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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1960 - 4 StR 21/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,1361
BGH, 13.05.1960 - 4 StR 21/60 (https://dejure.org/1960,1361)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1960 - 4 StR 21/60 (https://dejure.org/1960,1361)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1960 - 4 StR 21/60 (https://dejure.org/1960,1361)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 14, 351
  • NJW 1960, 1869 (Ls.)
  • MDR 1960, 860
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (6)

  • RG, 28.04.1919 - III 86/19

    Kann Leder Gegenstand des hauswirtschaftlichen Verbrauchs im Sinn des § 370 Abs. …

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  • RG, 01.07.1913 - IV 268/13

    Zum Begriffe "Gegenstände des hauswirtschaftlichen Verbrauchs" im Sinne des § 370 …

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  • RG, 10.03.1913 - III 955/12

    Fällt die Entwendung von Gegenständen des hauswirtschaftlichen Verbrauchs auch …

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2014 - 14 A 968/12

    Prüfung der Bewertung einer juristischen Klausur durch das Gericht

    Rn. 51 Vgl. BGH, Urteil vom 13.5.1960 - 4 StR 21/60 -, VRS 19, 130; OLG Köln, Beschluss vom 15.9.1998 - Ss 395/98 -, VRS 96, 23.
  • BGH, 13.06.1967 - 5 StR 229/67

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers - Begründung eines Strafurteils

    Eine Verurteilung wegen bloßer Übertretung des § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB kommt in den Fällen 11 und 12 der Urteilsgründe schon deswegen nicht in Betracht, weil das entwendete Benzin nicht dem hauswirtschaftlichen Verbrauch, sondern einer Schwarzfahrt mit einem gestohlenen Kraftwagen dienen sollte und diente (vgl. BGHSt 14, 351, 353) [BGH 13.05.1960 - 4 StR 21/60].
  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 361/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …

    Die abgesprochene Tat war für den Angeklagten ein Verbrechen nach § 218 Abs. 3 StGB; daran ändert es nichts, daß sie wegen des persönlichen Strafmilderungsgrundes der Schwangerschaft für die beteiligte Frau ein Vergehen gegen § 218 Abs. 1 StGB war (§ 50 Abs. 2 StGB; BGHSt 1, 139; 3, 228 [BGH 28.10.1952 - 2 StR 703/52]; 14, 353) [BGH 13.05.1960 - 4 StR 21/60].
  • BGH, 20.12.1960 - 5 StR 402/60

    Voraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen fortgesetzten Führens …

    Im Falle Nr. 1 der Urteilsgründe wollte der Angeklagte die 17 Liter Benzin, die er gemeinschaftlich mit K. wegnahm, zu Vergnügungsfahrten mit seinem Kraftwagen, also nicht zur alsbaldigen Befriedigung eines hauswirtschaftlichen Bedürfnisses verwenden, wie es bei Gegenständen dieser Art zum inneren Tatbestand der Übertretung des § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB gehört (BGHSt 14, 351).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 274/71

    Begriff des Genussmittels und sonstiger Gegenstände des hauswirtschaftlichen …

    Zu solchen Gegenständen wird von der Rechtsprechung von jeher zwar alles gerechnet, "was im gewöhnlichen Leben unter den gewöhnlichen Verhältnissen in der Hauswirtschaft und für deren Zwecke, zur Erhaltung und Förderung der Hauswirtschaft und der hauswirtschaftlichen Dinge verbraucht zu werden pflegt" (BGHSt 14, 351, 352 [BGH 13.05.1960 - 4 StR 21/60] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 10.10.1968 - I WD 35.68

    Einsteigediebstahl bzw. Beihilfe zum Einsteigediebstahl - Besondere …

    Nach der Auffassung des Gerichts ist auch nicht nur das Benutzen von Benzin zum Fahren eines Kraftfahrzeugs als hauswirtschaftlicher Verbrauch im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB anzusehen (vergl. insoweit Urteil des OLG Köln vom 2.6.1959 - Ss 115/59 -, abgedruckt in NJW 1959 S. 1982 und BGHSt 14 S. 351 ff), sondern auch das Verwenden von Benzin zum Reinigen der Bremsen und zum Waschen des Motors; denn das Reinigen und Waschen dient zur Erhaltung des Pkw, eines 'hauswirtschaftlichen Gegenstandes'.
  • BGH, 12.03.1965 - 4 StR 19/65

    Erteilung des letzten Worts bei Wiedereintreten in die mündliche Verhandlung - …

    Eine Übertretung nach § 370 Abs. 1 Nr. 5 StGB scheidet aus, auch wenn L. das entwendete Benzin jeweils alsbald lediglich zu Fahrten zu seiner Arbeitsstelle und im Interesse seines Haushalts hätte verbrauchen wollen (dazu BGHSt 14, 351 [BGH 13.05.1960 - 4 StR 21/60] [BGH 13.05.1960 - StR 4 21/60 ]).
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