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| BGH, 05.05.1961 - 4 StR 142/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Celle, 09.02.1961 - 1 Ss 419/60
- BGH, 05.05.1961 - 4 StR 142/61
Papierfundstellen
- NJW 1961, 1487 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.06.1958 - 2 StR 157/58
Auszug aus BGH, 05.05.1961 - 4 StR 142/61
Vielmehr ist diese Folge nach den Feststellungen der Tatrichter geboten , und zwar worauf der Vorlegungsbeschluß selbst hinweist, mit der Kostenfolge des § 467 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil ein "begründeter" Tatverdacht im Sinne dieser Vorschrift nicht mehr vorliegt (BGH in VRS 16, 374; BGHSt 11, 383). - BGH, 25.09.1957 - 4 StR 311/57
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.05.1961 - 4 StR 142/61
Dann - aber fehlt es, wie schon das Reichtsgericht mehrfach dargelegt hat (RGSt 46, 119, 128; 363, 371; 65, 85, 88; vgl. auch 4 StR 311/57 vom 25. September 1957), an der Zulässigkeit einer Vorlegung. - RG, 14.06.1912 - IV 337/12
1. Bedarf die Erklärung, die die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren auf erhobene …
Auszug aus BGH, 05.05.1961 - 4 StR 142/61
Dann - aber fehlt es, wie schon das Reichtsgericht mehrfach dargelegt hat (RGSt 46, 119, 128; 363, 371; 65, 85, 88; vgl. auch 4 StR 311/57 vom 25. September 1957), an der Zulässigkeit einer Vorlegung. - RG, 15.01.1931 - III 1009/30
Macht sich ein Posthilfsstelleninhaber durch Unterdrückung von Zahlkarten, …
Auszug aus BGH, 05.05.1961 - 4 StR 142/61
Dann - aber fehlt es, wie schon das Reichtsgericht mehrfach dargelegt hat (RGSt 46, 119, 128; 363, 371; 65, 85, 88; vgl. auch 4 StR 311/57 vom 25. September 1957), an der Zulässigkeit einer Vorlegung.
- BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02
Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs"; …
Demgemäß kann auch nicht angenommen werden, daß das Oberlandesgericht Braunschweig die von ihm vorgelegte Rechtsfrage im Rahmen eines aufhebenden Beschlusses mitzuentscheiden hätte (vgl. Senat in BGHSt 3, 234, 235; BGH NJW 1961, 1487).". - BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 37/88
Vorlage - BGH - Abweichung - Erheblichkeit
Daß eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der Rechtsfrage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung sowie des Verkehrsbedürfnisses und der Rechtssicherheit wünschenswert wäre, kann die Anwendung des § 28 Abs. 2 FGG nicht rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Mai 1961 - 4 StR 142/61 - NJW 1961, 1487 und vom 3. Mai 1968 - IV ZB 502/68 - LM § 28 FGG Nr. 21). - BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 36/88
Voraussetzungen einer Vorlage an den BGH in FGG -Verfahren
Daß eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu der aufgetretenen Rechtsfrage im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung sowie des Verkehrsbedürfnisses und der Rechtssicherheit wünschenswert wäre, kann die Anwendung des § 28 Abs. 2 FGG nicht rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Mai 1961 - 4 StR 142/61 - NJW 1961, 1487 und vom 3. Mai 1968 - IV ZB 502/68 - LM § 28 FGG Nr. 21).
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