Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1981 - 4 StR 162/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Annahme eines Tatbeitrags im Rahmen der Beihilfe durch Fortsetzen der Fahrt mit dem PKW - Abgrenzung des aktiven Tuns vom Unterlassen - Voraussetzung der Ursächlichkeit der Gehilfenhandlung für die Handlung des Haupttäters - Möglichkeit der Berufung auf das Vorliegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- RG, 18.03.1924 - I 50/24
1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht …
Auszug aus BGH, 21.05.1981 - 4 StR 162/81
Für die Ursächlichkeit der Gehilfenhandlung reicht es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die an die des Reichsgerichts anknüpft, nämlich aus, daß die Handlung des Haupttäters durch die Gehilfentätigkeit erleichtert oder gefördert worden ist, während der Erfolg der Haupttat dadurch nicht ursächlich mit bewirkt sein muß (RGSt 58, 113, 114 f; 67, 191, 193; 71, 176, 178; BGH VRS 8, 199, 201; BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 107/69, S. 19, bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Beschluß vom 20. September 1977 - 1 StR 361/77). - RG, 11.11.1932 - I 1227/32
erzwungener Meineid II - § 34 StGB, Nötigungsnotstand, übergesetzlicher …
Auszug aus BGH, 21.05.1981 - 4 StR 162/81
Insbesondere reicht nicht jede drohende einfache Körperverletzung hierfür aus (RGSt 66, 397, 400; BGH, Urteil vom 16. März 1971 - 5 StR 54/71;… Baldus in LK, 9. Aufl., Rdn. 20 zu § 52 StGB a.F.). - BGH, 27.07.1971 - 1 StR 104/71
Berücksichtigung mildernder Umstände im Strafausspruch (Strafzumessung)
Auszug aus BGH, 21.05.1981 - 4 StR 162/81
Für die Ursächlichkeit der Gehilfenhandlung reicht es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die an die des Reichsgerichts anknüpft, nämlich aus, daß die Handlung des Haupttäters durch die Gehilfentätigkeit erleichtert oder gefördert worden ist, während der Erfolg der Haupttat dadurch nicht ursächlich mit bewirkt sein muß (RGSt 58, 113, 114 f; 67, 191, 193; 71, 176, 178; BGH VRS 8, 199, 201; BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 107/69, S. 19, bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Beschluß vom 20. September 1977 - 1 StR 361/77).
- BGH, 27.07.1971 - 1 StR 107/69
Franz Rademacher
Auszug aus BGH, 21.05.1981 - 4 StR 162/81
Für die Ursächlichkeit der Gehilfenhandlung reicht es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die an die des Reichsgerichts anknüpft, nämlich aus, daß die Handlung des Haupttäters durch die Gehilfentätigkeit erleichtert oder gefördert worden ist, während der Erfolg der Haupttat dadurch nicht ursächlich mit bewirkt sein muß (RGSt 58, 113, 114 f; 67, 191, 193; 71, 176, 178; BGH VRS 8, 199, 201; BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 107/69, S. 19, bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Beschluß vom 20. September 1977 - 1 StR 361/77). - BGH, 20.09.1977 - 1 StR 361/77
Rücktritt vom Versuch einer Vorbereitungshandlung zum Mord - Frage eines …
Auszug aus BGH, 21.05.1981 - 4 StR 162/81
Für die Ursächlichkeit der Gehilfenhandlung reicht es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die an die des Reichsgerichts anknüpft, nämlich aus, daß die Handlung des Haupttäters durch die Gehilfentätigkeit erleichtert oder gefördert worden ist, während der Erfolg der Haupttat dadurch nicht ursächlich mit bewirkt sein muß (RGSt 58, 113, 114 f; 67, 191, 193; 71, 176, 178; BGH VRS 8, 199, 201; BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 107/69, S. 19, bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Beschluß vom 20. September 1977 - 1 StR 361/77). - BGH, 16.06.1955 - 5 StR 300/54
- BGH, 23.04.1976 - 2 StR 144/76
Strafbarkeit wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - …
Auszug aus BGH, 21.05.1981 - 4 StR 162/81
Daß die Angeklagte nach den Feststellungen den Taterfolg selbst nicht wollte, ihn nicht billigte, sich von ihm vielmehr sogar ausdrücklich lossagte, steht der Annahme des Gehilfenvorsatzes nicht entgegen (vgl. RGSt 56, 168, 170; BGH, Beschluß vom 23. April 1976 - 2 StR 144/76 - OLG Karlsruhe GA 1971, 281, 282). - RG, 12.04.1937 - 3 D 970/36
Kann sich ein Schiffsoffizier dadurch der Beihilfe zur Zollhinterziehung schuldig …
Auszug aus BGH, 21.05.1981 - 4 StR 162/81
Für die Ursächlichkeit der Gehilfenhandlung reicht es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die an die des Reichsgerichts anknüpft, nämlich aus, daß die Handlung des Haupttäters durch die Gehilfentätigkeit erleichtert oder gefördert worden ist, während der Erfolg der Haupttat dadurch nicht ursächlich mit bewirkt sein muß (RGSt 58, 113, 114 f; 67, 191, 193; 71, 176, 178; BGH VRS 8, 199, 201; BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 107/69, S. 19, bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Beschluß vom 20. September 1977 - 1 StR 361/77). - RG, 03.04.1933 - II 301/33
Zum Begriffe des "Unternehmens" der Verleitung zum Meineid. Abgrenzung gegenüber …
Auszug aus BGH, 21.05.1981 - 4 StR 162/81
Für die Ursächlichkeit der Gehilfenhandlung reicht es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die an die des Reichsgerichts anknüpft, nämlich aus, daß die Handlung des Haupttäters durch die Gehilfentätigkeit erleichtert oder gefördert worden ist, während der Erfolg der Haupttat dadurch nicht ursächlich mit bewirkt sein muß (RGSt 58, 113, 114 f; 67, 191, 193; 71, 176, 178; BGH VRS 8, 199, 201; BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 107/69, S. 19, bei Dallinger MDR 1972, 16; BGH, Beschluß vom 20. September 1977 - 1 StR 361/77). - BGH, 16.03.1971 - 5 StR 54/71
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes im Zustand verminderter …
Auszug aus BGH, 21.05.1981 - 4 StR 162/81
Insbesondere reicht nicht jede drohende einfache Körperverletzung hierfür aus (RGSt 66, 397, 400; BGH, Urteil vom 16. März 1971 - 5 StR 54/71;… Baldus in LK, 9. Aufl., Rdn. 20 zu § 52 StGB a.F.).
- BGH, 17.11.2009 - 3 StR 455/09
Beihilfe (bloß einseitige Kenntnisnahme von der Tat eines anderen; subjektive …
Anders als der ursprünglich nicht eingeweihte Lenker eines Kraftfahrzeuges, der weiterfährt, nachdem er die Vornahme einer strafbaren Handlung in dem Fahrzeug bemerkt hat und diese durch die wahrnehmbare körperliche Tätigkeit der stetigen Einwirkung auf den Antriebsund Lenkmechanismus des Fahrzeugs fördert (BGH VRS 61, 213 f.), entfaltet der passiv bleibende Beifahrer lediglich durch die weitere Mitfahrt keine vergleichbare Aktivität, die als Unterstützungshandlung durch positives Tun gewertet werden könnte. - BGH, 29.11.1984 - 4 StR 686/84
Anforderungen an die Zueignungsabsicht bei der Täterschaft an einem Raub - …
Der Gehilfe muß nämlich, um strafbare Beihilfe zu begehen, den Willen und das Bewußtsein haben, die Tat eines anderen zu fördern (BGHSt 3, 65 f [BGH 10.06.1952 - 2 StR 180/52]), und damit rechnen, daß durch seine Unterstützung die Haupttat vollendet werden kann, auch wenn er das Unternehmen an sich mißbilligt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1981 - 4 StR 162/81 m.w.Hinw.;… Dreher/Tröndle, 41. Aufl. § 27 StGB Rdn. 8).
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