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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.09.1991 - 4 S 413/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,9644
VGH Baden-Württemberg, 23.09.1991 - 4 S 413/91 (https://dejure.org/1991,9644)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.09.1991 - 4 S 413/91 (https://dejure.org/1991,9644)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. September 1991 - 4 S 413/91 (https://dejure.org/1991,9644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ortszuschlag Stufe 2 bei Aufnahme eines Kindes in zwei Wohnungen nach Scheidung der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.12.1990 - 2 B 116.90

    Beamtenrecht: Begriff der nicht nur vorübergehenden Aufnahme in die Wohnung i.S. …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.1991 - 4 S 413/91
    Rn. 19 Eine andere Person ist "nicht nur vorübergehend" in die Wohnung aufgenommen, wenn die Wohnung auch für den Aufgenommenen zum Mittelpunkt der Lebensbeziehung im Sinne des § 7 BGB wird und es hierdurch zur Bildung einer häuslichen Gemeinschaft kommt (vgl. BVerwG, Beschluß v. 12.12.1990 -- 2 B 116.90 -- ZBR 1991 S. 147).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob sich der Sohn zeitlich überwiegend beim Kläger oder bei seiner Mutter aufgehalten hat (vgl. BVerwG, Beschluß v. 12.12.1990, aaO).

  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 24.82

    Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Scheidung - Kindererziehung - Barunterhalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.1991 - 4 S 413/91
    Rn. 23 Der Kläger hat seinem Sohn auch Unterhalt aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§§ 1601 ff BGB) gewährt, wobei es unerheblich ist, in welcher Form er Unterhalt geleistet hat (vgl. BVerwG, Urteil v. 15.11.1984 -- 2 C 24.82, 2 C 22.84 -- Buchholz 235 § 40 BBesG Nr. 5).

    Ein Anspruch auf den Ortszuschlag der Stufe 2 besteht auch dann, wenn der Aufnehmende nicht den gesamten Unterhalt gewährt (vgl. BVerwG, Urteil v. 15.11.1984, aaO).

  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 22.84

    Ortszuschlag - Allein erziehende Beamtin - Barunterhalt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.09.1991 - 4 S 413/91
    Rn. 23 Der Kläger hat seinem Sohn auch Unterhalt aufgrund gesetzlicher Verpflichtung (§§ 1601 ff BGB) gewährt, wobei es unerheblich ist, in welcher Form er Unterhalt geleistet hat (vgl. BVerwG, Urteil v. 15.11.1984 -- 2 C 24.82, 2 C 22.84 -- Buchholz 235 § 40 BBesG Nr. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12

    Gewährung des Familienzuschlages der Stufe 1 gem. BBesG § 40 Abs 1 Nr 4 bzw. BesG …

    Vielmehr spricht der Umstand, dass selbst in der Neufassung des § 40 Abs. 1 BBesG durch Gesetz vom 15. März 2012 (BGBl. I, S. 462) am Tatbestandsmerkmal der gemeinsam bewohnten Wohnung festgehalten und die Kürzungsregelung des § 40 Abs. 1 Satz 3 BBesG (vormals § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 BBesG a. F.) unverändert beibehalten wurde, angesichts der seit Jahrzehnten existierenden Rechtsprechung zum Problem des Lebensmittelpunktes eines Kindes in mehreren Wohnungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.1990 - 2 B 116.90 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.09.1991 - 4 S 413/91 -, juris) und der hierzu in der einschlägigen Fachliteratur einhellig vertretenen Auffassung der fehlenden unmittelbaren Anwendbarkeit des § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG a. F. (…vgl. Schwegmann/Summer, BBesG, a. a. O., § 40 BBesG, Anm. 9 v, 9 i;… Fürst, GKÖD, a. a. O., K § 40 Rdnr. 24) für eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, die vorliegende Familienkonstellation nicht der Kürzungsregelung zu unterwerfen.
  • VG Halle, 25.08.2010 - 5 A 123/09

    Beamtenrecht: Familienzuschlag für ein Kind eines Beamten, das in der gleichen …

    Vielmehr kann eine Person mehrere Wohnungen zu Mittelpunkten ihrer Lebensbeziehungen machen, wenn sie ihren insoweit nicht ununterbrochenen Aufenthalt in der Weise wechselt, dass von demjenigen Aufenthaltsort die gesamten Lebensverhältnisse schwerpunktmäßig bestimmt werden (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 23. September 1991, 4 S 413/91, a.a.O.).

    Derartige Tagesaufenthalte weisen eher auf einen Besuchsaufenthalt und nicht auf einen Mittelpunkt der Lebensbeziehungen hin (vgl. VGH Kassel…, Beschluss vom 30. Mai 1989, 1 UE 3965/87, a.a.O.; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. September 1991, 4 S 413/91, zitiert nach juris).

    Dies können beispielsweise neben den Tagesaufenthalten vielfache Wochenendaufenthalte mit Übernachtungen oder längere Tag- und Nachtaufenthalte während der Ferien sein (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 23. September 1991, 4 S 413/91, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2011 - 1 A 584/09
    Rn. 10 vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. September 1991 - 4 S 413/91 -, juris, Rn. 19; Schinkel/Seifert, a.a.O., BBesG § 40 Rn. 24 (Seite 28e),.

    Rn. 14 Vgl. zu diesem Zweck etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. September 1991 - 4 S 413/91 -, juris, Rn. 21, und Schinkel/Seifert, a.a.O., BBesG § 40 Rn. 24 (Seite 28e).

    Rn. 28 - zu der erheblichen Bedeutung dieses Umstandes im Rahmen der Gesamtwürdigung vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. September 1991 - 4 S 413/91 -, juris, Rn. 20, und VG Braunschweig, Urteil vom 19. April 2005 - 7 A 698/02 -, juris, Rn. 22; vgl. ferner Schinkel/Seifert, a.a.O., BBesG § 40 Rn. 24 (Seite 28e) -,.

  • VG Würzburg, 19.01.2021 - W 1 K 20.1139

    Gewährung von höheren Versorgungsbezügen

    Die zuvor skizzierten häuslichen Umstände, insbesondere das dauerhafte Vorhalten eines eigenen Kinderzimmers samt Spielzeug, Kleidung und sonstiger notwendiger Gegenstände zur Betreuung und Versorgung für den 4-jährigen Sohn stellt ein gewichtiges Indiz für die nicht nur vorübergehende Aufnahme in die Wohnung dar (so auch VGH Baden-Württemberg, B.v. 23.09.1991 - 4 S 413/91 - juris; VG Braunschweig, U.v. 19.4.2005 - 7 A 698/02 - juris; VG Bremen, U.v. 14.10.2015 - 6 K 823/14 - juris).
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