Rechtsprechung
| LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Lösung des Anstellungsverhältnisses zur Konkursmasse ohne Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beendigung des Anstellungsverhältnisses; Kündigung einer Arbeitnehmerin im Erziehungsurlaub ; Soziale Rechtfertigung ; Inhaltliche Präklusion von Prozessvortrag
Verfahrensgang
- ArbG Siegen, 24.03.2000 - 2 (1) Ca 533/99
- LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00
Papierfundstellen
- NZI 2001, 51
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (27)
- BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 588/98
Arbeitsverhältnis: gemeinsamer von mehreren juristischen Personen geführter …
Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00
Bei Vorhandensein eines Gemeinschaftsbetriebs sind hieran im Regelfall beteiligt verschiedene Arbeitgeber mit jeweils ausschließlich eigenen Arbeitnehmern (vgl. BAG v. 05.03.1987 - 2 AZR 623/85, KTS 1988, 141, 145 = NZA 1988, 32, 33 = ZIP 1987, 1588, 1591; BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 1 a der Gründe).Mit einer Vereinbarung über die gemeinsame Betriebsführung wird zwar regelmäßig nicht die Befugnis, das Direktions- und Weisungsrecht auszuüben, auf eine Betriebsführungsgesellschaft übertragen, aber das weiterhin bei den einzelnen Unternehmen liegende Direktions- und Weisungsrecht wird in seiner faktischen Ausübung koordiniert (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 2 b der Gründe; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 2 a der Gründe).
Das schließt einen Betriebsübergang aus (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 1 b aa der Gründe; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 2 a der Gründe).
Bei einer unveränderten Fortführung des Gesamtbetriebs liegt einer dieser Fälle zwingend vor; denn dann wird auch der Teilbetrieb unverändert fortgeführt, so daß ein Teilbetriebsübergang anzunehmen ist (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 2 b der Gründe; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 2 b der Gründe).
- BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 162/99
Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00
Die Arbeitnehmer sind Dritten gegenüber nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet (BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 1 der Gründe).Mit einer Vereinbarung über die gemeinsame Betriebsführung wird zwar regelmäßig nicht die Befugnis, das Direktions- und Weisungsrecht auszuüben, auf eine Betriebsführungsgesellschaft übertragen, aber das weiterhin bei den einzelnen Unternehmen liegende Direktions- und Weisungsrecht wird in seiner faktischen Ausübung koordiniert (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 2 b der Gründe; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 2 a der Gründe).
Das schließt einen Betriebsübergang aus (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 1 b aa der Gründe; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 2 a der Gründe).
Bei einer unveränderten Fortführung des Gesamtbetriebs liegt einer dieser Fälle zwingend vor; denn dann wird auch der Teilbetrieb unverändert fortgeführt, so daß ein Teilbetriebsübergang anzunehmen ist (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 2 b der Gründe; BAG v. 24.02.2000 - 8 AZR 162/99, n.v., zu II 2 b der Gründe).
- LAG Berlin, 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99
Verhältnis von Änderungskündigung und Direktionsrecht
Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00
Dennoch muß davon ausgegangen werden, daß es sich bei der Ausübung des Direktions- und Weisungsrechts um die Ausübung eines Gestaltungsrechts und damit um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, also um ein Rechtsgeschäft handelt (LAG Berlin v. 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99, LAGE § 2 KSchG Nr. 36).Beide Vertragsmittel sind deshalb im Grunde genommen gleichwertig und austauschbar, so daß bspw. eine unwirksame Änderungskündigung in die Ausübung des Direktions- und Weisungsrechtes umgedeutet werden kann (LAG Berlin v. 29.11.1999 - 9 Sa 1277/99, aaO.).
- BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96
Betriebsübergang nach § 613 a BGB
Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00
Noch klarer fällt die Entscheidung aus, wenn ein Arbeitnehmer als "Leiter des Finanz- und Rechnungswesens" für den Gesamtbetrieb verantwortlich tätig war, denn auch bei ihm fehlt es an einer entsprechenden Zuordnungsentscheidung der Beteiligten (siehe dazu näher BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 375/96, NZA 1998, 249 = ZIP 1998, 344). - BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 440/96
Betriebsübergang: Übertragung des Teils eines Mischbetriebs - fehlende …
Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00
Ist ein Arbeitnehmer bspw. als "technischer Angestellter der Abteilung Qualitätssicherung" für den Gesamtbetrieb verantwortlich tätig gewesen, so ist eine Zuordnung dieses Arbeitsverhältnisses zu einem übernommenen Teilbetrieb "Service-Bereich" sachlich nicht begründbar (BAG v. 13.11.1997 - 8 AZR 440/96, ZAP ERW 1998, 94 [Berscheid]). - BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 555/95
Betriebsübergang
Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00
Es genügt hierfür nicht, daß der Arbeitnehmer, ohne dem übertragenen Betriebsteil anzugehören, als Beschäftigter einer Verwaltungsabteilung des Unternehmens, die selbst nicht übertragen wurde, Tätigkeiten für den übertragenen Teil des Unternehmens verrichtet hat (BAG v. 11.09.1997 - 8 AZR 555/95, EzA § 613a BGB Nr. 153 [Willemsen/Annuß] = NZA 1998, 31 = ZIP 1998, 36; BAG v. 21.01.1999 - 8 AZR 298/98, ZInsO 1999, 361 ). - BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 355/89
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00
Entscheidend für die Annahme eines Gemeinschaftsbetriebes ist das Vorhandensein einer unternehmensübergreifenden Leitungsstruktur (BAG v. 18.01.1990 - 2 AZR 355/89, NZA 1990, 977, 978 = ZIP 1990, 1363, 1365). - BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85
Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen …
Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00
Bei Vorhandensein eines Gemeinschaftsbetriebs sind hieran im Regelfall beteiligt verschiedene Arbeitgeber mit jeweils ausschließlich eigenen Arbeitnehmern (vgl. BAG v. 05.03.1987 - 2 AZR 623/85, KTS 1988, 141, 145 = NZA 1988, 32, 33 = ZIP 1987, 1588, 1591; BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 588/98, n.v., zu B 1 a der Gründe). - BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG
Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00
Wenn nicht einmal ein Gesellschafterwechsel einen Betriebsinhaberwechsel darstellt (BAG v. 15.01.1991 - 1 AZR 94/90, NZA 1991, 681, 682 = ZIP 1991, 884, 885/886), dann stellt der Wechsel in der Geschäftsführung durch Austausch der Geschäftsführer oder Bestellung von Liquidatoren erst Recht keinen Betriebsübergang dar. - BAG, 21.01.1999 - 8 AZR 298/98
Ordentliche Kündigung wegen Betriebsstillegung oder Betriebsübergang - …
Auszug aus LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00
Es genügt hierfür nicht, daß der Arbeitnehmer, ohne dem übertragenen Betriebsteil anzugehören, als Beschäftigter einer Verwaltungsabteilung des Unternehmens, die selbst nicht übertragen wurde, Tätigkeiten für den übertragenen Teil des Unternehmens verrichtet hat (BAG v. 11.09.1997 - 8 AZR 555/95, EzA § 613a BGB Nr. 153 [Willemsen/Annuß] = NZA 1998, 31 = ZIP 1998, 36; BAG v. 21.01.1999 - 8 AZR 298/98, ZInsO 1999, 361 ). - BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 662/98
Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs und in der Insolvenz - Rechtmäßigkeit der …
- LAG Köln, 19.06.1998 - 11 Sa 1503/97
Kündigung; betriebsbedingt; Altenheim, Betriebsstillegung, Betriebsübergang; …
- LAG Köln, 26.01.2000 - 3 Sa 1272/99
Fortbestand eines Eingliederungsverhältnisses; Analoge Anwendung der …
- LAG Köln, 28.11.1997 - 11 Sa 248/97
Kündigung; betriebsbedingt; Betriebsstillegung,- Fremdfirma; Domiziliant; …
- ArbG München, 20.11.1973 - 15 Ca 1766/73
- BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94
Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung …
- BGH, 09.12.1998 - XII ZB 148/98
Aufnahme eines Rechtsstreits in der Insolvenz einer zur Herausgabe und Räumung …
- BAG, 12.06.1986 - 2 AZR 426/85
Umfang der Rechtskraft des Urteils in Kündigungsschutzklage
- BAG, 12.01.1977 - 5 AZR 593/75
Kündigungsschutzklage - Rechtskraft - Urteil - Berufung des Arbeitgebers auf das …
- BAG, 31.05.1979 - 2 AZR 473/77
Feststellungsklage - Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - …
- BAG, 13.11.1958 - 2 AZR 573/57
Kündigungsschutzklage - Klageantrag - Kündigung - Auflösung zum Termin - …
- RG, 30.03.1892 - V 255/91
Zulässigkeit der Vernehmung eines Gemeinschuldners als Zeugen in Prozessen zur …
- LAG Düsseldorf, 29.06.2000 - 13 Sa 484/00
Klagefrist nach § 113 Abs. 2 InsO : Gegenstand - Geltung des KSchG
- ArbG Wuppertal, 02.02.2000 - 5 Ca 2996/99
Rechtmäßigkeit einer fristgerechten Kündigung; Anhörung des Betriebsrates; …
- ArbG Aachen, 06.08.1999 - 6 Ca 64/99
Voraussetzungen des Berufens auf die Rüge fehlerhafter Betriebsratsanhörung oder …
- RG, 21.02.1928 - VII 369/27
Anfechtung. ; Klagänderung. ; Konkursverwalter.
- RG, 04.11.1902 - VII 259/02
Eideszuschiebung an den Konkursverwalter.
- LAG Düsseldorf, 24.02.2004 - 8 (11) Sa 1546/03 Denn die vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidungen betrafen Fälle, in denen jeweils unter Bezugnahme auf das Kündigungsschutzgesetz Kündigungsschutzklagen erhoben worden waren und die Kläger sich nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist auf die fehlende Zustimmung der Hauptfürsorgestelle (vgl. LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 08.06.2001 - 2 Sa 138/01 - LAGE § 113 InsO Nr. 8), auf die fehlende behördliche Zustimmung im Erziehungsurlaub (LAG Hamm Urteil vom 25.10.00 - 4 SA 821/00 - DZWIR 2001, 245 ff.), auf die nicht eingehaltene tarifvertragliche Kündigungsfrist (BAG 16.06.1999 - 4 AZR 662/98 - nicht veröffentlicht) bzw. auf die fehlende Anhörung des Betriebsrates (Arbeitsgericht Wuppertal, 02.02.2000 - 5 Ca 2996/99 - NZA RR 2000, 243 und LAG Düsseldorf 29.06.2000 - 13 Sa 484/00 - NZA RR 2001, 413) beriefen.
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