Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 4 S 793/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Familienzuschlag; Kapitalabfindung zur Erfüllung der Unterhaltspflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 15.10.2001 - 7 K 2370/00
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 4 S 793/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 30.01.2003 - 2 C 5.02
Kein Familienzuschlag der Stufe 1 bei Unterhaltsverzicht der Ehefrau gegen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 4 S 793/02
Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30.01.2003 (NJW 2003, 1886) unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 30.01.2003 (a.a.O.) ausdrücklich klargestellt.
Da dies - wirtschaftlich gesehen - ebenso im Fall einer Unterhaltsabfindung zutreffen kann, beseitigt auch diese Form der Erfüllung der Unterhaltspflicht nicht die Tatbestandsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 VAHRG, dass der Berechtigte gegen den Verpflichteten einen Anspruch auf Unterhalt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.2003, a.a.O.).
Denn im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG bestehen zwischen der zu alimentierenden Gruppe geschiedener, aus der Ehe nicht unterhaltspflichtiger Beamter und der Gruppe geschiedener Versorgungsempfänger, die einer scheidungsrechtlich bedingten vom Gesetzgeber als ausgleichspflichtig eingestuften wirtschaftlichen Sonderbelastung ausgesetzt sind, rechtlich so bedeutsame Unterschiede, dass eine Gleichbehandlung nicht geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.2003, a.a.O.).
- BVerwG, 19.09.1991 - 2 C 28.90
Besoldungsrecht - Ortszuschlag - Gemeinderecht - Dienstanweisung des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 4 S 793/02
Was als Unterhaltsverpflichtung im Sinne der genannten Bestimmung zu verstehen ist, richtet sich mangels eigenständiger Regelung im Bundesbesoldungsrecht nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.09.1991, BVerwGE 89, 53 = NJW 1992, 1251; Urteil vom 12.03.1991, Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 23 = NJW 1991, 2718).Dementsprechend muss eine monatliche Unterhaltsverpflichtung des Beamten - anders als bei der Pauschalregelung des § 5 VAHRG - mindestens in der Bruttodifferenz zwischen den Zuschlagsstufen bestehen, um den Anspruch auf die höhere Stufe des Familienzuschlags zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.09.1991, a.a.O.).
- VG Freiburg, 15.10.2001 - 7 K 2370/00
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 4 S 793/02
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15. Oktober 2001 - 7 K 2370/00 - geändert.Rn. 3 das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15. Oktober 2001 - 7 K 2370/00 - zu ändern und die Klage abzuweisen.
- BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 25.98
Soldatenversorgungsrecht - Versorgungsbezüge, Kürzung der - nach …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 4 S 793/02
Rn. 12 Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts und des Klägers ist die zur Anwendung des § 5 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich - Versorgungsausgleichshärtegesetz (VAHRG) - vom 21.02.1983 (BGBl. I, 105) ergangene Rechtsprechung, nach der ein Anspruch auf Unterhalt auch dann angenommen wird, wenn der Berechtigte durch eine Vereinbarung nach § 1585 c BGB auf Unterhaltsleistungen gegen Zahlung einer Abfindung verzichtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.07.1999, BVerwGE 109, 231 = Buchholz 239.2 § 55 c SVG Nr. 1 = DÖV 1999, 1050; BSG, Urteil vom 08.12.1993, NJW 1994, 2374; BGH, Urteil vom 08.06.1994, BGHZ 126, 202 = NJW 1994, 2481), auf Fälle der vorliegenden Art nicht übertragbar. - BGH, 08.06.1994 - IV ZR 200/93
Anspruch auf ungekürzte Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst nach Abfindung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 4 S 793/02
Rn. 12 Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts und des Klägers ist die zur Anwendung des § 5 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich - Versorgungsausgleichshärtegesetz (VAHRG) - vom 21.02.1983 (BGBl. I, 105) ergangene Rechtsprechung, nach der ein Anspruch auf Unterhalt auch dann angenommen wird, wenn der Berechtigte durch eine Vereinbarung nach § 1585 c BGB auf Unterhaltsleistungen gegen Zahlung einer Abfindung verzichtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.07.1999, BVerwGE 109, 231 = Buchholz 239.2 § 55 c SVG Nr. 1 = DÖV 1999, 1050; BSG, Urteil vom 08.12.1993, NJW 1994, 2374; BGH, Urteil vom 08.06.1994, BGHZ 126, 202 = NJW 1994, 2481), auf Fälle der vorliegenden Art nicht übertragbar. - BSG, 08.12.1993 - 8 RKn 6/93
Ungekürzte Rente - Abgelten eines Unterhaltsanspruch - Kapitalabfindung
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 4 S 793/02
Rn. 12 Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts und des Klägers ist die zur Anwendung des § 5 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich - Versorgungsausgleichshärtegesetz (VAHRG) - vom 21.02.1983 (BGBl. I, 105) ergangene Rechtsprechung, nach der ein Anspruch auf Unterhalt auch dann angenommen wird, wenn der Berechtigte durch eine Vereinbarung nach § 1585 c BGB auf Unterhaltsleistungen gegen Zahlung einer Abfindung verzichtet hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.07.1999, BVerwGE 109, 231 = Buchholz 239.2 § 55 c SVG Nr. 1 = DÖV 1999, 1050; BSG, Urteil vom 08.12.1993, NJW 1994, 2374; BGH, Urteil vom 08.06.1994, BGHZ 126, 202 = NJW 1994, 2481), auf Fälle der vorliegenden Art nicht übertragbar. - BGH, 08.03.1995 - XII ZR 165/93
Auslegung einer Scheidungsvereinbarung im Hinblick auf die Erwerbstätigkeit der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.2003 - 4 S 793/02
Dieser Verzicht ist wirksam, denn Ehegatten können im Rahmen der ihnen nach § 1585 c BGB zustehenden Vertragsfreiheit einen gesetzlichen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ausschließen (vgl. etwa BGH, NJW-RR 1995, 833).
- VG Sigmaringen, 28.09.2011 - 1 K 3529/10
Familienzuschlag bei Abfindung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs
Zur weiteren Begründung seines Widerspruchs legte der Kläger den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 09.09.2003 im Verfahren 4 S 793/02 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15.10.2001 im Verfahren 7 K 2370/00 bei. - VG Sigmaringen, 28.11.2011 - 1 K 3529/10
Anspruch eines geschiedenen, den Unterhaltsanspruch seiner geschiedenen Ehefrau …
Zur weiteren Begründung seines Widerspruchs legte der Kläger den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 09.09.2003 im Verfahren 4 S 793/02 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15.10.2001 im Verfahren 7 K 2370/00 bei.
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