Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 10.03.2003 - 4 S 992/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anspruch auf Heilfürsorge für Behandlung in einem nicht nach SGB 5 § 108 zugelassenen Krankenhaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.09.2000 - 18 K 2134/00
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2003 - 4 S 992/01
- BVerwG, 07.10.2003 - 2 B 20.03
- BVerwG, 09.02.2005 - 2 C 44.03
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 4 S 208/96
Beihilfe: Erstattung von Fahrtkosten - Geeignetheit einer nähergelegenen …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.03.2003 - 4 S 992/01
Vielmehr werden durch die Vorschrift bewährte und erfolgversprechende Behandlungen, die nach allgemeiner wissenschaftlicher Auffassung trotz neuerer medizinischer Entwicklungen nicht als überholt angesehen werden, in Beziehung gesetzt zu dem Ort der möglichen Ausführung mit der Folge, dass eine medizinisch bewährte und erfolgversprechende Behandlung diese Bewertung behält trotz Entwicklung oder möglicher Anwendung anderer Behandlungsmethoden, die für den zu Behandelnden etwa weniger einschneidend oder gesundheitlich oder finanziell weniger belastend sind (vgl. Urteil des Senats vom 26.03.1996 - 4 S 208/96 -, IÖD 1996, 139, zur "geeigneten Behandlung" im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 9c BVO 1995). - VGH Baden-Württemberg, 24.08.1995 - 4 S 697/94
Heilfürsorge für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Behandlungsmethode …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.03.2003 - 4 S 992/01
Der Polizeibeamte muss im Hinblick auf die ebenso wie bei einer Beihilfe ergänzende Funktion der Heilfürsorgeleistungen Härten und Nachteile hinnehmen, die sich aus einer pauschalierenden und typisierenden Konkretisierung der Fürsorgepflicht ergeben, soweit einschränkende Regelungen weder die Fürsorgepflicht in ihrem Kern verletzen, noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen (vgl. Urteil des Senats vom 24.08.1995 - 4 S 697/94 -, IÖD 1996, 104, m.w.N.).
- VG Stuttgart, 21.11.2007 - 17 K 4313/07
Arzneimittel gegen erektile Dysfunktion im Rahmen der Heilfürsorge
Dabei geht die Heilfürsorgeverordnung davon aus, dass die Heilfürsorge in der Regel als Sachleistung gewährt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.03.2003 - 4 S 992/01 -).Zum anderen muss dem Dienstherrn vor Entstehung der Aufwendungen ermöglicht werden zu prüfen, ob alternative Sachleistungen angeboten werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.03.2003, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2009 - 4 S 87/08
Gewährung von Heilfürsorge für Polizeibeamten durch Erstattung der Aufwendungen …
b) Die Gewährung von Heilfürsorge ist ebenso wie die Gewährung von Beihilfe Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG gehört und damit verfassungsrechtlich gewährleistet ist (Senatsurteile vom 24.08.1995 - 4 S 697/94 -, IÖD 1996, 104, und vom 10.03.2003 - 4 S 992/01-, IÖD 2003, 154; Brockhaus, in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Teil C, § 189 RdNr. 40). - VG Düsseldorf, 20.11.2007 - 2 K 598/07
Freie Heilfürsorge; Kostenübernahmeerklärung; Krankenhausbehandlung; …
Rn. 69 Vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10. März 2003 - 4 S 992/01 , IÖD 2003, 154. - VG Aachen, 03.06.2004 - 1 K 2184/01
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Übernahme der weiteren Kosten …
Rn. 30 vgl. Verwaltungsgerichtshof Mannheim, Beschluss vom 10. März 2003 - 4 S 992/01 -, juris.
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