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| LAG Bremen, 05.12.1997 - 4 Sa 258/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aktive und passive Beteiligtenfähigkeit einer BGB-Außengesellschaft; Geltendmachung von Lohnansprüchen und Gehaltsansprüchen im Rahmen einer einstweiligen Verfügung
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 18.11.1997 - 3 Ga 94/97
- LAG Bremen, 05.12.1997 - 4 Sa 258/97
Papierfundstellen
- NZA 1998, 902
- DB 1998, 1621
- DB 1998, 1624
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BAG, 16.05.1961 - 1 AZR 425/60
Hausarbeitstagsberechtigte Frau - Gewährung eines Hausarbeitstages - …
Auszug aus LAG Bremen, 05.12.1997 - 4 Sa 258/97
Bei der Bemessung des Betrages, der vorläufig weitergezahlt werden soll, richtet sich die Rechtsprechung und die Literatur am Betrag des pfändungsfreien Einkommens aus (vgl. LAG Baden-Württemberg, NJW 1961, 2178; LAG Bremen, DB 1961, 1295; LAG Kiel, AP Nr. 1 zu § 940 ZPO ;… Wenzel in AR-Blattei, SD-F XII, Zahlungsansprüche, Nr. 650 Rdn. 98;… MünchKomm/Heinze, ZPO , § 935 Rdn. 44). - LAG Baden-Württemberg, 19.04.1961 - 7 Ta 4/61
Auszug aus LAG Bremen, 05.12.1997 - 4 Sa 258/97
Bei der Bemessung des Betrages, der vorläufig weitergezahlt werden soll, richtet sich die Rechtsprechung und die Literatur am Betrag des pfändungsfreien Einkommens aus (vgl. LAG Baden-Württemberg, NJW 1961, 2178; LAG Bremen, DB 1961, 1295; LAG Kiel, AP Nr. 1 zu § 940 ZPO ;… Wenzel in AR-Blattei, SD-F XII, Zahlungsansprüche, Nr. 650 Rdn. 98;… MünchKomm/Heinze, ZPO , § 935 Rdn. 44).
- LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBVGa 72/07
Behinderung der Betriebsratstätigkeit
Die Verurteilung zu einer Geldleistung durch eine Leistungsverfügung setzt deshalb eine Notlage des Arbeitnehmers voraus, die dieser bzw. hier der Antragsteller auch glaubhaft zu machen hat (vgl. LAG Köln Beschluss vom 26. Juni 2002 - 8 Ta 221/02 - LAGE § 935 ZPO 2002 Nr. 1; LAG Bremen Beschluss vom 5. Dez. 1997 - 4 Sa 258/97 - LAGE § 705 BGB Nr. 3). - LAG Berlin, 22.01.1999 - 6 Sa 98/98
Arbeitsverhältnis - Erfüllungsanspruch - Hausverwalter als Vertreter einer GbR
Auch wenn es nicht Sache der Beklagtenseite sein sollte, zum Zwecke der Rubrumsergänzung eine vollständige Liste der Gesellschafter mitzuteilen (so allerdings BGH, Urteil vom 12.3.1990 - II ZR 312/88 - NJW-RR 1990, 867 zu 1 b der Gründe), sondern man die Abgrenzbarkeit der Gesellschafter nach äußeren Merkmalen auch für die Verurteilung und damit auch für die Zwangsvollstreckung gemäß § 736 ZPO genügen läßt (so Berndt/Boin NJW 1998,?854, 2856; noch weitergehend LAG Bremen, Urteil vom 5.12.1997 - 4 Sa 258/97 - NZA 1998, 902, das die BGB -Außengesellschaft selbst für aktiv und passiv parteifähig hält), werden sich die (noch) im Grundbuch eingetragenen Gesellschafter im Falle des Ausscheidens veranlaßt sehen, zwecks qualifizierten Bestreitens die Bewerber die ihrer Gesellschaftsanteile zu benennen, andernfalls die Vollstreckung über das Gesellschaftsvermögen hinaus auch in ihr Privatvermögen erfolgen könnte. - LAG Düsseldorf, 31.01.2003 - 10 Sa 1535/02
Einstweilige Verfügung auf Gehaltszahlung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens; …
Denn der Arbeitnehmer kann nach ganz herrschender Auffassung (vgl. LAG Bremen Beschluss vom 05.12.1997 4 Sa 258/97, NZA 1998, 902 f m.w.N.) im Wege einer einstweiligen Verfügung nur die Zahlung des pfändungsfreien Betrages seines Gehalts verlangen. - ArbG Frankfurt/Main, 06.01.1999 - 2 Ga 267/98
Geltendmachung von Vergütungsansprüchen im Wege der einstweiligen Verfügung; …
Hinzu kommen muss eine dringende, nicht anderweitig behebbare Notlage des Arbeitnehmers, der sich aufgrund der Subsidiarität der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 BSHG) allerdings nicht auf Sozialhilfeansprüche verweisen lassen muss (vgl. aus der neueren Rechtsprechung LAG Bremen, Urteil vom 05.12.1997, 4 Sa 258/97 , NZA 98/902, II B 2; Hessisches LAG. Beschluss vom 09.07.1995, 13 Ta 242/95, DB 96/48 L; allgemein Vossen RdA 91/216, 220-222, mit umfangreichen weiteren Nachweisen). - LAG Köln, 26.06.2009 - 11 Ta 177/09
Enstweilige Verfügung auf Entgelt
Soweit eine konkrete Höhe für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ermittelt werden kann, kann generalisierend von der Höhe der Pfändungsfreigrenzen ausgegangen werden, da aus ihnen im Regelfall deutlich wird, was der Gesetzgeber als für den notwendigen Lebensunterhalt erforderlich angesehen hat (LAG Bremen, Beschl. v. 05.12.1997 - 4 Sa 258/97 - Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, 6. Aufl., § 62 ArbGG Rdn. 104;… GK-ArbGG-Vossen, Stand September 2008, § 62 ArbGG Rdn. 66 m.w.N.).
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