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   VGH Baden-Württemberg, 10.09.1993 - 4 S 2997/92   

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https://dejure.org/1993,45091
VGH Baden-Württemberg, 10.09.1993 - 4 S 2997/92 (https://dejure.org/1993,45091)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.09.1993 - 4 S 2997/92 (https://dejure.org/1993,45091)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. September 1993 - 4 S 2997/92 (https://dejure.org/1993,45091)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1995 - 4 S 887/94

    Nichtigkeitsklage - Entscheidung durch Beschluß - Zuständigkeit des …

    Rn. 2 Die als Nichtigkeitsklage bezeichnete Klage richtet sich gegen den Beschluß des Senats vom 10.9.1993 - 4 S 2997/92 - und das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19.10.1992 - 14 K 10423/91 -.

    Der Senat hat im Verfahren 4 S 2997/92 mit seinem Beschluß gemäß § 130a VwGO vom 10.9.1993 die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19.10.1992, mit dem die Klage des Klägers auf Feststellung der Nichtigkeit der Zurruhesetzungsverfügung vom 11.7.1968 abgewiesen worden ist, zurückgewiesen.

    Gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluß vom 10.9.1993 (zugestellt am 28.9.1993) hat der Kläger am 19.10.1993 Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt und unter anderem ausdrücklich geltend gemacht, daß im Verfahren 4 S 2997/92 Zweifel an seiner Geschäfts- und Prozeßfähigkeit hätten bestehen müssen und die hierzu erforderlichen Sachverhaltsfeststellungen durch das Berufungsgericht nicht getroffen worden seien.

    Rn. 5 Dem Senat liegen die Akten 4 S 2997/92 vor.

    Mit seiner Behauptung, während des von ihm selbst betriebenen Verfahrens 4 S 2997/92 geschäftsunfähig und damit auch prozeßunfähig gewesen sein, bezeichnet der Kläger den Nichtigkeitsgrund des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO.

    Über den Mangel der Prozeßfähigkeit des Klägers im Verfahren 4 S 2997/92 wurde jedoch bereits im Beschwerdeverfahren gegen die im Beschluß des Senats vom 10.9.1993 erfolgte Nichtzulassung der Revision sachlich befunden.

    Rn. 12 Der Kläger, vertreten durch einen Rechtsanwalt, hat gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluß des Senats vom 10.9.1993 Beschwerde eingelegt und unter anderem ausdrücklich seine in Betracht kommende mangelnde Prozeßfähigkeit im Verfahren 4 S 2997/92 gerügt.

    Selbst wenn der Beschluß vom 11.2.1994 aus welchen Gründen auch immer aufgehoben werden würde, führte dies allenfalls zur Fortsetzung oder Wiederaufnahme des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens mit der Folge, daß über den Mangel der Prozeßfähigkeit des Klägers im Verfahren 4 S 2997/92 in diesem Verfahren erneut zu befinden wäre.

    Entsprechendes gilt dann auch für das vorliegende Verfahren im Hinblick auf das Verfahren 4 S 2997/92, dessen Beendigung durch Beschluß vom 10.9.1993 während der Dauer des Verfahrens 4 S 1542/93 eingetreten ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2000 - 4 S 1588/98

    Nichtigkeit einer Entlassung aus Beamtenverhältnis - eigener Entlassungsantrag …

    Die Bekanntgabe des Verwaltungsakts an einen Geschäftsunfähigen, der nach § 12 Abs. 1 LVwVfG zur Vornahme von Verfahrenshandlungen, worunter auch passive Verfahrenshandlungen wie die Entgegennahme empfangsbedürftiger Willenserklärungen und bekanntgabebedürftiger Verwaltungsakte zu verstehen sind, nicht fähig ist, ist unwirksam (vgl. Urteil des Senats vom 20.02.1990, VBlBW 1991, 65, m.w.N.; Beschluss des Senats vom 10.09.1993 - 4 S 2997/92 - und dazu Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.02.1994, a.a.O.).

    Im übrigen kann die unwirksame Bekanntgabe des Verwaltungsakts an einen Geschäftsunfähigen dadurch geheilt werden, dass der Geschäftsunfähige später wieder geschäftsfähig wird und in diesem Zustand von dem Inhalt des ihm bekannt gegebenen Verwaltungsakts Kenntnis nimmt (…vgl. Urteil des Senats vom 20.02.1990, a.a.O.; Beschluss des Senats vom 10.09.1993 - 4 S 2997/92 - BVerwG…, Beschluss vom 11.02.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.12.1995 - 2 B 91.95

    Klage auf Feststellung der Nichtigkeit einer Versetzung in den Ruhestand - …

    Das Berufungsgericht hat die Nichtigkeitsklage (§ 153 VwGO i.V.m. § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO) gegen seinen Beschluß vom 10. September 1993 - 4 S 2997/92 - abgewiesen.
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