, 238 = ZBR 1997, 90; BVerwG, Beschluss vom 14.11.1985, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 57; Beschluss vom 04.07.2002, Buchholz 240 § 49 BBesG Nr. 2).

    Es verbleibt ihm freilich - zumal bei Regelungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts - ein weiter Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 386, m.w.N.).

  • VG Freiburg, 07.05.2002 - 7 K 323/02

    Gewährung einer Jubiläumsgabe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 7. Mai 2002 - 7 K 323/02 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 07.05.2002 - 7 K 323/02 - zu ändern und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheids des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg vom 04.01.2002 und dessen Widerspruchsbescheids vom 29.01.2002 zu verurteilen, der Klägerin eine Jubiläumsgabe in Höhe von 306, 78 EUR zu zahlen.

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist dabei im Besoldungs-, Versorgungs- und Rentenrecht nur dann verletzt, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Art. 3 Abs. 1 GG hindert den Besoldungs-, Versorgungs- und Rentengesetzgeber danach nicht, Stichtage einzuführen, obwohl das unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 87, 1).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Diese Erwägungen gelten auch und erst recht dann, wenn Leistungen betroffen sind, die mangels bundesgesetzlicher Regelung im Bundesbesoldungsgesetz nicht zur Besoldung im engeren Sinne gehören und auch sonst keine Besoldung im Sinne von Art. 74 a Abs. 1 GG, die sämtliche in Erfüllung der Alimentationspflicht gewährte Leistungen umfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002, ZTR 2003, 203; BVerfGE 62, 354), darstellen, es sich vielmehr um symbolische Gaben des Dienstherrn anlässlich von Dienstjubiläen handelt, die nicht in Erfüllung der Alimentationspflicht geleistet werden (vgl. Urteil des Senats vom 08.02.1994, IÖD 1994, 174).
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Diese Erwägungen gelten auch und erst recht dann, wenn Leistungen betroffen sind, die mangels bundesgesetzlicher Regelung im Bundesbesoldungsgesetz nicht zur Besoldung im engeren Sinne gehören und auch sonst keine Besoldung im Sinne von Art. 74 a Abs. 1 GG, die sämtliche in Erfüllung der Alimentationspflicht gewährte Leistungen umfasst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002, ZTR 2003, 203; BVerfGE 62, 354), darstellen, es sich vielmehr um symbolische Gaben des Dienstherrn anlässlich von Dienstjubiläen handelt, die nicht in Erfüllung der Alimentationspflicht geleistet werden (vgl. Urteil des Senats vom 08.02.1994, IÖD 1994, 174).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen beschränkt sich folglich darauf, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.11.1999, IÖD 2000, 43 = ZBR 2000, 379; Beschluss vom 26.04.1995, NVwZ 1996, 580 = ZBR 1995, 233 = DVBl 1995, 1232, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Die Klägerin kann ihren geltend gemachten Anspruch auf Zahlung der Jubiläumsgabe auch nicht aus Art. 3 Abs. 1 GG herleiten, wobei offen bleiben kann, mit welcher Verfahrensweise einem dahingehenden Verfassungsverstoß Rechnung zu tragen wäre (vgl. dazu etwa BVerfGE 22, 349; 93, 386; BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.07.1996, IÖD 1996, 238 = ZBR 1997, 90; BVerwG, Beschluss vom 14.11.1985, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 57; Beschluss vom 04.07.2002, Buchholz 240 § 49 BBesG Nr. 2).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvR 820/76

    Ehereformgesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Die Bestimmung des Zeitpunkts für das Inkrafttreten eines Gesetzes bedarf daher im Regelfalle keiner besonderen Rechtfertigung (vgl. BVerfGE 47, 85).
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1201/99

    Versagung von Versorgungsbezügen nach dem G131

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02
    Die verfassungsrechtliche Prüfung von Stichtagsregelungen beschränkt sich folglich darauf, ob der Gesetzgeber den ihm zustehenden Spielraum in sachgerechter Weise genutzt hat, insbesondere ob die Einführung des Stichtags überhaupt und die Wahl des Zeitpunkts am gegebenen Sachverhalt orientiert und damit sachlich vertretbar war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.11.1999, IÖD 2000, 43 = ZBR 2000, 379; Beschluss vom 26.04.1995, NVwZ 1996, 580 = ZBR 1995, 233 = DVBl 1995, 1232, jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 11.07.1996 - 2 BvR 571/96

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung in Sachen der …

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 S 299/16

    Berechnung der Jubiläumsdienstzeit; Anrechnung von Ausbildungszeiten

    Die im Landesbeamtengesetz geregelte Jubiläumsgabe ist eine landesrechtlich geregelte finanzielle Leistung eigener Art und wird - entsprechend ihrer systematischen Stellung im 4. Abschnitt unter der amtlichen Überschrift "Fürsorge und Schutz" - nicht aus Gründen der Alimentierung gewährt und ist verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerwG, Beschluss vom 03.12.2003 - 2 B 60/03 - Senat, Beschluss vom 24.09.2003 - 4 S 1422/02 -, jeweils Juris Ls.).

    Dieser (gegenüber § 82 Abs. 2 LBG strengere) Maßstab liegt darin begründet, dass die ruhegehaltsfähige Dienstzeit zu einer lebenslangen Pensionsleistung führt, wohingegen die symbolisch-ideelle Jubiläumsgabe eine (verhältnismäßig geringe und zudem haushalts- und finanzpolitischen Erwägungen unterstehende, vgl. Senat, Beschluss 24.09.2003 - 4 S 1422/02, Juris Rn. 23) Einmalzahlung darstellt.

    Gleichwohl lässt sich das Interesse des Klägers nicht in einem bestimmten Geldbetrag ausdrücken (vgl. Urteil des Senats vom 08.02.1994 - 4 S 2410/93 - Beschluss des Senats vom 16.02.1989 - 4 S 45/89 -, unveröffentlicht, sowie Beschluss des Senats vom 24.09.2003 - 4 S 1422/02 -, Juris Rn. 26).

  • VG Berlin, 27.01.2020 - 5 K 58.17

    Berechnung der Dienstzeiten für eine Jubiläumszuwendung; Jubiläumsdienstzeit; …

    Der für alle Beamten und Richter anlässlich eines Dienstjubiläums gleichermaßen im Vordergrund stehende und in einer Ehrenurkunde zum Ausdruck gebrachte Dank und die gleichsam erfolgte Anerkennung für die dem Dienstherrn geleisteten treuen Dienste werden durch die zusätzliche Zahlung einer damit verbundenen Geldzuwendung oder deren Nichtzahlung jedoch nicht so wesentlich berührt, als dass sich eine unterschiedliche Behandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG verbieten würde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. September 2003 - 4 S 1422/02 - Rn. 22-23, juris; VG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2020 - 26 K 275.18 - Abdruck S. 7 f.).
  • VG Sigmaringen, 21.12.2017 - 2 K 295/16

    Einbeziehung ehrenamtlicher Beschäftigung in die Festsetzung der …

    Bei der Auslegung ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung neben dem Wortlaut und dem objektiven Erklärungswert - insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungsbefugnis der Behörde und dem Regelungsgehalt - auf die äußere Form (z.B. Bezeichnung als Bescheid) sowie eine gegebenenfalls beigefügte bzw. fehlende Rechtsmittelbelehrung abzustellen (stRspr, vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 -, BVerwGE 142, 179; speziell zur Jubiläumsdienstzeitberechnung: BVerwG…, Urteil vom 26.10.1995 - 2 C 18.94 -, Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2 = juris, Rn. 16; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 08.02.2017 - 4 S 299/16 -, juris, Rn. 25 , und Beschluss vom 24.09.2003 - 4 S 1422/02 - juris, Rn. 18).

    Ihm steht insoweit ein (besonders) weiter Gestaltungsspielraum zu, zumal die Jubiläumsgabe nicht aus Gründen der Alimentierung gewährt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.09.2003 - 4 S 1422/02 -, a.a.O.;… Klein-Erwig, in: Eckstein/Kastner u.a., LBG, 2017, § 82 Rn. 3).

  • VG Berlin, 28.01.2019 - 5 K 316.17

    Gewährung einer Dienstjubiläumszuwendung bei Verhängung einer Disziplinarstrafe …

    Die Jubiläumszuwendung ist eine - als Folge arbeitsrechtlicher Einwirkungen auf das Beamtenrecht gewährte - symbolische Gabe des Dienstherrn (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. September 2003 - 4 S 1422/02 - juris Rn. 21 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2006 - 6 A 2247/05

    Rechtmäßigkeit der Versagung der Überleitung einer Lehrkraft an einer …

    Rn. 22 Vgl. BAG, Urteil vom 6. Juli 2005, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 17. Dezember 1992 - 16 A 1952/91 -, Juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. September 2003 - 4 S 1422/02 -, ESVGH 54, 125.
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