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Rechtsprechung
   BGH, 04.06.1996 - 4 StR 181/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3605
BGH, 04.06.1996 - 4 StR 181/96 (https://dejure.org/1996,3605)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1996 - 4 StR 181/96 (https://dejure.org/1996,3605)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1996 - 4 StR 181/96 (https://dejure.org/1996,3605)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitglied einer Bande - Bandendiebstahl - Unmittelbar mitgewirkt - Örtlich und zeitlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244, § 244a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1996, 545
  • StV 1997, 247
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1984 - 2 StR 470/84

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Strafbarkeit wegen …

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 4 StR 181/96
    Das Landgericht hat verkannt, daß der Angeklagte, obwohl er Bandenmitglied war, nicht als Täter eines Bandendiebstahls bestraft werden kann, weil er an der Diebstahlstat nicht unmittelbar mitgewirkt, also mit den anderen Bandenmitgliedern nicht örtlich und zeitlich zusammengewirkt hat (vgl. BGHSt 8, 205; 25, 18; 33, 50, 52 [BGH 10.10.1984 - 2 StR 470/84] ;… BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Bande 2;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 244 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 4 StR 181/96
    Das Landgericht hat verkannt, daß der Angeklagte, obwohl er Bandenmitglied war, nicht als Täter eines Bandendiebstahls bestraft werden kann, weil er an der Diebstahlstat nicht unmittelbar mitgewirkt, also mit den anderen Bandenmitgliedern nicht örtlich und zeitlich zusammengewirkt hat (vgl. BGHSt 8, 205; 25, 18; 33, 50, 52 [BGH 10.10.1984 - 2 StR 470/84] ;… BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Bande 2;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 244 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 15.09.1972 - 4 StR 425/72

    nicht anwesende Bandenmitglieder - Tateinheit (§ 52 StGB) zwischen Diebstahl in …

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 4 StR 181/96
    Das Landgericht hat verkannt, daß der Angeklagte, obwohl er Bandenmitglied war, nicht als Täter eines Bandendiebstahls bestraft werden kann, weil er an der Diebstahlstat nicht unmittelbar mitgewirkt, also mit den anderen Bandenmitgliedern nicht örtlich und zeitlich zusammengewirkt hat (vgl. BGHSt 8, 205; 25, 18; 33, 50, 52 [BGH 10.10.1984 - 2 StR 470/84] ;… BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Bande 2;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 244 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 20.04.1993 - 4 StR 108/93

    Änderung des Schuldspruchs - Voraussetzungen eines Bandendiebstahls - …

    Auszug aus BGH, 04.06.1996 - 4 StR 181/96
    Das Landgericht hat verkannt, daß der Angeklagte, obwohl er Bandenmitglied war, nicht als Täter eines Bandendiebstahls bestraft werden kann, weil er an der Diebstahlstat nicht unmittelbar mitgewirkt, also mit den anderen Bandenmitgliedern nicht örtlich und zeitlich zusammengewirkt hat (vgl. BGHSt 8, 205; 25, 18; 33, 50, 52 [BGH 10.10.1984 - 2 StR 470/84] ; BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Bande 2;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 244 Rdn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99

    Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter …

    Daß auch die Tatgerichte dies so sehen, wird durch die Vielzahl der Urteilsaufhebungen bestätigt, die deswegen erfolgten, weil die Bandenmitglieder nicht (entsprechend der bisherigen Rechtsauffassung) am Tatort "zusammenwirkten" (vgl. nur BGH StV 1997, 247;… BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3 Bande 2, 4).
  • BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99

    Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige …

    Daß auch die Tatgerichte dies so sehen, wird durch die Vielzahl der Urteilsaufhebungen bestätigt, die deswegen erfolgten, weil die Bandenmitglieder nicht (entsprechend der bisherigen Rechtsauffassung) am Tatort "unmittelbar mitwirkten" (vgl. nur BGH StV 1997, 247;… BGHR StGB § 244 Abs. 1 Nr, 3 Bande 2, 4; BGH, Beschluß vom 21. Juli 2000 - 3 StR 71/00).
  • AG Schmallenberg, 27.04.2022 - 5 Cs 158/21
    Unter gewerbsmäßigem Stehlen wird - insofern einheitlich für § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 das Motiv des Täters verstanden, sich aus der wiederholten Begehung von Diebstählen eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und nicht unerheblicher Dauer zu verschaffen (BGH 8.11.1951 - 4 StR 563/51, BGHSt 1, 383 = NJW 1952, 113 f.; 4.6.1996 - 4 StR 181/96, StV 1997, 247; 27.9.1983 - 1 StR 290/83, EzSt StGB § 260 Nr. 1; OLG Hamm 6.9.2004 - 2 Ss 289/04, NStZ-RR 2004, 335 f. mwN;… Fischer Vor § 52 Rn. 62 mwN;… NK-StGB/Kindhäuser Rn. 26;… Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch Vor § 52 Rn. 95. MüKoStGB/Schmitz, 4. Aufl. 2021, StGB § 243 Rn. 40 ).
  • BGH, 22.07.1998 - 1 StR 263/98

    Unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds; Mitwirken zwischen Vollendung und …

    Erforderlich ist vielmehr ein örtliches und zeitliches, wenn auch nicht notwendig körperliches Zusammenwirken der Bandenmitglieder (ständ.Rspr. vgl. zuletzt BGH StV 1997, 247; NStZ 1996, 493 jew.m.w.Nachw.).
  • AG Hagen, 19.12.2025 - 98 Ds 504/25
    Rn. 27 Gewerbsmäßig handelt der Täter, wenn er die Tat begeht, um sich aus wiederholter Begehung gleichgelagerter Delikte eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und nicht unerheblicher Dauer zu verschaffen (vgl. BGH 8.11.1951 - 4 StR 563/51, BGHSt 1, 383 = NJW 1952, 113 f.; 4.6.1996 - 4 StR 181/96, StV 1997, 247; 27.9.1983 - 1 StR 290/83, EzSt StGB § 260 Nr. 1; OLG Hamm 6.9.2004 - 2 Ss 289/04, NStZ-RR 2004, 335 f. mwN).
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