Rechtsprechung
| BGH, 19.06.2002 - 4 StR 141/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 44 Satz 1; ; StPO § 46 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 454 b Abs. 2; ; StGB § 55; ; StGB § 55 Abs. 1; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Verschulden - Sachrüge - Gesamtstrafe - Einzelstrafe - Untersuchungshaft - Verstoß gegen das BtMG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.12.1983 - 1 StR 148/83
Angeklagter - Straftat zwischen zwei rechtskräftigen Verurteilungen zu …
Auszug aus BGH, 19.06.2002 - 4 StR 141/02
In diesem Fall hätte, da eine durch Vollstreckung der verhängten Strafe erledigte Vorverurteilung keine Zäsurwirkung mehr zu entfalten vermag (vgl. BGHSt 32, 190, 193;… Tröndle/Fischer aaO § 55 Rdn. 13) aus den Einzelstrafen für die Taten 1 bis 7 des Urteils (Tatzeiten: Ende 1997 bis Juli 1998) und aus der Einzelstrafe für die Tat 8 des Urteils (Tatzeit: 8. März 2000) unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Bernburg vom 4. April 2000 eine Gesamtstrafe gebildet werden müssen.
- BGH, 10.04.2018 - 5 StR 71/18
Strafzumessung (rechtsfehlerhafte strafschärfende Berücksichtigung von Vorstrafen …
Der Senat vermag daher die Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 StGB nicht zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2002 - 4 StR 141/02).
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