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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 4 S 604/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23097
VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 4 S 604/16 (https://dejure.org/2016,23097)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.07.2016 - 4 S 604/16 (https://dejure.org/2016,23097)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Juli 2016 - 4 S 604/16 (https://dejure.org/2016,23097)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zur Anerkennung bestimmter hauptberuflicher Tätigkeiten als förderlicher Zeiten für die Verwendung als Realschullehrer

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zur Anerkennung bestimmter hauptberuflicher Tätigkeiten als förderlicher Zeiten für die Verwendung als Realschullehrer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beihilfe; Eigenanteil; Elementardiät; Kleinkind; Kuhmicheiweißallergie; Säugling; Selbstbehalt

  • rechtsportal.de

    LBesG § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; LBG § 32 Abs. 1 S. 2
    Anerkennung bestimmter hauptberuflicher Tätigkeiten in der freien Wirtschaft als förderlich für einen Realschullehrer im Sinne von § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LBesG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung bestimmter hauptberuflicher Tätigkeiten in der freien Wirtschaft als förderlich für einen Realschullehrer im Sinne von § 32 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 LBesG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 4 S 2129/13

    Aufsteigen in Erfahrungsstufen; Anerkennung förderlicher Zeiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 4 S 604/16
    Dies hat der Senat bereits dem Grunde nach im Urteil vom 18.03.2014 - 4 S 2129/13 - (…Juris Rn. 19 f.) entschieden, in dem er wie folgt ausführte:.

    Der Senat hat im Urteil vom 18.03.2014 - 4 S 2129/13 - (…Juris Rn. 19 ) entschieden, dass aufgrund der eindeutigen Normstruktur von § 32 Abs. 1 und § 31 Abs. 3 Satz 2 LBesG die Entscheidung über die Anerkennung von berücksichtigungsfähigen Zeiten nicht im Ermessen der zuständigen Behörde steht.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 4 S 604/16
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei jedoch alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 4 S 604/16
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei jedoch alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 4 S 604/16
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei jedoch alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 4 S 1211/14

    Beamtenversorgung; Berücksichtigung von Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 4 S 604/16
    Denn der Streit, ob eine solche Beschäftigungszeit im Rahmen des § 31 Abs. 3 Satz 2 LBesG ganz oder teilweise anzuerkennen ist, sollte - wie sich im vorliegenden Fall exemplarisch zeigt - im Rahmen der "Förderlichkeit" ausgetragen werden und nicht etwa im Rahmen der sonst auftretenden Folgefrage, ob das Ermessen der zuständigen Behörde auf Null reduziert ist, was nach der in teilweise vergleichbaren Fällen großzügigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann zudem regelmäßig bejaht werden könnte (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.12.2008 - 2 C 9.08 -, Juris Rn. 14 ff.; Senatsurteil vom 17.12.2015 - 4 S 1211/14 -, Juris Rn. 81 ).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 2 C 9.08

    Ruhebezüge; Ausbildungszeit; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Sonderurlaub bei der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 4 S 604/16
    Denn der Streit, ob eine solche Beschäftigungszeit im Rahmen des § 31 Abs. 3 Satz 2 LBesG ganz oder teilweise anzuerkennen ist, sollte - wie sich im vorliegenden Fall exemplarisch zeigt - im Rahmen der "Förderlichkeit" ausgetragen werden und nicht etwa im Rahmen der sonst auftretenden Folgefrage, ob das Ermessen der zuständigen Behörde auf Null reduziert ist, was nach der in teilweise vergleichbaren Fällen großzügigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann zudem regelmäßig bejaht werden könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 2 C 9.08 -, Juris Rn. 14 ff.;… Senatsurteil vom 17.12.2015 - 4 S 1211/14 -, Juris Rn. 81 ).
  • BVerwG, 11.09.2002 - 9 B 61.02

    Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 4 S 604/16
    Dies ist bereits dann ausreichend dargelegt, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, VBlBW 2000, 392, und Beschluss vom 03.03.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77, 83), wobei jedoch alle tragenden Begründungsteile angegriffen werden müssen, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf mehrere jeweils selbständig tragende Erwägungen gestützt ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, und Beschluss vom 11.09.2002 - 9 B 61.02 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 4 S 604/16
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt vom Zulassungsantragsteller, dass er unter Durchdringung des Streitstoffs eine konkrete Rechtsfrage aufwirft, die für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und einen Hinweis auf den Grund gibt, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. Senatsbeschluss vom 05.06.1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, 420, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1997 - 4 S 496/97

    Zulassung der Beschwerde - Darlegung des Zulassungsgrundes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 4 S 604/16
    Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, beziehungsweise wenn der Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, zumindest ebenso wahrscheinlich ist wie der Misserfolg (vgl. Senatsbeschluss vom 25.02.1997 - 4 S 496/97 -, VBlBW 1997, 263).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - 4 S 660/98

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Entscheidungserheblichkeit eines Fehlers; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 4 S 604/16
    Eine Bezugnahme auf früheren Vortrag genügt dabei regelmäßig nicht (vgl. nur Senatsbeschluss vom 19.05.1998 - 4 S 660/98 -, Juris).
  • VG Arnsberg, 25.11.2016 - 13 K 3843/15

    Berücksichtigung von Tätigkeiten als Rettungsschwimmer/Beckenaufsicht bei der …

    Rn. 29 Vgl. hierzu: Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg (VGH Bad.-Württ.), Beschluss vom 25. Juli 2016 - 4 S 604/16 -, juris, Rdnr.10; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18. März 2014 - 4 S 2129/13 - juris, Rdnr. 19; VG Sigmaringen, Urteil vom 27. September 2016 - 3 K 5436/15 -, juris, Rdnr. 15; VG Stuttgart, Urteil vom 1. August 2013 - 3 K 718/13 -, juris, dort insbesondere Rdnr. 25; VG Köln, Urteil vom 1. Juli 20134 - 15 K 4360/12 -, Justiz-Online/NRWE, zu § 28 Abs. 1 Satz 3 BBesG unter Hinweis darauf, dass hierfür auch kein praktisches Bedürfnis bestünde, da die Behörde im Rahmen der Ermessensentscheidung berücksichtigen könne, ob eine Vorverwendung sich als wenig oder stark förderlich für die neue Verwendung erweise; VG Freiburg, Urteil vom 22. Januar 2013 - 5 K 437/12 - juris, Rdnr. 21 und 23 ff.; allgemein zur Lehre vom Beurteilungsspielraum: Maurer; Allgemeines Verwaltungsrecht, 17. Auflage (2009), Rdnr. 31 ff zu § 7; die Frage offen lassend: VG Bayreuth, Urteil vom 14. April 2015 - B 5 K 13.712 -, juris, Rdnr.25; anders: VG des Saarlandes, Urteil vom 23. September 2014 - 2 K 732/12 -, juris, Rdnr. 51 ff.; Kuhlmey, a.a.O., Rdnr. 50 zu § 28 BBesG, der allein aus der Verwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs auf das Bestehen eines Beurteilungsspielraums schließt und auch im Rahmen der Beurteilung der Hauptberuflichkeit von einem Beurteilungsspielraum bezüglich der Frage der Gleichwertigkeit ausgeht, gleichzeitig aber unterstellt, dass dann, wenn die Gleichwertigkeit - und damit die Hauptberuflichkeit - nicht gegeben sei, eine Anerkennung als "förderliche Zeit" nach § 28 Abs. 2 Satz 1 BBesG, welche Vorschrift aber die Hauptberuflichkeit ebenfalls voraussetzt, möglich sei; Plog/ Wiedow, a.a.O., Rdnr. 82 zu § 28; Wonka, Stufenein- und -aufstieg im bayerischen Besoldungsrecht …, Recht im Amt (RiA) 2014, 62 ff. (67), der davon ausgeht, dass nur die zuständige Personaldienststelle die notwendige Sachkenntnis habe, um entscheiden zu können, inwiefern die Beschäftigung für das spätere Beamtenverhältnis "von Nutzen und Interesse" sei; Runderlass des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. Januar 2014 - B 2100-136.1-IV 1-, "Änderungen im Besoldungsrecht durch das Dienstrechtsanpassungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen/Durchführungshinweise zu den §§ 27, 28 ÜBesG NRW; Ziffer 2.1.3 der Durchführungshinweise des Bundesministeriums des Innern vom 7. Dezember 2012 - D 3 - 221 020/60 # 1 - zu den §§ 27, 28, 38, 53 und 72 BBesG.
  • VG Sigmaringen, 27.09.2016 - 3 K 5436/15

    Erfahrungszeiten; Festsetzung Erfahrungsstufen; Kinderbetreuungszeiten

    Die Entscheidung über die Berücksichtigung von förderlichen Zeiten nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 LBesGBW steht nicht im Ermessen der zuständigen Behörde; auch ein Beurteilungsspielraum ist ihr insoweit nicht eingeräumt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.03.2014 - 4 S 2129/13 - juris; Beschluss vom 25.07.2016 - 4 S 604/16 - juris).
  • VG Karlsruhe, 26.07.2022 - 12 K 2949/21

    Besoldungsrechtliche Anerkennung von berücksichtigungsfähigen Vordienstzeiten; …

    Rn. 19 Die Entscheidung über die Berücksichtigung von förderlichen Zeiten nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBesG und § 31 Abs. 3 Satz 2 LBesG steht weder im Ermessen der zuständigen Behörde, noch ist dieser ein diesbezüglicher Beurteilungsspielraum eingeräumt (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18. März 2014 - 4 S 2129/13 - juris, Rn. 19 ff., und Beschluss vom 25. Juli 2016 - 4 S 604/16 - juris, Rn. 11 ; VG Karlsruhe…, Urteil vom 16. Juli 2019 - 1 K 2171/17 - juris, Rn. 25 ).
  • VG Karlsruhe, 16.07.2019 - 1 K 2171/17

    Festsetzung von Erfahrungsstufen - Voraussetzungen einer hauptberuflichen …

    Auch ein Beurteilungsspielraum ist ihr nicht eingeräumt (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 18.03.2014 - 4 S 2129/13 -, juris Rn. 19 f.; zu §§ 31, 32 LBesGBW neuerer Fassung: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.07.2016 - 4 S 604/16 -, juris Rn. 5 ff.).
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