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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.1995 - 4 StR 172/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6102
BGH, 11.05.1995 - 4 StR 172/95 (https://dejure.org/1995,6102)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1995 - 4 StR 172/95 (https://dejure.org/1995,6102)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 4 StR 172/95 (https://dejure.org/1995,6102)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Jugendstrafe - Gesamtstrafe - Vorverurteilung - Härteausgleich - Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe - Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 537
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei …

    Auszug aus BGH, 11.05.1995 - 4 StR 172/95
    Nach den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 14, 287; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]kam, obwohl die zeitlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 StGB vorlagen, die Bildung einer Gesamtstrafe unter Einbeziehung der rechtskräftig erkannten Jugendstrafe nicht in Betracht.

    Vielmehr ist dies schon bei der Festsetzung der Einzelstrafen zu berücksichtigen, wenn die nach § 54 Abs. 1 Satz 2 StGB zu bestimmende Gesamtstrafe die Härte nicht ausgleichen kann (BGHSt 36, 270, 275 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]/276).

    Die wegen Vergewaltigung verhängte Einzelstrafe und demzufolge auch die Gesamtstrafe sind deshalb unter Beachtung der Grundsätze in BGHSt 36, 270, 277 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89] neu zuzumessen.

  • BGH, 06.05.1960 - 4 StR 107/60
    Auszug aus BGH, 11.05.1995 - 4 StR 172/95
    Nach den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 14, 287; 36, 270 [BGH 12.10.1989 - 4 StR 445/89]kam, obwohl die zeitlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 1 StGB vorlagen, die Bildung einer Gesamtstrafe unter Einbeziehung der rechtskräftig erkannten Jugendstrafe nicht in Betracht.
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …

    Der Senat hat daher stets gefordert, eine solche Härte bei der Strafzumessung zu berücksichtigen und auszugleichen (BGHSt 14, 287, 290; 36, 270, 275; Beschluß vom 11. Mai 1995 - 4 StR 172/95).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche …

    Die durch die getrennte Aburteilung begründete Härte hat der Tatrichter jedoch nach ständiger Rechtsprechung (beispielsweise BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 6) bei der Strafzumessung für die Erwachsenenstraftat zu berücksichtigen.
  • BGH, 26.01.2022 - 3 StR 461/21

    Härteausgleich wegen von Gerichten anderer Mitgliedstaaten verhängter Strafen …

    Als solcher - eine Gesamtstrafenbildung von vornherein ausschließender (…s. LK/Rissingvan Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., § 55 Rn. 8 mwN) - Grund kommt etwa die wesensmäßige Verschiedenartigkeit von Freiheitsstrafe und Jugendstrafe in Betracht, die dazu führt, dass hinsichtlich getrennt nach Erwachsenen- und Jugendrecht abgeurteilten Taten eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden kann (…s. BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 610/19, StV 2020, 660 Rn. 3;… vom 16. September 2008 - 4 StR 316/08, juris Rn. 2; vom 24. Januar 2007 - 2 StR 583/06, NStZ-RR 2007, 168; Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 11. Mai 1995 - 4 StR 172/95, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 6; Urteile vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 275; vom 6. Mai 1960 - 4 StR 107/60, BGHSt 14, 287, 288 ff.;… LK/Rissing-van Saan/Scholze, StGB, 13. Aufl., Rn. 33).
  • BGH, 26.03.1997 - 2 StR 107/97

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe, wenn das frühere Urteil auf eine …

    Der danach gebotene Härteausgleich - etwa bei der Unzulässigkeit einer Gesamtstrafenbildung einer Freiheitsstrafe des allgemeinen Strafrechts mit einer Jugendstrafe (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 6), bei einer erledigten Strafe, aber auch bei einem durch die Zufälligkeit der Zäsurwirkung übermäßigen Gesamtstrafübel (BGH StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 10) - ist auch in Fällen der vorliegenden Art, in denen Einzelstrafen fehlerhaft nicht festgesetzt und deshalb nicht einbezogen werden können, vorzunehmen, wenn nur so ein schuldangemessenes Gesamtmaß der Strafen zu erreichen ist.
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