Rechtsprechung
| BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 1 JGG; § 105 JGG; § 32 JGG
Erörterungsmangel hinsichtlich der Tatbegehung als Heranwachsender; keine gleichzeitige Verurteilung zu Jugendstrafe und zu Erwachsenenstrafe bei einer Tat - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Anwendung der Jugendstrafe auf einen Heranwachsenden aufgrund seiner sittlich und geistigen Entwicklung zur Tatzeit bezüglich des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 32
Unzulässigkeit von Jugend- und Erwachsenenstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 196
- NStZ-RR 2008, 324
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97
Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise …
Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08
Lässt sich nicht eindeutig erkennen, dass das Schwergewicht bei den vom Angeklagten als Heranwachsenden begangenen und nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Straftaten liegt, so ist für alle Taten allgemeines Strafrecht anzuwenden (vgl. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 570/99). - BGH, 17.07.1979 - 1 StR 298/79
Verurteilung wegen Beihilfe zur Urkundenfälschung - Verurteilung wegen Diebstahls …
Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08
Danach ist es nicht statthaft, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67 m.w.N.), vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. - BGH, 07.12.1999 - 1 StR 570/99
Verwerfung der Revision als unbegründet; Taten Heranwachsender
Auszug aus BGH, 27.05.2008 - 4 StR 178/08
Lässt sich nicht eindeutig erkennen, dass das Schwergewicht bei den vom Angeklagten als Heranwachsenden begangenen und nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Straftaten liegt, so ist für alle Taten allgemeines Strafrecht anzuwenden (…vgl. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 570/99).
- BGH, 18.06.2015 - 4 StR 59/15
Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Aburteilung mehrerer, in verschiedenen …
Lässt sich nicht eindeutig erkennen, dass das Schwergewicht bei den vom Angeklagten als Heranwachsender begangenen und nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Straftaten liegt, so ist für alle Taten allgemeines Strafrecht anzuwenden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Oktober 1997 - 4 StR 389/97, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4 mwN, vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 570/99 und vom 27. Mai 2008 - 4 StR 178/08, NStZ-RR 2008, 324). - BGH, 16.05.2024 - 3 StR 379/23
Anwendung von Jugendstrafrecht (mehrere Straftaten in verschiedenen Alters- und …
Lässt sich nicht eindeutig erkennen, ob das Schwergewicht bei den vom Angeklagten als Heranwachsender begangenen und nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Straftaten liegt, so ist für alle Taten allgemeines Strafrecht anzuwenden (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 1997 - 4 StR 389/97, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4 mwN; vom 7. Dezember 1999 - 1 StR 570/99; vom 27. Mai 2008 - 4 StR 178/08, NStZ-RR 2008, 324; vom 18. Juni 2015 - 4 StR 59/15, NStZ 2016, 101). - LG Regensburg, 25.09.2019 - SR StVK 241/14
Unterbringungsanordnung in einer Fachambulanz
Etwas anderes gilt aber, wenn die Fehleinweisung auf reinen Rechtsfehlern beruhte, da diese nur im Erkenntnisverfahren mit der Revision oder Wiederaufnahme korrigiert werden können (BVerfG NStZ-RR 2007, 29 (30); 2015, 59; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2005, 252; 2008, 324 (325); OLG Jena NStZ-RR 2011, 61; LG Landau NStZ-RR 2007, 354; LG Marburg NStZ-RR 2007, 356; LG Berlin NStZ-RR 2011, 223;… Fischer Rn. 23; zur nachträglichen Sicherungsverwahrung in solchen Fällen vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2015, 207).
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