Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2024 - 4 S 53.23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 39 S 1 BeamtStG
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bei einem Bezirksamtsmitglied - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DiszG § 38 Abs. 1; BeamtStG § 39 S. 1
Sofortige Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte durch einen Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen; Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten und Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwei unterschiedliche Maßnahmen
Kurzfassungen/Presse
- berlin.de (Pressemitteilung)
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte: Beschwerde des Bezirksstadtrats Hönicke hat Erfolg
Verfahrensgang
- VG Berlin, 08.12.2023 - 26 L 559.23
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2024 - 4 S 53.23
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2023 - 4 S 21.22
Kanzlerin einer Universität: OVG bestätigt Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2024 - 4 S 53.23
Rn. 3 Die Voraussetzungen für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sind grundsätzlich anhand der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung zu beurteilen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 30. Oktober 2023 - OVG 4 S 21/22 - juris Rn. 15 m.w.N. und vom 10. Januar 2024 - OVG 4 S 44/23 -), was durch das Rechtsmittelrecht allerdings insoweit eine Einschränkung erfährt, als dass die Überprüfung der angegriffenen Entscheidung auf die binnen der gesetzlichen Frist dargelegten Einwände reduziert ist (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Januar 2024 - OVG 4 S 44/23 -).Bei diesem unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - OVG 4 S 21/22 - juris Rn. 14; VGH München…, Beschluss vom 14. September 2022 - 3 CS 22.1637 - juris Rn. 6), ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Bezirksamtsmitglieder politische Selbstverwaltungsaufgaben erfüllen ( § 1 Abs. 1 Satz 2 BAMG ; vgl. auch Art. 66 Abs. 2 Satz 1 VvB, § 2 BezVwG und BVerfG…, Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - juris Rn. 36 zum hauptamtlichen Bürgermeister).
Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstbetriebes (vgl. VGH München…, Beschluss vom 14. September 2022 - 3 CS 22.1637 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - OVG 4 S 21/22 - juris Rn. 26).
- VGH Bayern, 14.09.2022 - 3 CS 22.1637
Verbots des Führens der Dienstgeschäfte bei Zweifel an Dienstfähigkeit
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2024 - 4 S 53.23
Bei diesem unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - OVG 4 S 21/22 - juris Rn. 14; VGH München, Beschluss vom 14. September 2022 - 3 CS 22.1637 - juris Rn. 6), ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Bezirksamtsmitglieder politische Selbstverwaltungsaufgaben erfüllen ( § 1 Abs. 1 Satz 2 BAMG ; vgl. auch Art. 66 Abs. 2 Satz 1 VvB, § 2 BezVwG und BVerfG…, Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - juris Rn. 36 zum hauptamtlichen Bürgermeister).Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstbetriebes (vgl. VGH München, Beschluss vom 14. September 2022 - 3 CS 22.1637 - juris Rn. 6; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - OVG 4 S 21/22 - juris Rn. 26).
- BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
Hauptamtlicher Bürgermeister
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2024 - 4 S 53.23
Bei diesem unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - OVG 4 S 21/22 - juris Rn. 14; VGH München…, Beschluss vom 14. September 2022 - 3 CS 22.1637 - juris Rn. 6), ist dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Bezirksamtsmitglieder politische Selbstverwaltungsaufgaben erfüllen ( § 1 Abs. 1 Satz 2 BAMG ; vgl. auch Art. 66 Abs. 2 Satz 1 VvB, § 2 BezVwG und BVerfG, Beschluss vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 - juris Rn. 36 zum hauptamtlichen Bürgermeister).
- VGH Bayern, 20.03.2017 - 3 ZB 16.921
Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen Kollegendiebstahls bei der Polizei
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2024 - 4 S 53.23
Die endgültige Aufklärung ist den in § 39 Satz 2 BeamtStG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (so insgesamt VGH München, Beschluss vom 20. März 2017 - 3 ZB 16.921 - juris Rn. 6 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - 4 S 17.17
Wahl Sabine Schudomas zur Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2024 - 4 S 53.23
Das vom Verwaltungsgericht gefundene Ergebnis erweist sich auch nicht aus anderen Gründen als richtig (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg vom 20. Juni 2017 - OVG 4 S 17.17 - juris Rn. 3 f. m.w.N.). - VGH Hessen, 12.12.2018 - 1 B 2240/18
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.03.2024 - 4 S 53.23
Mochte der Antragsgegner anfänglich befürchten, dass interne Vorgänge auch in Zukunft wahllos offengelegt werden, wurde nunmehr eine Motivationslage erkennbar, die mit den konkreten Umständen thematisch begrenzter Vorgänge erklärt werden kann (vgl. zu einem solchen Gesichtspunkt VGH Kassel, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 1 B 2240/18 - juris Rn. 5).
- VG Karlsruhe, 29.08.2025 - 9 K 4318/25
Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein einem Bürgermeister gegenüber ausgesprochenes …
Rn. 58 Ob zwingende dienstliche Gründe im Sinne von § 39 Satz 1 BeamtStG zu bejahen sind, ist wegen des Dauercharakters der Verfügung nach den Kenntnissen, die zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen, zu beurteilen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29.02.2024 - 1 WB 22.23 -, juris Rn. 30 …und vom 28.10.2021 - 1 WRB 2.21 -, juris Rn. 31; OVG B.-B., Beschlüsse vom 05.03.2024 - OVG 4 S 53/23-, juris Rn. 3 …und vom 30.10.2023 - OVG 4 S 21/22 -, juris Rn. 15 m.w.N; wohl auch OVG Bremen…, Beschluss vom 10.05.2023 - 2 B 298/22 -, juris Rn. 22 m.w.N.; a.A., wonach es auf den Zeitpunkt des Verbotserlasses ankommt wohl VG Berlin…, Beschluss vom 08.01.2021 - 5 L 198/20 -, juris Rn. 15). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2025 - 10 S 12.25
Konkurrentenstreit; Dienstpostenvergabe; höherwertiger Dienstposten; Vorwirkung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 31.10.2024 - 4 S 27.24
Zulassung zum Laufbahnaufstieg bei der Polizei - zulässige Altersgrenze
Eine Stattgabe durch das Oberverwaltungsgericht setzt aber ferner voraus, dass sich die angefochtene Entscheidung nicht aus anderen Gründen als richtig erweist (…st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 20. Juni 2017 - OVG 4 S 17.17 - juris Rn. 2 ff., vom 7. August 2020 - OVG 4 S 17/20 - juris Rn. 1…, vom 13. September 2023 - 4 S 22/23 - juris Rn. 1 und vom 5. März 2024 - OVG 4 S 53/23 - juris Rn. 1), was aus der Formulierung in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO zu schließen ist, die Gründe seien darzulegen, aus denen die Entscheidung abzuändern oder aufzuheben "ist".
- VG Bremen, 19.08.2024 - 6 V 1955/24
Suspendierungsverfügung überlagert Verbot des Führens der Dienstgeschäfte in …
"Dem Dienstherrn bleibt es grundsätzlich unbenommen, trotz eines bestehenden Verbots der Führung der Dienstgeschäfte nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens eine vorläufige Dienstenthebung auszusprechen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 05.03.2024 - OVG 4 S 53/23 -, juris Rn. 2). - OVG Berlin-Brandenburg, 11.03.2024 - 80 S 1.24
Vorläufige Dienstenthebung; Prognose; Wahrscheinlichkeit; überwiegende …
Diese Vorschrift bleibt auch nach Einleitung eines Disziplinarverfahrens anwendbar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. März 2024 - OVG 4 S 53/23 - für juris vorgesehen). - VG Berlin, 22.08.2024 - 2 K 336.22 Der Hinweis der Klägerin auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. März 2024 - OVG 4 S 53/23 - führt in diesem Kontext nicht weiter, da es in dieser Entscheidung nicht um die Frage der Wahlfreiheit der BVV ging, sondern um das gegenüber einem Bezirksamtsmitglied ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG.
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