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| BGH, 04.02.1999 - 4 StR 13/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO;
Verbot der Schlechterstellung; reformatio in peius; - Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 u. 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 174; ; StGB § 176; ; StGB § 178
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 358 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.10.1998 - 4 StR 396/98
Verstoß gegen das Verbot der Schlechterstellung in einem Rechtsmittelverfahren - …
Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 13/99
Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu verändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (BGHSt 1, 252; 13, 41, 42; BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1998 4 StR 396/98). - BGH, 21.05.1951 - 3 StR 224/51
Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 13/99
Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu verändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (BGHSt 1, 252; 13, 41, 42; BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1998 4 StR 396/98). - BGH, 03.03.1959 - 5 StR 4/59
Auszug aus BGH, 04.02.1999 - 4 StR 13/99
Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu verändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (BGHSt 1, 252; 13, 41, 42; BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1998 4 StR 396/98).
- BGH, 24.10.2023 - 2 StR 321/23
Einziehung (Geldwäsche; Verhältnismäßigkeit: nicht obligatorisch vorgeschriebene …
Das Verbot, auf die Revision des Angeklagten das Urteil zu seinem Nachteil zu verändern, schließt jedoch nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - 3 StR 224/51, BGHSt 1, 252, 254; BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, NStZ-RR 2000, 39 f.; vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220). - BGH, 09.03.2021 - 6 StR 48/21
Verbot der Schlechterstellung (keine Erhöhung der Einzelstrafen); Feststellungen …
Das Verbot, auf die Revision der Angeklagten das Urteil zu ihrem Nachteil zu verändern, schließt nicht nur eine Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht zudem einer Erhöhung der Einzelstrafen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 5 StR 4/59, BGHSt 13, 41, 42; Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, juris Rn. 3 …und vom 23. August 2000 - 2 StR 171/00, BGHR StPO § 357 Erstreckung 7). - BGH, 18.07.2024 - 2 StR 248/24
Verbot der Schlechterstellung
Dieses Verbot schließt nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Verschärfung von Einzelstrafen entgegen (BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 5 StR 4/59, BGHSt 13, 41, 42; Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, zit. bei Kusch, NStZ-RR 2000, 39 f.; vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220, …und vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23, wistra 2024, 208 Rn. 5). - BGH, 11.09.2024 - 2 StR 331/24
Verstoß gegen Verbot der Schlechterstellung bei Verhängung einer höheren …
Dieses Verbot schließt nicht nur die Erhöhung der Gesamtstrafe aus, sondern steht auch einer Verschärfung von Einzelstrafen entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 3. März 1959 - 5 StR 4/59, BGHSt 13, 41, 42; Beschlüsse vom 4. Februar 1999 - 4 StR 13/99, vom 9. März 2021 - 6 StR 48/21, NStZ-RR 2021, 220;… vom 24. Oktober 2023 - 2 StR 321/23, wistra 2024, 208 Rn. 5; …und vom 18. Juli 2024 - 2 StR 248/24, Rn. 9).
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