Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 61 § 3 Abs 1 S 2 DienstRRefG BW
Zur Dokumentationspflicht entgegenstehender dienstlicher Interessen bei Anspruch auf Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
DRG Art. 62 § 3 Abs. 1 S. 1 Hs. 1
Erforderlichkeit der hinreichenden verbindlichen Konkretisierung und Dokumentierung von dem Anspruch auf Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand entgegenstehenden dienstlichen Interessen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Hinausschiebung des Ruhestands kann konkretisierungsbedürftiges dienstliches Interesse entgegensehen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Hinausschiebung des Ruhestands kann konkretisierungsbedürftiges dienstliches Interesse entgegensehen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erforderlichkeit der hinreichenden verbindlichen Konkretisierung und Dokumentierung von dem Anspruch auf Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand entgegenstehenden dienstlichen Interessen
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 21.03.2013 - 7 K 490/13
- VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 890
- VBlBW 2014, 22
- DÖV 2013, 608 (Ls.)
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (10)
- VGH Baden-Württemberg, 15.01.2013 - 4 S 1519/12
Zum Rechtsanspruch eines Beamten auf Hinausschieben des Eintritts in den …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13
Die antragsgemäße Hinausschiebung des Ruhestands wird insoweit zum Regelfall gemacht (vgl. hierzu eingehend den Beschluss des Senats vom 15.01.2013 - 4 S 1519/12 -, Juris m.w.N.).Die Regelung vermeidet durch die Einräumung eines Rechtsanspruchs zugleich eine gegebenenfalls unzulässige Diskriminierung wegen des Alters und dient der Gleichbehandlung mit (jüngeren) Kollegen, die bis zum Erreichen ihrer jeweiligen Altersgrenze im Dienst bleiben können (Senatsbeschluss vom 15.01.2013, a.a.O.).
Rn. 5 Bei dem (negativen) Tatbestandsmerkmal der (entgegenstehenden) dienstlichen Interessen handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 15.01.2013, a.a.O.; s.a. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 2 C 21.03 -, BVerwGE 120, 382; OVG Hamburg…, Beschluss vom 05.06.2012, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.06.2012 - 6 B 522/12 -, DÖD 2012, 206; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2010 - 3 MB 18/10 -, Juris).
Sein materieller Sinngehalt und seine besondere Bedeutung ergeben sich erst aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (Senatsbeschluss vom 15.01.2013, a.a.O., m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2012 - 6 B 522/12
Anspruch eines Polizeibeamten in Nordrhein-Westfalen auf Hinausschieben des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13
Rn. 5 Bei dem (negativen) Tatbestandsmerkmal der (entgegenstehenden) dienstlichen Interessen handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (…vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 15.01.2013, a.a.O.; s.a. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 2 C 21.03 -, BVerwGE 120, 382; OVG Hamburg…, Beschluss vom 05.06.2012, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.06.2012 - 6 B 522/12 -, DÖD 2012, 206; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2010 - 3 MB 18/10 -, Juris).Daher trifft diesen die Darlegungs- und gegebenenfalls auch Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.06.2012, a.a.O.).
- BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13
Rn. 5 Bei dem (negativen) Tatbestandsmerkmal der (entgegenstehenden) dienstlichen Interessen handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (…vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 15.01.2013, a.a.O.; s.a. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 2 C 21.03 -, BVerwGE 120, 382; OVG Hamburg…, Beschluss vom 05.06.2012, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.06.2012 - 6 B 522/12 -, DÖD 2012, 206; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2010 - 3 MB 18/10 -, Juris).
- BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99
Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz darf und muß vor dem Berliner …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13
Das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache steht dem Erlass der einstweiligen Anordnung nicht entgegen, da in dem vom Tenor umfassten Zeitraum auch ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 14.12.1989 - 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2003 - 1 S 2007/08 -, NVwZ-RR 2004, 63; zu einer vergleichbaren Fallgestaltung VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.09.2012 - 1 K 1931/12 -, Juris). - BVerwG, 21.12.2011 - 2 B 94.11
Allgemeine Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem aktiven Beamtenverhältnis; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13
Der Erlass einer solchen Regelungsanordnung ist vorliegend zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) geboten, weil nach dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze (hier zum 31.03.2013, vgl. § 25 BeamtStG i.V.m. § 36 Abs. 1 LBG, § 49 Abs. 4 Satz 1 LHG , Art. 62 § 3 Abs. 2 DRG i.V.m. § 45 Abs. 1 LHG , § 14 Abs. 2 Satz 1 KIT-G; s. nunmehr auch § 13 Abs. 1 KIT-G, wonach der Antragsgegner seit dem 01.01.2013 Dienstherr ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Überleitung des Personals und zur Übertragung des Vermögens auf das KIT vom 22.05.2012, GBl. S. 327 ) dessen Hinausschieben nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94.11 -, Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, IÖD 2012, 244). - BVerwG, 14.12.1989 - 2 ER 301.89
Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung bei dem Erlass einer einstweiligen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13
Das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache steht dem Erlass der einstweiligen Anordnung nicht entgegen, da in dem vom Tenor umfassten Zeitraum auch ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 14.12.1989 - 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2003 - 1 S 2007/08 -, NVwZ-RR 2004, 63; zu einer vergleichbaren Fallgestaltung VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.09.2012 - 1 K 1931/12 -, Juris). - VGH Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 1 S 2007/03
Zulassung zu öffentlicher Einrichtung - erneutes Vergabeverfahren nach Absage
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13
Das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache steht dem Erlass der einstweiligen Anordnung nicht entgegen, da in dem vom Tenor umfassten Zeitraum auch ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 14.12.1989 - 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2003 - 1 S 2007/08 -, NVwZ-RR 2004, 63; zu einer vergleichbaren Fallgestaltung VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.09.2012 - 1 K 1931/12 -, Juris). - OVG Hamburg, 05.06.2012 - 1 Bs 98/12
Zu den Voraussetzungen für das Hinausschieben des Ruhestandes einer …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13
Der Erlass einer solchen Regelungsanordnung ist vorliegend zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) geboten, weil nach dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze (hier zum 31.03.2013, vgl. § 25 BeamtStG i.V.m. § 36 Abs. 1 LBG, § 49 Abs. 4 Satz 1 LHG , Art. 62 § 3 Abs. 2 DRG i.V.m. § 45 Abs. 1 LHG , § 14 Abs. 2 Satz 1 KIT-G; s. nunmehr auch § 13 Abs. 1 KIT-G, wonach der Antragsgegner seit dem 01.01.2013 Dienstherr ist gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Überleitung des Personals und zur Übertragung des Vermögens auf das KIT vom 22.05.2012, GBl. S. 327 ) dessen Hinausschieben nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94.11 -, Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, IÖD 2012, 244). - OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2010 - 3 MB 18/10
Zur Altersgrenze im Beamtenrecht
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13
Rn. 5 Bei dem (negativen) Tatbestandsmerkmal der (entgegenstehenden) dienstlichen Interessen handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der grundsätzlich der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (…vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 15.01.2013, a.a.O.; s.a. BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 2 C 21.03 -, BVerwGE 120, 382; OVG Hamburg…, Beschluss vom 05.06.2012, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.06.2012 - 6 B 522/12 -, DÖD 2012, 206; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23.08.2010 - 3 MB 18/10 -, Juris). - VG Karlsruhe, 12.09.2012 - 1 K 1931/12
Eintritt in den Ruhestand; Aufschub; einstweilige Anordnung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.03.2013 - 4 S 648/13
Das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache steht dem Erlass der einstweiligen Anordnung nicht entgegen, da in dem vom Tenor umfassten Zeitraum auch ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 14.12.1989 - 2 ER 301.89 -, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15; Beschluss vom 13.08.1999 - 2 VR 1.99 -, BVerwGE 109, 258; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.09.2003 - 1 S 2007/08 -, NVwZ-RR 2004, 63; zu einer vergleichbaren Fallgestaltung VG Karlsruhe, Beschluss vom 12.09.2012 - 1 K 1931/12 -, Juris).
- OVG Niedersachsen, 29.10.2013 - 5 ME 220/13
Erforderlichkeit einer unabhängig vom Einzelfall bestehende Planung zur …
Die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind und ob von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn. 11;… vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn. 7; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 5; OVG NRW…, Beschluss vom 29.5.2013 - 6 B 443/13 -, juris Rn. 11).Rn. 8 Das (negative) Tatbestandsmerkmal der entgegenstehenden dienstlichen Interessen hindert das Entstehen des Anspruchs in der Art einer Einwendung (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6).
Da die Frage, ob "entgegenstehende dienstliche Interessen" gegeben sind, wesentlich von den Festlegungen des Dienstherrn abhängt, trifft diesen die Darlegungs- und ggf. auch Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 6.6.2012 - 6 B 522/12 -, juris Rn. 20; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6).
Nicht jede vage und frei veränderbare Personalplanung oder Absichtserklärung genügt daher zur Annahme eines entgegenstehenden dienstlichen Interesses, denn das würde die Überprüfung des Regelanspruchs auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand weitgehend leerlaufen lassen (vgl. VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6, 8).
Dadurch, dass der Gesetzgeber dem Beamten einen Rechtsanspruch auf Verlängerung seiner Dienstzeit für den Fall eingeräumt hat, dass dienstliche Interessen nicht entgegenstehen, hat er die antragsgemäße Hinausschiebung des Ruhestandes zum Regelfall erklärt (vgl. auch VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 4).
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.2015 - 4 S 630/15
Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand im Rahmen des Tenure Track-Modells
Zum Anspruch auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand im Sinne des Art. 62 § 3 Abs. 1 S 1 Halbs 1 DRG (juris: DienstRRefG BW) im Rahmen des Tenure Track-Modells (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 28.03.2013 - 4 S 648/13 -, NVwZ-RR 2013, 890 ).Der Erlass einer solchen Regelungsanordnung ist vorliegend zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) geboten, weil nach dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze (hier zum 31.03.2015, vgl. § 25 BeamtStG i.V.m. § 36 Abs. 1 LBG, § 49 Abs. 5 Satz 1 LHG , Art. 62 § 3 Abs. 2 DRG i.V.m. § 45 Abs. 1 LHG ) dessen Hinausschieben nicht mehr in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94.11 -, Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, IÖD 2012, 244 sowie Senatsbeschluss vom 28.03.2013 - 4 S 648/13 -, Juris).
Das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache steht dem Erlass der einstweiligen Anordnung nicht entgegen, da in dem vom Tenor umfassten Zeitraum auch ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 28.03.2013, a.a.O. m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 4 S 1995/17
Umzugskosten und Trennungsgeld bei Versetzung auf Antrag
Ihr materieller Sinngehalt und ihre besondere Bedeutung ergeben sich einerseits aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der jeweilige Begriff hineingestellt ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28.03.2013 - 4 S 648/13 - und 31.03.2015 - 4 S 630/15 -, jeweils Juris).
- OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 5 ME 20/21
Dienstliches Interesse; Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; Ruhestand
Die gerichtliche Kontrolle dieser Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind und ob von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn 11; Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn 7; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn 5; OVG NRW, Beschluss vom 29.5.2013 - 6 B 443/13 -, juris Rn 11).Rn. 13 Das (negative) Tatbestandsmerkmal der entgegenstehenden dienstlichen Interessen hindert das Entstehen des Anspruchs in der Art einer Einwendung (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn 8; Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - vgl. auch VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn 6 …und Beschluss vom 20.12.2017, a. a. O., Rn 7 [beide zu einer vergleichbaren landesrechtlichen Vorschrift]).
Da die Frage, ob entgegenstehende dienstliche Interessen gegeben sind, wesentlich von den Festlegungen des Dienstherrn abhängt, trifft diesen die Darlegungs- und gegebenenfalls auch Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn 8; Beschluss vom 20.1.2015 - 5 ME 199/14 - Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 6.6.2012 - 6 B 522/12 -, juris Rn 20; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn 6).
- OVG Niedersachsen, 28.02.2025 - 5 ME 10/25
Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; Hinausschieben des Ruhestandes
Das (negative) Tatbestandsmerkmal der entgegenstehenden dienstlichen Interessen hindert das Entstehen des Anspruchs in der Art einer Einwendung (Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 28.12.2018 - 5 ME 178/18 - vgl. auch VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 20.12.2017 - 4 S 2759/17 -, juris Rn. 7 [beide zu einer vergleichbaren landesrechtlichen Vorschrift]).Da die Frage, ob "entgegenstehende dienstliche Interessen" gegeben sind, wesentlich von den Festlegungen des Dienstherrn abhängt, trifft diesen die Darlegungs- und ggf. auch Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. OVG NRW…, Beschluss vom 6.6.2012 - 6 B 522/12 -, juris Rn. 20; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 6; Nds. OVG, Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 -).
Nicht jede vage und frei veränderbare Personalplanung oder Absichtserklärung genügt daher zur Annahme eines entgegenstehenden dienstlichen Interesses, denn das würde die Überprüfung des Regelanspruchs auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand weitgehend leerlaufen lassen (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 6; Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013 - 5 ME 220/13 -, juris Rn. 8).
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2017 - 2 B 11273/17
Zum Anspruch eines Beamten auf Hinausschieben seines Ruhestandes um ein Jahr
Demgemäß kommt es nach der Normstruktur des § 38 LBG auch nicht darauf an, ob dienstliche Interessen einem Hinausschieben des Ruhestandseintritts entgegenstehen (vgl. zu einer abweichenden Rechtslage und einer hieraus gefolgerten Dokumentations- und Konkretisierungspflicht entgegenstehender dienstlicher Belange VGH BW, Beschluss vom 28. März 2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 4, 9, 12). - OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 5 ME 5/21 Die gerichtliche Kontrolle dieser - vorprägenden verwaltungspolitischen (VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013 - 4 S 648/13 -, juris Rn. 5) - Entscheidungen ist auf die Prüfung beschränkt, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind und ob von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 16.3.2011, a. a. O., Rn 11;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021 a. a. O., Rn. 12; vgl. auch OVG M.-V., Beschluss vom 19.8.2008 - 2 M 91/08 -, juris Rn 7; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn 5; OVG NRW, Beschluss vom 29.5.2013 - 6 B 443/13 -, juris Rn 11).
Rn. 21 Da die Frage, ob entgegenstehende dienstliche Interessen gegeben sind, wesentlich von den Festlegungen des Dienstherrn abhängt (s. o.), trifft diesen die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O, Rn. 8; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6); erforderlich ist - nicht zuletzt im Hinblick auf das Erfordernis der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG -) - eine entsprechende Konkretisierung, Festlegung und Dokumentation (Nds. OVG…, Beschluss vom 29.10.2013, a. a. O., Rn. 8;… Beschluss vom 10.6.2020 - 5 ME 46/20 - Beschluss vom 23.2.2021, a. a. O., Rn.13; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 28.3.2013, a. a. O., Rn. 6).
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.2013 - 4 S 83/13
Dienstliche Beurteilung und Eintritt des Beamten in den gesetzlichen Ruhestand
Nach dem Eintritt des Beamten in den gesetzlichen Ruhestand ist dessen Hinausschieben nicht mehr möglich (wie BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94.11 -, Juris; Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 28.03.2013 - 4 S 648/13 -, Juris und Urteil vom 08.11.1994 4 s 2641/94 -, Juris).Denn nach dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze mit Ablauf des 30.04.2013, den der Kläger nicht durch Inanspruchnahme verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzes nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO - mit dem Ziel der vorläufigen Hinausschiebung - verhindert hat, kommt ein Hinausschieben schon aus Rechtsgründen nicht mehr in Betracht; bereits begrifflich ist ein Hinausschieben nur möglich, solange der Ruhestand noch nicht begonnen hat (BVerwG, Beschluss vom 21.12.2011 - 2 B 94.11 -, Juris; Senatsbeschluss vom 28.03.2013 - 4 S 648/13 -, Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2012 - 1 Bs 98/12 -, IÖD 2012, 244; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.03.2008 - 1 M 17/08 -, Juris, m.w.N.).
- VG Hannover, 26.04.2017 - 2 A 4382/15
Entgegenstehende dienstliche Interessen; Hinausschieben der Altersgrenze auf …
Daher hat sich die gerichtliche Kontrolle insoweit darauf zu beschränken, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten sind oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 16. März 2011, a.a.O., Rn. 11; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 19. August 2008 - 2 M 91/08 -, Rn. 7 juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2013 - 4 S 648/13 -, Rn. 5 juris; OVG Münster…, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 6 B 443/13 -, Rn. 11 juris).Rn. 28 Für die Frage, die Frage, ob "entgegenstehende dienstliche Interessen" gegeben sind, trifft den Dienstherrn die Darlegungs- und ggf. auch Beweislast für das Vorliegen solcher Umstände (vgl. Nds. OVG…, Beschluss vom 29. Oktober 2013, a. a. O., Rn. 8; OVG Münster…, Beschluss vom 6. Juni 2012 - 6 B 522/12 -, Rn. 20 juris; VGH Baden-Würrtemberg, Beschluss vom 28. März 2013, a.a.O., Rn. 6).
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 4 S 1780/13
Einstweiliger Rechtsschutz - kein Rechtsanspruch eines Polizeivollzugsbeamten auf …
Nicht jede vage und frei veränderbare Personalplanung genügt zur Annahme eines entgegenstehenden dienstlichen Interesses, denn dies würde die Überprüfung des Regelanspruchs auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand weitgehend leerlaufen lassen (vgl. Senatsbeschluss vom 28.03.2013 - 4 S 648/13 -, Juris). - VGH Baden-Württemberg, 26.02.2018 - 4 S 484/18
(Wieder-)Berufung in das Beamtenverhältnis nach Eintritt in den Ruhestand
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2025 - 2 B 11649/25
Hinausschieben der Pensionsaltergrenze eines Leitenden Oberstaatsanwalts in …
- VGH Baden-Württemberg, 20.12.2017 - 4 S 2759/17
Hinausschieben des Ruhestands bei mangelnder Leistungsbereitschaft
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2025 - 2 B 11649/25. -1
Altersgrenze; Beamter; dienstliches Interesse; Hinausschieben des Ruhestands; …
- OVG Niedersachsen, 31.07.2019 - 5 ME 127/19
Altersgrenze; Ruhestand; Hinausschieben
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.2024 - 4 S 140/24
Bundesrichter; Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
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