Rechtsprechung
| BGH, 22.03.1994 - 4 StR 106/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klebeband - Mittel - Strafrahmen - Strafzumessung - Lebenslange Freiheitsstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 485
- StV 1994, 426
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.08.1969 - 4 StR 268/69
Zum Begriff der "Gewalt gegen eine Person"
Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 4 StR 106/94
Wie der Senat bereits in seinemUrteil vom 27. August 1969 - 4 StR 268/69 - zum Ausdruck gebracht hat, hat der Tatrichter bei der Entscheidung, ob er auf eine zeitige oder eine lebenslange Strafe erkennen will, sein pflichtgemäßes Ermessen walten zu lassen; er muß die äußeren und inneren Tatumstände unter Heranziehung sämtlicher hierfür maßgebenden Tatsachen gegeneinander abwägen. - BGH, 19.04.1989 - 2 StR 97/89
Feststellung von Trinkmengenangaben eines Angeklagten in einem Urteil
Auszug aus BGH, 22.03.1994 - 4 StR 106/94
Die Angeklagten haben nämlich, um den Widerstand des Opfers zu brechen, zu seiner Fesselung in vielfältiger Weise Klebeband eingesetzt, das in diesem Zusammenhang ein "Mittel" im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (vgl. BGH NJW 1989, 2549 m.w.N.).
- BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98
Völkermord und Weltrechtsprinzip
Voraussetzung der Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, ist ferner, daß der Anwendung deutschen Strafrechts ein völkerrechtliches Verbot nicht entgegensteht (BGH NStZ 1994, 232, 233 - Ermittlungsrichter, mit zustimmender Anm. Oehler NStZ 1994, 485).Rn. 7 aa) Ein solches Verbot ist insbesondere nicht aus Art. VI der Völkermordkonvention (Genozid - Konvention) vom 9. Dezember 1948 (BGBl 1954 II 729) abzuleiten, der die Aburteilung durch ein Gericht des Tatortstaates oder einen internationalen Gerichtshof vorsieht (vgl. Jescheck GA 1981, 49, 58, Oehler NStZ 1994, 485, a.A. noch in Oehler, Internationales Strafrecht 2. Aufl. Rdn. 854, 892), Zwar mag das Absehen der Konvention von dem - im ersten Entwurf noch vorgesehenen - Universalprinzip darin begründet sein, daß sich einzelne Vertragsstaaten im Hinblick auf den politischen Charakter des geschützten Rechtsguts gegen jegliche internationale Strafgerichtsbarkeit verwahren wollten (vgl. Jescheck ZStW 66, 193, 202 f.).
Allein dieser Inlandsbezug rechtfertigt die Ausdehnung der deutschen Strafgewalt auf die Tat des Angeklagten (BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 1 Gribbohm aa0 § 6 Rdn 28 aA. Ciehler NStZ 1994 485, Wohnsitz im Inland allein genügt nicht).
an denen sich die Bundesrepublik Deutschland zusammen mit anderen Staaten im Auftrag der Vereinten Nationen in Bosnien-Herzegowina beteiligt hat um den serbischen Expansionsbestrebungen entgegenzuwirken und die Zivilbevölkerung, namentlich die muslimische Bevölkerungsgruppe, vor Verfolgung und Dezimierung durch Serbien zu schützen (BGH NStZ 1994, 232, 233; Bay0bLG JR 1998.472, 475, Oehler NStZ 1994, 485).
- BGH, 03.08.2006 - 3 StR 199/06
Schiebetermin (Förderung des Verfahrens; Verlesung einer Urkunde); …
Dies ist auch der von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Entscheidung BGH StV 1994, 426 (= NStZ 1994, 485) nicht zu entnehmen, die den Sonderfall des nach §§ 21, 49 StGB gemilderten Strafrahmens des § 251 StGB betrifft, bei dem sich das Ergebnis der Strafrahmenreduzierung infolge der Wahlmöglichkeit zwischen zeitiger und lebenslanger Freiheitsstrafe nicht von selbst versteht. - BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98
Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a Strafpzozeßordnung (StPO); …
Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.;… BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2;… a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1).
- BGH, 11.02.1999 - 2 ARs 51/99
Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt …
Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.;… BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2;… a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1). - BGH, 03.12.1997 - 2 StR 327/97
Vorliegen eines bedingten Tötungsvorsatzes im Rahmen der besonders schweren …
Bevor der Tatrichter erörtert, ob er diese Strafen wegen Versuchs nach §§ 23, 49 Abs. 1 StGB mildert, muß er zunächst unter Berücksichtigung aller Umstände des Tatgeschehens und der Persönlichkeit des Täters entscheiden, welcher Regelstrafrahmen angemessen ist, ob also gegen den Angeklagten, käme eine Strafrahmenmilderung nicht in Betracht, lebenslange oder zeitige Freiheitsstrafe verhängt werden müßte (BGH bei Holtz MDR 1979, 279 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Beschl. v. 29. November 1985 - 3 StR 456/85; NStZ 1994, 485). - BGH, 11.02.1999 - 2 AR 199/98
Deutsche Gerichtsbarkeit; Weltrechtsprinzip; Nichteinmischungsprinzip
Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, reicht dies aber nicht ohne weiteres aus; vielmehr bedarf es hierzu regelmäßig eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (so BGH NStZ 1994, 232 - Ermittlungsrichter - mit Anm. Oehler NStZ 1994, 485; in der gleichen Richtung auch BGHSt 27, 30, 32 mit Anm. Oehler JR 1977, 424 ff.;… BGHSt 34, 334, 336 und BGHR StGB § 6 Nr. 5 Vertrieb 2;… a.A. Eser in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 6 Rdn. 1). - BGH, 01.09.1994 - 4 StR 366/94 Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß sonstiges Werkzeug oder Mittel im Sinne von § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch ein Fesselungs- oder Knebelungsmittel sein kann (BGH bei HoltzMDR 1992, 17, 18 [BGH 22.10.1991 - 5 StR 478/91];NJW 1989, 2549 [BGH 19.04.1989 - 2 StR 97/89]; Beschluß des Senats vom 22. März 1994 - 4 StR 106/94).
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