Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2211
BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01 (1) (https://dejure.org/2001,2211)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2001 - 4 StR 115/01 (1) (https://dejure.org/2001,2211)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2001 - 4 StR 115/01 (1) (https://dejure.org/2001,2211)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2211) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 74 JGG
    Notwendige Auslagen; Kosten und Auslagen im Sinne des § 74 JGG

  • HRR Strafrecht

    § 17 JGG
    Vorliegen schädlicher Neigungen (Feststellung bei einer schweren Anlaßtat); Jugendstrafe; Schwere der Schuld

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 89
  • NStZ-RR 2002, 20
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92

    Vorliegen schädlicher Neigungen

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01
    Rn. 8 Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (st. Rspr., vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N;… Eisenberg, JGG, 8. Aufl. Rdn. 18a).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der …

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01
    Daneben hat es auch den Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs beachtet (vgl. BGH NStZ 1998, 39; BGH NStZ-RR 1996, 120; BGH StV 1994, 598; BGH NJW 1992, 380;… BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 4).
  • BGH, 27.11.1995 - 1 StR 634/95

    Jugendstrafrecht - Strafzumessung - Anstaltserziehung - Aussicht auf …

    Auszug aus BGH, 09.08.2001 - 4 StR 115/01
    Daneben hat es auch den Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs beachtet (vgl. BGH NStZ 1998, 39; BGH NStZ-RR 1996, 120; BGH StV 1994, 598; BGH NJW 1992, 380; BGHR JGG § 18 Abs. 2 Strafzwecke 4).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05

    Letzte Wort; Erziehungsberechtigter; Alter des Angeklagten; maßgeblicher …

    Solche schädliche Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - charakterliche Mängel, die ohne eine längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten in sich bergen und nicht nur den Charakter von Bagatelldelikten haben (BGH NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.; OLG Hamm StV 2001, 176).
  • LG Hamburg, 10.07.2020 - 617 KLs 35/18

    Strafverfahren wegen des gewalttätigen Aufmarschs über die Elbchaussee

    Schädliche Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder durch Umwelteinfluss bedingte - Mängel in der Persönlichkeit eines Jugendlichen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben; die "schädlichen Neigungen" müssen bei Tatbegehung und auch im Zeitpunkt der Entscheidung vorliegen (vgl. BGH, NStZ 2002, 89;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 21. Auflage 2020, § 17 JGG Rn. 22, 34 m.w.N.).
  • OLG Celle, 24.08.2016 - 2 Ss 94/16

    Erweiterte Begründungspflicht bei der Anwendung von Jugendstrafrecht; …

    Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 27 JGG geprüft werden (vgl. OLG Oldenburg ZJJ 2011, 91) und muss in gesteigertem Maße in Fallkonstellationen wie der vorliegenden gelten, in der trotz Fehlens strafrechtlicher Vorbelastungen, was der Feststellung schädlicher Neigungen entgegenstehen kann (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 20; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2009, 4 Ss 1/09), die Verhängung einer Jugendstrafe gemäß § 27 JGG vorbehalten werden soll.
  • KG, 02.08.2012 - 161 Ss 156/12

    Jugendstrafverfahren: Anforderungen an Urteilsgründe bei Verhängung von …

    Sie können in aller Regel nur dann bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.).
  • LG Trier, 05.12.2023 - 2a KLs 8031 Js 2384/23

    Mord und Raub mit Todesfolge: Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei …

    Rn. 172 Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (BGH, NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.).
  • LG Trier, 03.05.2018 - 2a KLs 8022 Js 34004/16
    Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (BGH, NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.).

    Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (st. Rspr., siehe BGH, NStZ-RR 2002, 20 m.w.N.).

  • LG Schwerin, 11.07.2023 - 33 KLs 18/22

    Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer …

    Rn. 538 Unter schädlichen Neigungen sind erhebliche - seien es anlagebedingte, seien es durch unzulängliche Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte - Mängel zu verstehen, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten in sich bergen, die nicht nur gemeinlästig sind oder den Charakter von Bagatelldelikten haben (ständ. Rspr., vgl. BGH, Beschluss v. 06.02.2018, 3 StR 532/17; BGH, Urteil vom 09.08.2001, 4 StR 115/01, jeweils n. juris;… BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N;… Eisenberg/ Kölbel, JGG, 23. Aufl., § 17 Rn. 22).
  • LG Düsseldorf, 18.10.2011 - 7 Ks 11/11
    Schädliche Neigungen sind solche Anlage- oder Erziehungsmängel, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr der Störung der Gemeinschaftsordnung durch weitere - nicht unerhebliche - Straftaten begründen (vgl. BGH NStZ 2002, 89).
  • KG, 26.06.2008 - 1 Ss 559/07

    Gefangenenbefreiung: Unterstützung der Fluchtvorbereitungen eines Mitgefangenen

    Schädliche Neigungen sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NStZ-RR 2002, 20) erhebliche, durch Anlage, Erziehung oder Umwelteinflüsse bedingte Mängel, die ohne längere Gesamterziehung die Gefahr weiterer Straftaten begründen, die nicht nur gemeinlästig oder Bagatelltaten sind.
  • LG Hamburg, 21.12.2022 - 610 KLs 4/22

    Voraussetzungen der Verhängung einer Jugendstrafe

    Diese müssen sowohl zum Zeitpunkt der Tat(en) als auch der Urteilsverkündung vorliegen, sie sind regelmäßig bei einer ersten (gravierenden) Straftat eines Jugendlichen bzw. Heranwachsenden nur dann zu bejahen, wenn diese Ausdruck von gravierenden Persönlichkeitsmängeln ist, die bereits vor der Tat - wenn auch verborgen - vorgelegen und auf diese Einfluss gehabt haben (vgl. etwa BGHR, JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 10 m.w.N.; st. Rspr.).
  • LG Trier, 27.08.2024 - 2a KLs 8032 Js 2825/23
  • LG Düsseldorf, 25.01.2013 - 7 Ks 12/12

    Strafbarkeit bei Fußtritt gegen Kopf eines Polizeibeamten zur Befreiung einer …

  • LG Trier, 31.01.2024 - 2a KLs 8015 Js 6592/23
  • LG Mönchengladbach, 10.12.2024 - 32 KLs 7/24
  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 4 Ss 1/09

    Sprungrevision, Jugendsache, Doppelverwertungsverbot, keine Geltung im …

  • LG Köln, 05.12.2023 - 104 Ks 59/23
  • LG Trier, 19.06.2024 - 2a KLs 8031 Js 34925/23
  • LG Wuppertal, 25.01.2018 - 23 KLs 12/16

    Lebenslänglich und lange Haftstrafen im Mordprozess Hanaa S.

  • VGH Bayern, 22.02.2012 - 19 ZB 11.2850

    Berücksichtigung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts eines Ausländers und …

  • OLG Köln, 05.03.2010 - 1 RVs 26/10
  • LG Essen, 09.03.2017 - 64 KLs 27/16

    Schwere räuberische Erpressung, Jugendstrafe

  • VG Stuttgart, 20.05.2009 - 12 K 4611/08

    Voraussetzungen für den Erlass einer Ausweisungsverfügung ggü. einem Ausländer

  • KG, 11.09.2002 - 1 Ss 184/02

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens; Grundlagen der …

  • LG Duisburg, 14.08.2024 - 31 KLs 7/24
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht