Rechtsprechung
| BGH, 04.06.2014 - 4 StR 104/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Adhäsionsverfahren: Heilung der unterlassenen rechtzeitigen Zustellung des Entschädigungsantrags an den Angeklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 37 Abs 1 StPO, § 404 Abs 1 StPO, § 189 ZPO
Adhäsionsverfahren: Heilung der unterlassenen rechtzeitigen Zustellung des Entschädigungsantrags an den Angeklagten - IWW
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Ergänzung des Senats zum Entschädigungsantrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2; StPO § 404 Abs. 1
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Ergänzung des Senats zum Entschädigungsantrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Adhäsionsverfahren: Heilung der unterlassenen rechtzeitigen Zustellung des Entschädigungsantrags an den Angeklagten
Verfahrensgang
- LG Essen, 19.08.2013 - 22 KLs 6/12
- BGH, 04.06.2014 - 4 StR 104/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.10.2011 - V ZB 131/11
Heilung einer unwirksamen Zustellung: Tatsächliche Kenntnisnahme des …
Auszug aus BGH, 04.06.2014 - 4 StR 104/14
Dieser Mangel wurde aber nach § 37 Abs. 1 StPO, § 189 ZPO geheilt, weil sich aus der Antragserwiderungsschrift vom 18. Februar 2013 zweifelsfrei ergibt, dass die mit einer umfassenden Zustellungsvollmacht versehene Verteidigerin des Angeklagten und damit eine Person, an die im Sinne von § 189 ZPO "die Zustellung dem Gesetz gemäß (...) gerichtet werden konnte", genaue Kenntnis von dem Entschädigungsantrag erhalten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - V ZB 131/11, Rn. 8). - BGH, 05.01.1999 - 3 StR 602/98
Erweiterung des Beschlusses nach § 349 Abs. 2 oder 4 StPO auf das Rechtsmittel …
Auszug aus BGH, 04.06.2014 - 4 StR 104/14
Der Senat konnte die Adhäsionsentscheidung des Landgerichts ungeachtet des anderslautenden Antrags des Generalbundesanwalts im Beschlusswege aufrechterhalten, weil in Bezug auf die Schuld- und Straffrage die Voraussetzungen des § 349 Abs. 2 StPO vorliegen und sich aus § 406 Abs. 5 Satz 2, § 406a Abs. 2 Satz 2 StPO ergibt, dass das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung entscheiden kann, wenn lediglich über die Zubilligung einer Entschädigung zu befinden ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09, Rn. 4;… Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 324/07, Rn. 5; Beschluss vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NStZ 1999, 260, 261). - BGH, 27.09.2007 - 4 StR 324/07
Entscheidung über die Zinsen im Adhäsionsverfahren (wirksame Stellung des …
Auszug aus BGH, 04.06.2014 - 4 StR 104/14
Der Senat konnte die Adhäsionsentscheidung des Landgerichts ungeachtet des anderslautenden Antrags des Generalbundesanwalts im Beschlusswege aufrechterhalten, weil in Bezug auf die Schuld- und Straffrage die Voraussetzungen des § 349 Abs. 2 StPO vorliegen und sich aus § 406 Abs. 5 Satz 2, § 406a Abs. 2 Satz 2 StPO ergibt, dass das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung entscheiden kann, wenn lediglich über die Zubilligung einer Entschädigung zu befinden ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09, Rn. 4; Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 324/07, Rn. 5; Beschluss vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NStZ 1999, 260, 261). - BGH, 08.07.2009 - 2 StR 239/09
Auslegung eines Adhäsionsantrags hinsichtlich des Zinslaufs
Auszug aus BGH, 04.06.2014 - 4 StR 104/14
Der Senat konnte die Adhäsionsentscheidung des Landgerichts ungeachtet des anderslautenden Antrags des Generalbundesanwalts im Beschlusswege aufrechterhalten, weil in Bezug auf die Schuld- und Straffrage die Voraussetzungen des § 349 Abs. 2 StPO vorliegen und sich aus § 406 Abs. 5 Satz 2, § 406a Abs. 2 Satz 2 StPO ergibt, dass das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung entscheiden kann, wenn lediglich über die Zubilligung einer Entschädigung zu befinden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 2 StR 239/09, Rn. 4;… Beschluss vom 27. September 2007 - 4 StR 324/07, Rn. 5; Beschluss vom 5. Januar 1999 - 3 StR 602/98, NStZ 1999, 260, 261).
- BGH, 26.03.2024 - 4 StR 426/23
Berechnung der Prozesszinsen eines Adhäsionsklägers; Geltung des …
Dass der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift einen Anspruch auf Verzinsung erst ab dem 24. Mai 2022 - mithin ab dem Tag nach der mündlichen Antragstellung in der Hauptverhandlung - für gegeben erachtet, hindert den Senat nicht an der insoweit anderslautenden Entscheidung im Beschlussweg (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2014 - 4 StR 104/14). - BGH, 11.02.2025 - 2 StR 618/24
Adhäsionsantrag (Prozesszinsen: Rechtshängigkeit, Verschlechterungsverbot)
Dass der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift einen Anspruch auf Verzinsung erst ab dem 14. März 2024 nicht beanstandet hat, hindert den Senat ebenfalls nicht an einer anderslautenden Entscheidung im Beschlussweg (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2014 - 4 StR 104/14, Rn. 2, …und vom 26. März 2024 - 4 StR 426/23, aaO, jew. mwN).
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