Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 14.04.1999 - 4 So 28/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Beschwerdesumme für Gegenstandswertbeschwerde in Verwaltungsstreitverfahren
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Hamburg, 26.03.2003 - 4 So 63/01
Streitigkeit um die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Anhebung eines …
Die für die Gegenstandswertbeschwerde maßgebliche Beschwerdesumme nach § 10 Abs. 3 Satz 1 BRAGO (vgl. Beschl. des Senats vom 14.4.1999 - 4 So 28/99 - m.w.N.;… ebenso Kopp/Schenke, VwGO, Komm., 13. Aufl., § 165 Rdnr. 6 für die Streitwertbeschwerde gemäß § 25 Abs. 3 GKG), von 100,- DM ist erreicht, wie der Prozessbevollmächtigte mit der Beschwerde zutreffend ausführt.Zu Recht hat danach das Verwaltungsgericht den Gegenstandswert auf den für das Jahr 1997 maßgeblichen (vgl. § 15 GKG) Jahresbetrag der Rundfunkgebühren - d.s. 339,- DM - festgesetzt (ebenso bereits Beschlüsse des Senats v. 1.12.1998, 4 So 68/98 und v. 14.4.1999, 4 So 28/99).
- OVG Niedersachsen, 13.09.2006 - 4 OA 180/06
Streitwertfestsetzung in einem Verfahren über die Befreiung von der …
Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat diese auch von anderen Obergerichten geteilte Rechtsprechung (Hamb.OVG, Beschl. v. 14.4.1999 - 4 So 28/99 -, Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 22.9.1999 - 1 O 48/99 -, OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 16.5.2001 - 2 O 21/01 -) jedenfalls dann nicht angewendet, wenn sich aus dem Antrag des Rechtsschutzsuchenden ergab, dass die in § 3 der Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vom 3. September 1992 (Nds. GVBl. S. 239) geregelte Gebührenbefreiung für einen bestimmten Zeitraum begehrt wurde (Beschl. v. 11.7.2005 - 10 OA 126/04 - und vom 26.3.2004 - 10 OA 33/04 - so wohl auch OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 22.12.1999 - 16 E 704/99 -, Juris und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.3.2000 - 2 S 74/99 -, Juris). - OVG Hamburg, 30.05.2002 - 4 Bf 409/00
Bemessung des Streitwertes in verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Klage einer …
Soweit das Berufungsgericht in Verfahren nach der Verordnung über die Befreiung von Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen (§ 1 BefrVO) bei der Bemessung des Streitwerts auf die Höhe der einfachen Jahresrundfunkgebühr abstellt (vgl. u.a. Beschl. v. 14.4.1999, 4 So 28/99), beruht dies auf sozialen Erwägungen.
- VG Göttingen, 27.11.2008 - 2 A 406/06
Auto; Autoradio; Befreiung; Befreiungsvoraussetzung; Behindertenwerkstätte; …
§ 188 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 VwGO gelangt nicht zur Anwendung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.04.1999 - 4 So 28/99;… VGH München, Urt. v. 11.07.2001 - 7 B 00.2866;… VG Hamburg, Urt. v. 06.02.2008 - 5 K 2329/05). - OVG Hamburg, 29.05.2002 - 4 So 55/01
Gegenstandswert
Auch wenn der angefochtene Beschluss in Anwendung der §§ 118, 122 VwGO ergangen ist, handelt es sich in der Sache um eine - erneute - Gegenstandswertfestsetzung gemäß § 10 BRAGO, so dass hier die Beschwerdesumme gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BRAGO a.F. von 100,-- DM - nicht diejenige gemäß § 146 Abs. 3 VwGO a.F. (400,- DM) - maßgeblich ist (vg. Beschl. des Senats v. 14.4.1999 -4 So 28/99- m.w.N.;… ebenso Kopp, VwGO, Kommentar, 13. Aufl. § 165 Rdnr. 6 für die Streitwertbeschwerde gemäß § 25 Abs. 3 GKG). - VG Hamburg, 06.02.2008 - 5 K 2329/05
Fahrzeuge einer Werkstatt für Behinderte; Rundfunkgebührenpflicht
Da es nicht um eine Gebührenbefreiung natürlicher Personen aus sozialen Gründen geht, handelt es sich auch nicht um eine Sozialstreitigkeit, die nach § 188 S. 2 i.V.m. S. 1 VwGO gerichtskostenfrei wäre (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.1999, 4 So 28/99, juris;… VGH München, Urt. v. 11.7.2001, 7 B 00.2866, juris).
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