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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4923
VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08 (https://dejure.org/2009,4923)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.04.2009 - 4 S 2477/08 (https://dejure.org/2009,4923)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. April 2009 - 4 S 2477/08 (https://dejure.org/2009,4923)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Versorgungsabschlag; Versetzung eines (schwer-)behinderten Beamten in den Ruhestand; Dienstunfall; Dienstunfähigkeit; Verfassungsfragen

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2; ; EGRL 00/78; ; BeamtVG § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Versorgungsabschlag - Versetzung eines (schwer-)behinderten Beamten in den Ruhestand - Dienstunfall - Dienstunfähigkeit - Verfassungsfragen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versorgung; Dienstunfall: Versetzung in den Ruhestand; Dienstunfähigkeit; Schwerbehinderung; Behinderung; Versorgungsabschlag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags nach § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) i.R.e. Versetzung eines (schwer-)behinderten Beamten in den Ruhestand wegen nicht dienstunfallbedingter Dienstunfähigkeit; Anforderungen an die Darlegung i.S.v. § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 646 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03

    Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08
    Das Gericht schließe sich den überzeugenden Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 - an, wonach der auf 10, 8 % begrenzte Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand gemäß § 14 Abs. 3 i.V.m. § 69d Abs. 3 BeamtVG in Einklang mit dem Verfassungsrecht stehe.

    Damit setze sich das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 19.02.2004 (a.a.O.) nicht auseinander.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 - (…a.a.O.) festgehalten, dass es in der Zielrichtung des Versorgungsabschlags liege, unabhängig von individuellen Bedingungen allein die längere Dauer des Bezugs von Versorgungsleistungen jedenfalls dann auszugleichen, wenn die Gründe für den vorzeitigen Ruhestand nicht aus der Sphäre des Dienstherren herrührten; der Versorgungsabschlag sei auch prinzipiell geeignet, Anreize für eine vorzeitige Pensionierung und den Anstieg der Ausgaben zur Finanzierung der anwachsenden Versorgungslasten zu mindern.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 19.02.2004 - 2 C 12.03 - (…a.a.O.) zu einem wegen Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzten Beamten entschieden, dass der Versorgungsabschlag nach § 14 Abs. 3 BeamtVG (umfassend) "im Einklang mit Verfassungsrecht" steht.

  • BVerfG, 20.06.2006 - 2 BvR 361/03

    Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten in den Ruhestand …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Gesetzgeber ausgehend davon, dass das Alimentationsprinzip im synallagmatischen Verhältnis dazu steht, dass der Beamte sein ganzes Arbeitsleben bis zum Erreichen der vom Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraums festgelegten Altersgrenze in den Dienst des Staates gestellt hat, nicht gehindert ist, dem Zusammenspiel von Alimentation und dienstlicher Hingabe dadurch Rechnung zu tragen, dass er einem vorzeitigen Ausscheiden des Beamten - und damit einem Ungleichgewicht zwischen Alimentierung und Dienstleistung - eine Verminderung des Ruhegehalts folgen lässt; dies gilt jedenfalls dann, wenn das vorzeitige Ausscheiden des Beamten nicht auf einem Dienstunfall beruht und folglich nicht dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn zuzurechnen ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.06.2006 - 2 BvR 361/03 -, NVwZ 2006, 1280 und BVerwG, Urteil vom 25.01.2005 - 2 C 48.03 -, NVwZ 2005, 1082, vgl. auch Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz mit Beamtenversorgungsgesetz, § 14 BeamtVG, RdNr. 19 ff.).

    Mit Nichtannahmebeschluss vom 20.06.2006 - 2 BvR 361/03 - (…a.a.O.) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsabschlags nach § 14 Abs. 3 BeamtVG (insgesamt) wegen vorzeitiger Versetzung des Beamten in den Ruhestand festgestellt.

  • BVerwG, 25.01.2005 - 2 C 48.03

    Vorzeitiger Eintritt in den Ruhestand; Versorgungsabschlag; Leistungsprinzip; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Gesetzgeber ausgehend davon, dass das Alimentationsprinzip im synallagmatischen Verhältnis dazu steht, dass der Beamte sein ganzes Arbeitsleben bis zum Erreichen der vom Gesetzgeber im Rahmen seines Gestaltungsspielraums festgelegten Altersgrenze in den Dienst des Staates gestellt hat, nicht gehindert ist, dem Zusammenspiel von Alimentation und dienstlicher Hingabe dadurch Rechnung zu tragen, dass er einem vorzeitigen Ausscheiden des Beamten - und damit einem Ungleichgewicht zwischen Alimentierung und Dienstleistung - eine Verminderung des Ruhegehalts folgen lässt; dies gilt jedenfalls dann, wenn das vorzeitige Ausscheiden des Beamten nicht auf einem Dienstunfall beruht und folglich nicht dem Verantwortungsbereich des Dienstherrn zuzurechnen ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20.06.2006 - 2 BvR 361/03 -, NVwZ 2006, 1280 und BVerwG, Urteil vom 25.01.2005 - 2 C 48.03 -, NVwZ 2005, 1082, vgl. auch Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz mit Beamtenversorgungsgesetz, § 14 BeamtVG, RdNr. 19 ff.).

    Tritt der Beamte vorzeitig in den Ruhestand, so ist eine Verringerung der Versorgungsbezüge im proportionalen Verhältnis zu der Zeit bis zum Erreichen der Altersgrenze jedenfalls dann verfassungsrechtlich zulässig, wenn die Versetzung in den Ruhestand auf Gründen beruht, die von einer Dienstbeschädigung unabhängig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.01.2005, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.05.2007 - 14 ZB 07.559
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08
    Dass die von der Klägerin während ihrer (Lehr-)Tätigkeit an der Landespolizeifachschule erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen in diesem funktionellen Sinn "die Grundlage für das Beamtenverhältnis" gebildet hätten (so Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.05.2007 - 14 ZB 07.559 -, Juris), zeigt das Zulassungsvorbringen nicht auf.

    Denn ob die Vordienstzeit in einem (erforderlichen) inneren Zusammenhang mit der Beamtenernennung gestanden hat, kann nur auf der Basis der Beweggründe beurteilt werden, welche die entsprechende Entscheidung der für die Ernennung zuständigen Stelle getragen haben (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.05.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Kläger, dass er unter Durchdringung des Streitstoffes eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Beschluss des Senats vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420, m.w.N.).
  • EuGH, 27.04.2006 - C-15/05

    Kawasaki Motors Europe - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08
    Soweit die Klägerin abschließend pauschal "auf die bei Akten liegenden Schlussanträgen des Generalanwalts in der Rechtssache C-15/05 des EuGH" verweist, genügt dies dem Darlegungsgebot des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO nicht.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (…Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 124a RdNr. 125; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerwG, 19.02.1998 - 2 C 12.97

    Ruhegehaltfähige Zeiten, innerer zeitlicher Zusammenhang mit der Vordienstzeit;; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.04.2009 - 4 S 2477/08
    Insoweit ist höchstrichterlich geklärt, dass zwischen der als ruhegehaltfähig anzuerkennenden Vordienstzeit und der späteren Berufung in das Beamtenverhältnis ein innerer funktioneller und zeitlicher Zusammenhang bestehen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.1998 - 2 C 12.97 -, NVwZ-RR 1998, 575 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt; …

  • BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 61.02

    Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers; …

  • VG Ansbach, 07.03.2006 - AN 1 K 05.01676
  • VG Minden, 22.03.2018 - 4 K 1304/17
    Rn. 37 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. April 2009- 4 S 2477/08 -, juris, Rdn. 10 ff.; VGH Hessen, Beschluss vom 6. Januar 2009 - 1 A 1246/08.Z -, juris, Rdn. 12; VG Ansbach, Urteil vom 15. März 2016 - AN 1 K 15.02574 -, juris, Rdn. 71, und Urteil vom 7. März 2006 - AN 1 K 05.01676 -, juris, Rdn. 45.

    Rn. 42 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. April 2009- 4 S 2477/08 -, juris, Rdn. 12.

  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 3 ZB 11.1358

    Ruhestandsbeamtin; Versetzung in den Ruhestand; Zwangspensionierung; …

    Rn. 10 Der Versorgungsabschlag begegnet im Übrigen auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG B.v. 20.6.2006 - 2 BvR 361/03; BVerwG U.v. 19.2.2004 - 2 C 12.03 und 2 C 20.03; BayVGH B.v. 1.3.2005 - 3 B 03.498 - jeweils juris), auch nicht im Hinblick auf die Versetzung eines (schwer-) behinderten Beamten in den Ruhestand wegen (nicht dienstunfallbedingter) Dienstunfähigkeit (vgl. BayVGH B.v. 4.12.2007 - 3 ZB 06.1085; VGH BW B.v. 2.4.2009 - 4 S 2477/08 - jeweils juris).
  • VG Bayreuth, 30.06.2015 - B 5 K 14.324

    Versorgungsabschlag; Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit; …

    Diese Frage ist in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung zur Vorgängerregelung, § 14 Abs. 3 des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG), geklärt (vgl. BVerwG, U.v. 25.1.2005 - 2 C 48.03 - NVwZ 2005, 1082; BVerfG-K, B.v. 20.6.2006 - 2 BvR 361/03 - BVerfGK 8, 232 = NVwZ 2006, 1280; BayVGH, B.v. 4.12.2007 - 3 ZB 06.1085 - juris; vgl. auch VGH BW, B.v. 2.4.2009 - 4 S 2477/08 - juris).
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