Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,386
BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72 (https://dejure.org/1972,386)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1972 - 4 StR 134/72 (https://dejure.org/1972,386)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1972 - 4 StR 134/72 (https://dejure.org/1972,386)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,386) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Pistole ohne Munition

§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe, Schutzzweck, Bedrohung

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit bei Begehung eines Diebstahls unter Mitführung einer ungeladenen Pistole zur Überwindung erwarteten Widerstands - Annahme des Tatbestandes des Diebstahls mit Waffen - Erfüllung des Tatbestands des Waffendiebstahls durch bloßes Vortäuschen der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1969) § 244

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 24, 339
  • NJW 1972, 1243
  • MDR 1972, 703
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.12.1971 - 2 StR 609/71

    Mitsichführen von Waffen beim Raub - Schusswaffen als Waffen im nichttechnischen

    Auszug aus BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72
    Der Bundesgerichtshof hat die umstrittene Frage im Beschluß vom 22. Dezember 1971 - 2 StR 609/71 -, der einen Raub zum Gegenstand hat, ausdrücklich offen gelassen (NJW 1972, 547).

    Dieser Rechtsauffassung steht nicht entgegen, daß § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB nach wie vor nicht anwendbar ist, wenn eine Schußwaffe ohne Munition lediglich unter Vorspiegelung ihrer Gebrauchsbereitschaft zur Einschüchterung des Opfers verwendet werden soll (BGH NJW 1972, 547; BGH NJW 1972, 731 mit Anmerkung von Schröder).

  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72
    Den Entschluß, sich den gemieteten Kraftwagen zuzueignen, hat der Angeklagte in hinreichender Weise dadurch nach außen bekundet, daß er sich, im Gegensatz zu seinem bisherigen Verhalten, vom 7. November 1970 an nicht mehr um eine Verlängerung der Mietzeit kümmerte, keinen Mietzins mehr entrichtete und das Fahrzeug gleichwohl für eigennützige Zwecke und unter Ausschluß jeglicher Verfügungsgewalt des Eigentümers zu vielen Fahrten so lange weiter benutzte, bis es am 7. Dezember 1970 in erheblich beschädigtem Zustand sichergestellt werden konnte (vgl. BGHSt 14, 38, 41 [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59]; BGH Urteile vom 11. Mai 1967 - 1 StR 181/67 - und vom 23. August 1968 - 4 StR 313/68).
  • BGH, 23.08.1968 - 4 StR 313/68

    Anordnung der Sicherungsverwahrung und Entziehung der bürgerlichen Ehrenrechte -

    Auszug aus BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72
    Den Entschluß, sich den gemieteten Kraftwagen zuzueignen, hat der Angeklagte in hinreichender Weise dadurch nach außen bekundet, daß er sich, im Gegensatz zu seinem bisherigen Verhalten, vom 7. November 1970 an nicht mehr um eine Verlängerung der Mietzeit kümmerte, keinen Mietzins mehr entrichtete und das Fahrzeug gleichwohl für eigennützige Zwecke und unter Ausschluß jeglicher Verfügungsgewalt des Eigentümers zu vielen Fahrten so lange weiter benutzte, bis es am 7. Dezember 1970 in erheblich beschädigtem Zustand sichergestellt werden konnte (vgl. BGHSt 14, 38, 41 [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59]; BGH Urteile vom 11. Mai 1967 - 1 StR 181/67 - und vom 23. August 1968 - 4 StR 313/68).
  • BGH, 11.05.1967 - 1 StR 181/67

    Verurteilung wegen Betrugs im Rückfall in Tateinheit mit fortgesetzter Untreue in

    Auszug aus BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72
    Den Entschluß, sich den gemieteten Kraftwagen zuzueignen, hat der Angeklagte in hinreichender Weise dadurch nach außen bekundet, daß er sich, im Gegensatz zu seinem bisherigen Verhalten, vom 7. November 1970 an nicht mehr um eine Verlängerung der Mietzeit kümmerte, keinen Mietzins mehr entrichtete und das Fahrzeug gleichwohl für eigennützige Zwecke und unter Ausschluß jeglicher Verfügungsgewalt des Eigentümers zu vielen Fahrten so lange weiter benutzte, bis es am 7. Dezember 1970 in erheblich beschädigtem Zustand sichergestellt werden konnte (vgl. BGHSt 14, 38, 41 [BGH 07.12.1959 - GSSt - 1/59]; BGH Urteile vom 11. Mai 1967 - 1 StR 181/67 - und vom 23. August 1968 - 4 StR 313/68).
  • BGH, 25.01.1972 - 1 StR 142/71
    Auszug aus BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72
    Dieser Rechtsauffassung steht nicht entgegen, daß § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB nach wie vor nicht anwendbar ist, wenn eine Schußwaffe ohne Munition lediglich unter Vorspiegelung ihrer Gebrauchsbereitschaft zur Einschüchterung des Opfers verwendet werden soll (BGH NJW 1972, 547; BGH NJW 1972, 731 mit Anmerkung von Schröder).
  • BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65

    Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen

    Auszug aus BGH, 04.05.1972 - 4 StR 134/72
    Die innere Rechtfertigung für die Strafschärfung ist dabei stets in der - objektiven - besonderen Gefährlichkeit des Diebes und seiner Tat gefunden worden (vgl. BGH NJW 1965, 2115 mit Nachweisen).
  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Soweit ersichtlich herrscht dabei noch insofern Einigkeit, dass unter einem Werkzeug als solchem jeder körperliche Gegenstand zu verstehen ist, der nach seiner konkreten Beschaffenheit die Eigenschaft aufweist, als Mittel zur Gewaltanwendung oder -drohung eingesetzt werden zu können (vgl. BGHSt 24, 339, 341; 38, 116, 117; NJW 1996, 2663 zu §§ 244, 250 StGB aF; Sander in Münch-Komm-StGB § 250 Rdn. 16).
  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 147/96

    Labello - § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe

    Einen solchen Gegenstand kann der Täter schon "seiner Art nach" (vgl. BGHSt 24, 339, 341) nur unter Täuschung über dessen wahre Eigenschaft bei der Tat einsetzen.
  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 477/91

    Schwerer Raub; schwere räuberische Erpressung; Scheinwaffe (objektive

    In der Entscheidung BGHSt 24, 339, die die neuere Rechtsprechung zu den Scheinwaffen begründet hat, ist darauf abgestellt worden, daß sich der Gegenstand "seiner Art nach ... dazu eignet, bei dem anderen den Eindruck hervorzurufen, er könne zur Gewaltanwendung verwendet werden und deshalb für ihn gefährlich sein" (S. 341).

    In diesem Fall ist der Gegenstand nicht "seiner Art nach" (BGHSt 24, 339, 341) geeignet, vom Opfer als Bedrohung wahrgenommen zu werden.

  • BGH, 11.02.1982 - 4 StR 689/81

    Erfüllung des Tatbestandes des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) bei

    Bei Tritten mit beschuhten Füßen, wenn sie geeignet sind, nicht unerhebliche Verletzungen der körperlichen Unversehrtheit - jedenfalls nach der Vorstellung des Opfers - herbeizuführen (vgl. BGHSt 24, 339, 341; BGH NJW 1976, 248), wird dies in der Regel der Fall sein.
  • BGH, 28.03.2023 - 4 StR 61/23

    Schwerer Raub (Scheinwaffen: offensichtlich ungefährlich, Luftpumpe, Einsatz als

    Der Gegenstand war "seiner Art nach" (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1972 - 4 StR 134/72, BGHSt 24, 339, 341) dazu geeignet, von dem Opfer als Bedrohung wahrgenommen zu werden.
  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub -

    Durch die Vorspiegelung, daß es sich bei der Pistole um eine gebrauchsbereite Waffe im technischen Sinne handele, wurde der Qualifikationstatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB a.F. nicht erfüllt, weil Grund der Strafschärfung die auf dem tatsächlichen Mitführen einer solchen Waffe beruhende besondere Gefährlichkeit unter dem Gesichtspunkt der Gewalttätigkeit, nicht unter dem Aspekt der List war (vgl. BGHSt 3, 229, 232; 13, 259, 260; 20, 194, 197; 24, 276, 278; 24, 339, 340; BGH NJW 1972, 731 Nr. 8; BGH, Beschl. vom 13. Dezember 1972 - 3 StR 287/72).

    Nach der eindeutig auf subjektive Voraussetzungen abstellenden Tatbestandsumschreibung des Gesetzes genügen nunmehr auch eine Scheinwaffe oder ein Scheinwerkzeug, wenn der Täter annimmt, er könne damit drohen, wenn er den Einsatz im Bedarfsfalle beabsichtigt und wenn der Angegriffene glauben soll und glaubt, daß die Scheinwaffe oder das Scheinwerkzeug geeignet ist, ihm eine nicht unerhebliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit zuzufügen (vgl. BGHSt 24, 339, 341; Dreher, StGB 35. Aufl. § 250 Ann. 3; LK 9. Aufl. § 244 Rdn. 10).

  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 175/96

    Waffe - Berücksichtigung objektiver Umstände - Holzstück - Offensichtliche

    Einen solchen Gegenstand kann der Täter schon "seiner Art nach" (vgl. BGHSt 24, 339, 341) nur unter Täuschung über dessen wahre Eigenschaft als Mittel der Drohung mit Gewalt einsetzen.
  • BGH, 12.09.1995 - 1 StR 401/95

    Einbruch defensiv - Gaspistole, seitliches Austreten, § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF

    Den Qualifikationstatbestand erfüllt vielmehr auch, wer die mitgeführte Waffe nur einsetzen will "im Bedarfsfall" (BGH, Urt. vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76), "gegebenenfalls" (BGHSt 22, 230, 231; 24, 339, 341) oder für den "Notfall", daß während der Tatausführung eine andere Person auftritt (BGH, Urt. vom 2. April 1986 - 2 StR 12/86 - bei Holtz MDR 1986, 623).
  • BGH, 08.08.1985 - 4 StR 435/85

    Räuberische Erpressung - Schußwaffe - Täuschung - Scheinwaffe - Anschein einer

    Es stützt sich dabei ersichtlich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die Scheinwaffen und Scheingegenstände den Waffen und Gegenständen gleichstellt (BGHSt 24, 339; 26, 167; BGH NJW 1976, 248; NStZ 1981, 436; bei Holtz MDR 1983, 91).
  • VG Potsdam, 11.04.2019 - 8 K 2066/18

    Aufenthaltstitel

    Denn die in § 244 StGB normierten Qualifikationstatbestände des Diebstahls sollen gerade diejenige Formen der Diebstahlsbegehung erfassen, in welchen der Täter neben der Eigentumsverletzung beim Diebstahl noch ein zusätzliches Risiko, und zwar die (abstrakte) Gefährdung von Leib und Leben, schafft, die darin liegt, dass der Täter das gefährliche Werkzeug als Nötigungsmittel zur Durchführung der Wegnahme einsetzen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 1972 - 4 StR 134/72 -, juris Rn. 9).
  • BGH, 03.04.1984 - 5 StR 148/84

    Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten bei der Gefährlichkeitsprognose -

  • BGH, 07.12.1977 - 2 StR 434/77

    Bedeutung der Unterscheidung zwischen Waffen im technischen und solchen im

  • BGH, 25.05.1976 - 1 StR 240/76

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit

  • BGH, 21.01.1976 - 3 StR 26/75

    Neuverurteilung aufgrund der Änderung des § 250 StGB - Wegfall der Drohung auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht