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Rechtsprechung
   BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1849
BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82 (https://dejure.org/1982,1849)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1982 - 4 StR 174/82 (https://dejure.org/1982,1849)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1982 - 4 StR 174/82 (https://dejure.org/1982,1849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Tilgungsfrist im Lichte des Verwertungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1983, 30
  • StV 1982, 567
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.1979 - 1 StR 742/78

    Gesamtvorsatz im Rahmen einer ersten noch nicht beendeten Betrugstat und eines …

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82
    Dementsprechend greift das Verwertungsverbot gemäß § 49 Abs. 1 BZRG auch dann ein, wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, wohl aber vor Ende der Haupt Verhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist (…Götz, Bundeszentralregistergesetz, 2. Aufl., Anm. 18; vgl. auch BGH, Beschluß vom 15. Februar 1979 - 1 StR 742/78, S. 4).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.1977 - 2 Ss 1551/76
    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82
    Zwar wird nach § 50 Abs. 2 BZRG der Maßregelausspruch von dem aufgezeigten Rechtsfehler nicht unmittelbar betroffen, da die genannten Vorstrafen insoweit herangezogen werden durften (vgl. Götz, Anm. 11 zu § 50 BZRG; OLG Düsseldorf MDR 1978, 249 [OLG Düsseldorf 15.02.1977 - 2 Ss 1551/76]).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2020 - 1 S 3000/19

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen strafrechtlicher Verurteilungen; …

    Rn. 25 Zur Begründung dieses Einwands macht der Antragsteller geltend, in späteren Entscheidungen sei der Bundesgerichtshof "eindeutig und unmissverständlich" davon ausgegangen, dass das Verwertungsverbot aus § 51 Abs. 1 BZRG auch dann eingreife, "wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, aber vor Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist" (BGH, Beschl. v. 22.12.2015 - 2 StR 207/15 - NStZ-RR 2016, 120, v. 28.07.1999 - 5 StR 325/99 - StV 1999, 639, und v. 29.04.1982 - 4 StR 174/82 - NStZ 1983, 30; Hervorhebung durch den Antragsteller in der Beschwerdebegründung).

    Diese Frage hat der Bundesgerichtshof verneint (vgl. BGH, Beschl. v. 22.12.2015, a.a.O., v. 28.07.1999, a.a.O., und v. 29.04.1982, a.a.O.).

  • BGH, 22.12.2015 - 2 StR 207/15

    Beweisverwertungsverbot für im Bundeszentralregister bereits getilgte …

    Das Verwertungsverbot greift auch dann ein, wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, aber vor Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist (BGH NStZ 1983, 30; StV 1999, 639).
  • BGH, 01.07.2003 - 4 StR 75/03

    Strafverfolgungsverjährung von in der DDR begangenen Taten (Berechnungsgrundlage)

    Da diese Verurteilung aber aus dem Strafregister getilgt worden ist, darf sie nicht zum Nachteil des Angeklagten verwertet werden (vgl. BGH NStZ 1983, 30; 1997, 285 und zum Recht der DDR: Urteil des Stadtgerichts von Groß-Berlin NJ 1973, 272; Strafrecht der DDR, Kommentar zum StGB, 1981, § 44 Anm. 5).
  • BGH, 28.07.1999 - 5 StR 325/99

    Verletzung eines gesetzlichen Beweisverwertungsverbots; Unerlaubtes Handeltreiben …

    Dementsprechend greift das Verwertungsverbot gemäß § 51 BZRG auch dann ein, wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, wohl aber vor Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist (BGH NStZ 1983, 30; Granderath ZRP 1985, 319, 320 m.w.N.).".
  • BGH, 28.12.1983 - 4 StR 737/83

    Strafschärfende Verwertung von Vorverurteilungen trotz Tilgungsreife - …

    Da nicht auszuschließen ist, daß der Fehler das Strafmaß zum Nachteil des Angeklagten beeinflußt hat, war der gesamte Strafausspruch aufzuheben; damit kann auch die angeordnete Maßregel keinen Bestand haben (vgl. BGHSt 10, 379, 382; BGH, Beschluß vom 29. April 1982 - 4 StR 174/82).
  • BGH, 15.11.1989 - 3 StR 303/89

    Verwertung einer tilgungsreifen Vorverurteilung als Straftzumessungserwägung

    Die Vorverurteilung durfte deshalb nicht mehr verwertet werden (vgl. BGH NStZ 1983, 30 zu § 49 Abs. 1 BZRG a.F.).
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