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| BGH, 26.04.1951 - 4 StR 173/51 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1951, 572
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51
Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer …
Auszug aus BGH, 26.04.1951 - 4 StR 173/51
Neben der rechtzeitig erhobenen Sachrüge kann eine versäumte Verfahrensrüge regelmässig nicht nachgeholt werden, und zwar auch nicht durch Wiedereinsetzung (BGH Beschl. v. 21. Februar 1951 - 1 StR 5/51 -, ebenso das RG in den dort erwähnten Entscheidungen), weil nicht die Revisionsfrist versäumt ist (§ 44 StPO), sondern nur die Gelegenheit, die an sich ordnungsmässige Revision auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht rechtzeitig ausreichend zu begründen.
- OLG Hamm, 15.03.1973 - 3 Ss 213/73 Auch bei form- und fristgerechter Begründung der Revision durch Erhebung der Sachrüge ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für eine verspätet erhobene formelle Rüge zulässig, wenn dem Verteidiger trotz seines Antrags während der Frist des StPO § 345 Abs. 1 keine Einsicht in das Hauptverhandlungsprotokoll gewährt worden ist (entgegen BGH 1951-02-21 1 StR 5/51 = BGHSt 1, 44 und BGH 1951-04-26 4 StR 173/51 = NJW 1951, 572 und OLG Oldenburg 1967-10-26 1 ARs 61/67 = NJW 1968, 64 und OLG Hamm 1972-09-08 4 Ss 1205/72).
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