Rechtsprechung
| BGH, 13.07.2006 - 4 StR 129/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 30 a Abs. 2 Nr. 1 BtMG
Bestimmen von Minderjährigen zur Ausfuhr von Betäubungsmitteln (Verbringen der Betäubungsmittel aus dem Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes über die Deutsche Hoheitsgrenze in das Ausland; Förderung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittel) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 1; ; BtMG § 30 a Abs. 3
- Wolters Kluwer
Änderung des Schuldspruchs
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Ausfuhr nur bei Verbringen über die deutsche Grenze - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.1999 - 5 StR 493/99
Beihilfe zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Auszug aus BGH, 13.07.2006 - 4 StR 129/06
Entgegen der Auffassung des Landgerichts hat die Angeklagte jedoch die an den Transporten von jeweils 1 kg Kokain von Brüssel über Dublin nach Belfast (Fall II. 1 der Urteilsgründe) bzw. aus den Niederlanden über Dublin nach London (Fall II. 2 der Urteilsgründe) beteiligten Minderjährigen nicht zur Ausfuhr von Betäubungsmitteln bestimmt, denn diese setzt das Verbringen der Betäubungsmittel aus dem Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes über die Deutsche Hoheitsgrenze in das Ausland voraus (…vgl. Körner BtMG 5. Aufl. § 29 Rn. 660;… Weber BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 565; zu dem umgekehrten Fall der Einfuhr vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 37).
- BGH, 23.10.2024 - 2 StR 361/24
Konkurrenzen (Versand von Betäubungsmitteln an unterschiedliche Empfänger: …
Unerlaubtes Ausführen von Betäubungsmitteln setzt das Verbringen der Betäubungsmittel aus dem Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes über die deutsche Hoheitsgrenze in das Ausland voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 StR 129/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Ausfuhr 1).
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