Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 6/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrssicherungsanspruch; Ausbau einer Straße; Anliegergebrauch; Gleichbehandlungsgrundsatz ; Klagebefugnis
Verfahrensgang
- VG Magdeburg - 1 A 579/94
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.1997 - A 4 S 6/97
Wird zitiert von ... (8)
- VG Düsseldorf, 27.05.2014 - 6 K 2470/12
Kein Lkw-Durchfahrtverbot auf der Alpener Straße in Rheinberg-Millingen
Rn. 182 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. November 1994 - 23 A 2097/93 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5. August 1996 - 8 S 380/96 - OVG Sachs.-Anh., Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 6/97 -, sämtlich juris; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 2. Aufl. 2010, Rn. 983 f. m.w.N. - OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2007 - 3 L 4/07
Herstellung einer Zufahrt
Soweit die Beklagte in ihrer Funktion als Trägerin der Straßenbaulast in Anspruch genommen werden soll, hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 9. April 1997 (A 4 S 6/97), auf das sich die angefochtene Entscheidung ausdrücklich bezieht, bereits ausgeführt, dass die in § 10 Abs. 1 StrG LSA normierte Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers keinen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch vermittelt, dem die jedermann zustehende Berechtigung zugrunde liegen würde, die Befolgung der normierten Verpflichtung der öffentlichen Gewalt zu verlangen und ggf. im Klageverfahren zu erzwingen.Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat in der bereits genannten und im angefochtenen Urteil zitierten Entscheidung vom 9. April 1997 (- A 4 S 6/97 -) in diesem Zusammenhang ausgeführt, § 10 Abs. 2 Satz 1 StrG LSA, wonach Straßen so herzustellen und zu unterhalten sind, dass sie den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung genügen, sei eine Klarstellung, "dass der Träger der Straßenbaulast für den ordnungsgemäßen Zustand seines Straßennetzes einschließlich aller Nebenanlagen selbst verantwortlich ist und nicht der hoheitlichen Einflussnahme anderer staatlicher Behörden, namentlich der Bauordnungsbehörden, ausgesetzt sein soll...".
Hierzu hätte schon allein deshalb Veranlassung bestanden, weil der 4. Senat in der klägerseits bekannten Entscheidung vom 9. April 1997 (a. a. O.) feststellt, dass der Anliegergebrauch (Art. 14 Abs. 1 GG) keinen bestimmten Ausbauzustand gewährleistet.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00 Tatsächlich wurde der Benutzung der im Sperrgebiet gelegenen Straße durch die Verkehrsteilnehmer, die sich aus sicherheitsrechtlichen Gründen im Sperrgebiet aufhalten durften, aus straßenrechtlichen Gründen nicht widersprochen (vgl. auch für die Öffentlichkeit eines Weges, dessen Kreis der Benutzer auf Anwohner und Besucher der durch den Weg erschlossenen Grundstücke beschränkt war: OVG Magdeburg, Urteil vom 09.04.1997 - A 4 S 6/97 -, LKV 1998, 278, 279;… vgl. auch Kodal in: Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Auflage, Kapitel 4 Rdnr. 6, S. 120).
- VG Mainz, 22.04.2015 - 3 K 367/14
Anlieger; Flurbereinigungsbetroffener; Schaffung eines bestimmten Ausbauzustandes …
Sie begründet hingegen keinen Anspruch auf die Durchführung konkreter Wegebaumaßnahmen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 6/97 -, juris Rn. 8 f.; VGH BW…, Urteil vom 26. Mai 1994 - 5 S 2611/93 -, ESVGH 44, 320 = juris Rn. 21; VG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 1986 - 1 L 99/85 -, S. 2 BA). - VG Halle, 29.11.2013 - 6 A 273/12
Instandsetzung einer Grundstückszufahrt - Brücke
Die Kammer folgt diesbezüglich der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt (vgl. auch das Urteil der Kammer vom 31. Mai 2012 - 6 A 10/12 -, Bl. 3 ff. d.UA), das in seinem Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 6/97 - (…zit. nach juris Rdn. 8 ff.) dazu ausgeführt hat:. - VG Gera, 10.11.1999 - 2 K 125/97
Feststellung der öffentlich-rechtlichen Eigenschaft eines Weges; Subsidarität der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Münster, 23.02.2007 - 1 K 1207/06
Anspruch auf Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs und auf Erweiterung der …
Rn. 35 Vgl. zu einer entsprechenden Fallgestaltung: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 6/97 -, VwRR MO 1997, 121. - VG Magdeburg, 24.02.2015 - 4 A 94/13
Anfechtung der Genehmigung eines Regionalen Entwicklungsplanes durch mittelbar …
Diese unmittelbar für eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage geltende Zulässigkeitsvoraussetzung ist nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung auch für die allgemeine Leistungsklage zu fordern (…BVerwG, Urt. v. 07.05.1996 - 1 C 10/95 -, BVerwGE 101, 157;… Urt. v. 22.05.1980 - 2 C 30/78 -, BVerwGE 60, 144, 150;… Urt. v. 28.10.1970 - VI C 48.68 -, BVerwGE 36, 192, 199;… OVG, Urt. v. 23.10.2013 - 3 L 84/12 - sowie Urt. v. 09.04.1997 - A 4 S 6/97 -, beide: juris).
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Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 19.02.1997 - 4 S 6/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Begründung des besonderen Interesses an der sofortigen Vollziehung einer Versetzung mit dem dienstlichen Bedürfnis
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 19.11.1996 - 1 K 3000/96
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.1997 - 4 S 6/97
Papierfundstellen
- VBlBW 1997, 151
- VBlBW 1997, 305
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 169/13
An die Deutsche Botschaft in Bagdad zum Personenschutz abgeordneter …
Die Verwaltungsaktqualität einer Abordnung nach § 27 BBG ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 22.05.1980 - 2 C 30.78 -, BVerwGE 60, 144; Senatsbeschluss vom 19.02.1997 - 4 S 6/97 -, VBlBW 1997, 305). - OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97
Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Brandenburg, 29.11.2004 - 4 B 107/04
Anforderungen an die Begründung des Überwiegens des sofortigen …
Dies schließt nicht aus, daß sich das besondere Vollzugsinteresse im Einzelfall auch aus dem allgemeinen Erlaßinteresse des Verwaltungsaktes selbst ergeben bzw. mit diesem identisch sein und dem privaten Aussetzungsinteresse vorgehen kann, etwa wenn bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr die begründete Besorgnis besteht, die mit dem Verwaltungsakt bekämpfte Gefahr werde sich bereits vor Abschluß des Hauptsacheverfahrens realisieren, oder wenn ein Verwaltungsakt letztlich ohne sofortige Vollziehung den damit verfolgten Gesetzeszweck verfehlt (vgl. auch VGH BW, Beschluß vom 13. März 1997 - 13 S 1132/96 - in InfAuslR 1997, 358, 360 m. w. N., Beschluß vom 19. Februar 1997 - 4 S 6/97 - in VBlBW 97, 305).
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