Rechtsprechung
| BGH, 17.08.2023 - 4 StR 157/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 55 StGB; § 73c StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einziehung: Einziehung des Wertes von Taterträgen, Zusammenzählen der Beträge) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einziehung des Wertes von Taterträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einziehung des Wertes von Taterträgen
- rechtsportal.de
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Einziehung des Wertes von Taterträgen
Verfahrensgang
- LG Münster, 22.12.2022 - 3 KLs 39/22
- BGH, 17.08.2023 - 4 StR 157/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.08.2019 - 4 StR 477/18
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer …
Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 4 StR 157/23
Die Entscheidung des Landgerichts, die Einziehungsentscheidung der einbezogenen Entscheidung aufrecht zu erhalten, steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Einbeziehung früherer Entscheidungen nicht in Einklang (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2019 ? 4 StR 477/18, juris Rn. 17) und bedurfte daher der Korrektur.Denn die Einbeziehung geschieht bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen - trotz des auf die Aufrechterhaltung der früheren Entscheidungen gerichteten Wortlauts des § 55 Abs. 2 StGB - durch das Zusammenzählen der Beträge aus der früheren und der aktuellen Einziehungsentscheidung (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 StR 203/21, juris Rn. 6; Beschluss vom 1. August 2019 ? 4 StR 477/18, juris Rn. 17 f.).
Damit wird die Einziehungsentscheidung in dem früheren Urteil gegenstandslos im Sinne des § 55 Abs. 2 StGB und bedarf keiner Aufrechterhaltung; die entsprechende Anordnung entfällt (BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 StR 203/21, juris Rn. 6; Beschluss vom 1. August 2019 ? 4 StR 477/18, juris Rn. 18 f.; Urteil vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08, NStZ-RR 2008, 275, 276).
- BGH, 27.07.2021 - 3 StR 203/21
Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 4 StR 157/23
Denn die Einbeziehung geschieht bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen - trotz des auf die Aufrechterhaltung der früheren Entscheidungen gerichteten Wortlauts des § 55 Abs. 2 StGB - durch das Zusammenzählen der Beträge aus der früheren und der aktuellen Einziehungsentscheidung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 StR 203/21, juris Rn. 6;… Beschluss vom 1. August 2019 ? 4 StR 477/18, juris Rn. 17 f.).Damit wird die Einziehungsentscheidung in dem früheren Urteil gegenstandslos im Sinne des § 55 Abs. 2 StGB und bedarf keiner Aufrechterhaltung; die entsprechende Anordnung entfällt (BGH, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 StR 203/21, juris Rn. 6;… Beschluss vom 1. August 2019 ? 4 StR 477/18, juris Rn. 18 f.; Urteil vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08, NStZ-RR 2008, 275, 276).
- BGH, 29.05.2008 - 3 StR 94/08
Verfall von Wertersatz; nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (einheitliche …
Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 4 StR 157/23
Damit wird die Einziehungsentscheidung in dem früheren Urteil gegenstandslos im Sinne des § 55 Abs. 2 StGB und bedarf keiner Aufrechterhaltung; die entsprechende Anordnung entfällt (BGH…, Beschluss vom 27. Juli 2021 - 3 StR 203/21, juris Rn. 6;… Beschluss vom 1. August 2019 ? 4 StR 477/18, juris Rn. 18 f.; Urteil vom 29. Mai 2008 - 3 StR 94/08, NStZ-RR 2008, 275, 276).
- BGH, 12.09.2024 - 4 StR 23/24
Schwerer Raub (besonders schwerer Raub: Verwirklichung in der Phase zwischen …
a) Die Anordnung des Landgerichts, die in dem nach § 55 StGB einbezogenen Urteil des Landgerichts Osnabrück ausgesprochene "Einziehung von Wertersatz" aufrechtzuerhalten, steht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Einbeziehung früherer Entscheidungen nicht in Einklang (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2023 - 4 StR 157/23 Rn. 4;… Beschluss vom 1. August 2019 ? 4 StR 477/18 Rn. 17) und ist daher zu korrigieren. - BGH, 18.01.2024 - 4 StR 233/23
Betäubungsmitteldelikte (Konkurrenzen: täterschaftlicher Besitz von …
bb) Zudem bedarf die Einziehungsentscheidung entsprechend § 354 Abs. 1 StPO der Korrektur, weil das Landgericht auf eine einheitliche Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe der Summe der Einziehungsbeträge aus dem einbezogenen und dem angefochtenen Urteil hätte erkennen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2023 - 4 StR 157/23 Rn. 4 mwN;… Beschluss vom 1. August 2019 - 4 StR 477/18 Rn. 17 f.).
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