Rechtsprechung
| BGH, 19.04.1995 - 4 StR 175/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versuchter Diebstahl - Versuchter Raub - Zueignungsabsicht - Leere Geldbörse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.10.1989 - 3 StR 336/89
Raub - Wegnahmedelikt - Wegnahme - Diebstahl - Wert des Gutes
Auszug aus BGH, 19.04.1995 - 4 StR 175/95
Daher liegt jeweils nur versuchter schwerer Raub vor (BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1 und 4; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1995 - 1 StR 752/94;Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 592/94). - BGH, 31.10.1986 - 3 StR 470/86
Abhängigkeit des Vorliegens eines vollendeten schweren Raubes von der …
Auszug aus BGH, 19.04.1995 - 4 StR 175/95
Daher liegt jeweils nur versuchter schwerer Raub vor (BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1 und 4; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1995 - 1 StR 752/94;Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 592/94). - BGH, 25.01.1995 - 3 StR 592/94
Raub - Diebstahl - Versuch - Gewaltanwendung
Auszug aus BGH, 19.04.1995 - 4 StR 175/95
Daher liegt jeweils nur versuchter schwerer Raub vor (…BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1 und 4; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1995 - 1 StR 752/94;Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 592/94). - BGH, 10.01.1995 - 1 StR 752/94
Diebstahl - Raub - Versuch - Entwendung - Zueignungsabsicht
Auszug aus BGH, 19.04.1995 - 4 StR 175/95
Daher liegt jeweils nur versuchter schwerer Raub vor (…BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1 und 4; BGH, Beschluß vom 10. Januar 1995 - 1 StR 752/94;Urteil vom 25. Januar 1995 - 3 StR 592/94).
- BGH, 16.10.1998 - 3 StR 440/98
Zueignungsabsicht
Dies versteht sich angesichts der Vorgehensweise der Täter in den vorangegangenen Fällen auch nicht von selbst (…vgl. BGHR StGB § 249 I Zueignungsabsicht 4 m.w.Nachw.; BGH, Beschl. vom 19. April 1995 - 4 StR 175/95). - BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97
Abgrenzung zwischen versuchtem und vollendetem Raub - Beurteilung eines …
Daher liegt insoweit jeweils nur versuchter schwerer Raub oder Beihilfe hierzu vor (…vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 1 und 4; BGH StV 1990, 408; BGH, Beschluß vom 19. April 1995 - 4 StR 175/95).
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