Rechtsprechung
| BGH, 14.04.1955 - 4 StR 15/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.10.1952 - 3 StR 389/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 15/55
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen hat (BGH NJW 1952, 43 Nr. 32; BGHSt 3, 219 [BGH 02.10.1952 - 3 StR 389/52]), muß in der Regel das Mitverschulden oder die Mitverursachung des Verletzten als ein die Strafzumessung beeinflussender Umstand berücksichtigt werden. - BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 15/55
Wegen der Gesichtspunkte, die bei der Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen sind, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Entscheidung des 3. Strafsenats (3 StR 330/54 vom 14. Dezember 1954 = NJW 1955, 557 Nr. 31) verwiesen. - RG, 17.01.1938 - 2 D 515/37
Wie weit hat sich der Kraftfahrer auf Unbedachtsamkeiten anderer einzurichten?
Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 15/55
Daher hätte der Angeklagte, auch wenn er von Anfang an beobachtet hätte, wie die Fußgängerin sich in dieser üblichen Weise auf der Fahrbahn bewegte, nicht mit ihrem plötzlichen Kehrtmachen oder Zurücktreten zu rechnen brauchen, sofern nicht ein besonderer Anlaß zu einem solchen Verhalten erkennbar war (RGSt 72, 55). - BGH, 13.05.1953 - 3 StR 124/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 14.04.1955 - 4 StR 15/55
Um die Verursachung der Tötung der Fußgängerin dem Angeklagten aber als Fahrlässigkeit anzurechnen, hätte es außer der Feststellung der mangelnden Beobachtung der Fahrbahn noch des Nachweises bedurft, daß der Angeklagte bei rechtzeitigem Erkennen der neuen Verkehrslage den Erfolg durch ihm zumutbare Maßnahmen, sei es Bremsen, sei es nach rechts Ausweichen, noch hätte vermeiden können (3 StR 124/53 vom 13. Mai 1953).
- BGH, 05.07.1955 - 1 StR 195/55
Rechtsmittel
Die Frage, ob die vor dem Inkrafttreten des Dritten StrafRÄndG vom 4. August 1953 (BGBl I 735) vorgenommene Vereidigung eines Schöffen für das zweite Geschäftsjahr seiner Wahlperiode (§ 42 GVG) Gültigkeit behielt, ist nach der im Zeitpunkt der Hauptverhandlung geltenden Fassung des § 51 Abs. 1 GVG zu beurteilen (BGH 4 StR 15/55 vom 14. April 1955; vgl auch BGH 1 StR 359/53 vom 13. Oktober 1953). - BGH, 10.11.1955 - 4 StR 388/55
Rechtsmittel
Daher wird es regelmäßig im Urteil geprüft und bei der Strafzumessung berücksichtigt (BGHSt 3, 220 [BGH 02.10.1952 - 3 StR 389/52]; 4 StR 15/55 Urteil vom 14. April 1955).
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