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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 S 299/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4126
VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 S 299/16 (https://dejure.org/2017,4126)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.2017 - 4 S 299/16 (https://dejure.org/2017,4126)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 4 S 299/16 (https://dejure.org/2017,4126)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 GG
    Berechnung der Jubiläumsdienstzeit; Anrechnung von Ausbildungszeiten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Ausbildungszeiten eines Beamten bei der Berechnung der Jubiläumsdienstzeit; Zahlung der Jubiläumsgabe unter Berücksichtigung der geleisteten Tätigkeiten im Dienst des Bundes wie des Landes; Begriff der hauptberuflichen Tätigkeit im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anrechnung von Ausbildungszeiten bei der Berechnung der Jubiläumsdienstzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Ausbildungszeiten eines Beamten bei der Berechnung der Jubiläumsdienstzeit; Zahlung der Jubiläumsgabe unter Berücksichtigung der geleisteten Tätigkeiten im Dienst des Bundes wie des Landes; Begriff der hauptberuflichen Tätigkeit im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 703 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2003 - 4 S 1422/02

    Jubiläumsgabe - Dienstzeitberechnung nach Neuregelung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 S 299/16
    Die im Landesbeamtengesetz geregelte Jubiläumsgabe ist eine landesrechtlich geregelte finanzielle Leistung eigener Art und wird - entsprechend ihrer systematischen Stellung im 4. Abschnitt unter der amtlichen Überschrift "Fürsorge und Schutz" - nicht aus Gründen der Alimentierung gewährt und ist verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerwG, Beschluss vom 03.12.2003 - 2 B 60/03 - Senat, Beschluss vom 24.09.2003 - 4 S 1422/02 -, jeweils Juris Ls.).

    Dieser (gegenüber § 82 Abs. 2 LBG strengere) Maßstab liegt darin begründet, dass die ruhegehaltsfähige Dienstzeit zu einer lebenslangen Pensionsleistung führt, wohingegen die symbolisch-ideelle Jubiläumsgabe eine (verhältnismäßig geringe und zudem haushalts- und finanzpolitischen Erwägungen unterstehende, vgl. Senat, Beschluss 24.09.2003 - 4 S 1422/02, Juris Rn. 23) Einmalzahlung darstellt.

    Gleichwohl lässt sich das Interesse des Klägers nicht in einem bestimmten Geldbetrag ausdrücken (vgl. Urteil des Senats vom 08.02.1994 - 4 S 2410/93 - Beschluss des Senats vom 16.02.1989 - 4 S 45/89 -, unveröffentlicht, sowie Beschluss des Senats vom 24.09.2003 - 4 S 1422/02 -, Juris Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.1994 - 4 S 2410/93

    Berechnung der Jubiläumsdienstzeit gemäß JubV - unterhälftige …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 S 299/16
    Gleichwohl lässt sich das Interesse des Klägers nicht in einem bestimmten Geldbetrag ausdrücken (vgl. Urteil des Senats vom 08.02.1994 - 4 S 2410/93 - Beschluss des Senats vom 16.02.1989 - 4 S 45/89 -, unveröffentlicht, …sowie Beschluss des Senats vom 24.09.2003 - 4 S 1422/02 -, Juris Rn. 26).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 S 299/16
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist dabei im Besoldungs-, Versorgungs- und Rentenrecht nur dann verletzt, wenn die (un-)gleiche Behandlung des geregelten Sachverhalts mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils zur Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 S 299/16
    Rn. 28 Diese Erwägungen gelten auch und erst recht dann, wenn - wie vorliegend - Leistungen betroffen sind, die nicht zur Besoldung (im engeren Sinne) gehören (und auch sonst keine Besoldung im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG darstellen, nur die in Erfüllung der Alimentationspflicht gewährten Leistungen umfasst ZTR 2003, 203; BVerfGE 62, 354>), es sich vielmehr um symbolische Gaben des Dienstherrn anlässlich von Dienstjubiläen handelt, die nicht in Erfüllung der Alimentationspflicht geleistet werden (vgl. Urteil des Senats vom 08.02.1994, IÖD 1994, 174).
  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 S 299/16
    Es verbleibt ihm freilich - zumal bei Regelungen des Besoldungs- und Versorgungsrechts - ein weiter Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 93, 386, m.w.N.).
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 4 S 299/16
    Rn. 28 Diese Erwägungen gelten auch und erst recht dann, wenn - wie vorliegend - Leistungen betroffen sind, die nicht zur Besoldung (im engeren Sinne) gehören (und auch sonst keine Besoldung im Sinne von Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG darstellen, nur die in Erfüllung der Alimentationspflicht gewährten Leistungen umfasst ZTR 2003, 203; BVerfGE 62, 354>), es sich vielmehr um symbolische Gaben des Dienstherrn anlässlich von Dienstjubiläen handelt, die nicht in Erfüllung der Alimentationspflicht geleistet werden (vgl. Urteil des Senats vom 08.02.1994, IÖD 1994, 174).
  • VG Berlin, 27.01.2020 - 5 K 58.17

    Berechnung der Dienstzeiten für eine Jubiläumszuwendung; Jubiläumsdienstzeit; …

    Nach allgemeinem Sprachgebrauch wird eine Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt, wenn sie entgeltlich ist, gewolltermaßen den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt, in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht und dem durch Ausbildung und Berufswahl geprägten Berufsbild entspricht oder nahekommt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. Mai 2005 - 2 C 20/04 - Rn. 19; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Februar 2017 - 4 S 299/16 - Rn. 19, jeweils juris).

    Insbesondere handelt es sich bei der Jubiläumszuwendung nicht um einen Bestandteil der gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu gewährenden Alimentation (vgl. § 75 LBG; BVerwG…, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 2 B 60/03 - Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Februar 2017 - 4 S 299/16 - Rn. 21, jeweils juris).

  • VG Sigmaringen, 21.12.2017 - 2 K 295/16

    Einbeziehung ehrenamtlicher Beschäftigung in die Festsetzung der …

    Bei der Auslegung ist im Rahmen einer Gesamtwürdigung neben dem Wortlaut und dem objektiven Erklärungswert - insbesondere unter Berücksichtigung der Regelungsbefugnis der Behörde und dem Regelungsgehalt - auf die äußere Form (z.B. Bezeichnung als Bescheid) sowie eine gegebenenfalls beigefügte bzw. fehlende Rechtsmittelbelehrung abzustellen (stRspr, vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 1 C 3.11 -, BVerwGE 142, 179; speziell zur Jubiläumsdienstzeitberechnung: BVerwG…, Urteil vom 26.10.1995 - 2 C 18.94 -, Buchholz 232 § 80b BBG Nr. 2 = juris, Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2017 - 4 S 299/16 -, juris, Rn. 25 , …und Beschluss vom 24.09.2003 - 4 S 1422/02 - juris, Rn. 18).

    Hierunter fallen nur Zeiten einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst, die von ihrer Art und von ihrem Umfang her auf die Sicherung des Lebensunterhaltes gerichtet ist (…Heinz, in: Müller/Beck u.a., Beamtenrecht in Baden-Württemberg, Stand 03/2017, § 82 LBG Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2017 - 4 S 299/16 -, juris).

    Es bedarf keiner näheren Prüfung, ob die fehlende Anrechenbarkeit der Freistellung mit Blick auf den symbolischen Charakter der Jubiläumsgaben ( VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.2017 - 4 S 299/16 -, juris, Rn. 22 ) überhaupt einen "Nachteil" i.S.v. § 4 JArbEhrStärkG darstellen würde.

  • VG Köln, 03.04.2020 - 23 K 5894/18
    Rn. 29 Vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Februar 2017 - 4 S 299/16 -, juris, Rn. 27 f. m.w.N.
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