Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1951 - 4 StR 212/51 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- RG, 23.08.1934 - 1 D 768/34
Liegen die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 2 StGB. vor, wenn die erforderlichen …
Auszug aus BGH, 21.05.1951 - 4 StR 212/51
Das Urteil stellt zwar nicht klar, ob es § 20 a Abs. 1 oder Abs. 2 StGB für gegeben ansieht, was mit Rücksicht auf die rechtliche Natur des Abs. 2 als Hilfsvorschrift gegenüber Abs. 1 grundsätzlich erforderlich ist, da Abs. 2 entfällt, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt sind (RGSt 68, 297; 76, 323; DR 1940, 682 Nr. 3, DJ - Recht - 1935, 3226; DJ 1942, 187). - RG, 10.12.1936 - 3 D 670/36
Der Milcherzeuger, der selbstgewonnene Butter verkauft, handelt hierdurch nicht …
- RG, 07.01.1943 - 2 D 466/42
Nicht nur dafür, ob der gefährliche Gewohnheitsverbrecher der Todesstrafe …
Auszug aus BGH, 21.05.1951 - 4 StR 212/51
Das Urteil stellt zwar nicht klar, ob es § 20 a Abs. 1 oder Abs. 2 StGB für gegeben ansieht, was mit Rücksicht auf die rechtliche Natur des Abs. 2 als Hilfsvorschrift gegenüber Abs. 1 grundsätzlich erforderlich ist, da Abs. 2 entfällt, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt sind (RGSt 68, 297; 76, 323; DR 1940, 682 Nr. 3, DJ - Recht - 1935, 3226; DJ 1942, 187).
- RG, 28.11.1940 - 2 D 521/40
1. Dieselben Rohstoffe oder Erzeugnisse können mehrmals beiseite geschafft …
Auszug aus BGH, 21.05.1951 - 4 StR 212/51
Eine Einschränkung ergibt sich nur aus der rechtlichen Natur der Hehlerei, die eine Verletzung fremden Vermögens darstellt (RGSt 70, 377, 385; 71, 341, 342; 72, 146; 75, 25, 29). - RG, 14.06.1918 - IV 421/18
Sind Lebensmittel, die auf Grund fälschlich angefertigter Lebensmittelkarten …
Auszug aus BGH, 21.05.1951 - 4 StR 212/51
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Sachen durch mehrere Hände gehen, ehe sie in den Besitz des wegen Hehlerei Verfolgten gelangen, solange die rechtswidrige Vermögenslage noch nicht durch den unanfechtbaren Vermögenserwerb eines Vorbesitzers beendet worden ist, was indessen bei gestohlenen Sachen selbst im Falle eines gutgläubigen Zwischenerwerbs durch § 935 BGB ausgeschlossen wird (vgl. RGSt 5, 58; 52, 95,RGRspr 6, 451). - RG, 18.03.1938 - 4 D 1015/37
Ist Hehlerei an der Ersatzsache möglich?
Auszug aus BGH, 21.05.1951 - 4 StR 212/51
Eine Einschränkung ergibt sich nur aus der rechtlichen Natur der Hehlerei, die eine Verletzung fremden Vermögens darstellt (RGSt 70, 377, 385; 71, 341, 342; 72, 146; 75, 25, 29). - RG, 28.09.1937 - 1 D 1100/36
1. Ist wie ein Hehler zu bestrafen, wer Diebesbeute im Haushalte mitverzehrt? 2. …
Auszug aus BGH, 21.05.1951 - 4 StR 212/51
Eine Einschränkung ergibt sich nur aus der rechtlichen Natur der Hehlerei, die eine Verletzung fremden Vermögens darstellt (RGSt 70, 377, 385; 71, 341, 342; 72, 146; 75, 25, 29). - RG, 13.10.1881 - 1856/81
Liegt Partiererei vor, wenn der Angeklagte die Sache zwar wissend, daß sie durch …
Auszug aus BGH, 21.05.1951 - 4 StR 212/51
Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Sachen durch mehrere Hände gehen, ehe sie in den Besitz des wegen Hehlerei Verfolgten gelangen, solange die rechtswidrige Vermögenslage noch nicht durch den unanfechtbaren Vermögenserwerb eines Vorbesitzers beendet worden ist, was indessen bei gestohlenen Sachen selbst im Falle eines gutgläubigen Zwischenerwerbs durch § 935 BGB ausgeschlossen wird (vgl. RGSt 5, 58; 52, 95,RGRspr 6, 451).
- BGH, 08.11.1951 - 4 StR 563/51 Hiernach genügt die Absicht des Täters, sich durch wiederholte Begehung von Hehlerei eine fortlaufende Einnahmequelle mindestens von einiger Dauer zu verschaffen (vgl. u. a. RGSt 58; 19 f.; 64, 51, 153 f. ; BGH 4 StR 123/51 vom 27. Februar 1951, 4 StR 212/51 vom 21. Mai 1951).
- BGH, 07.09.1951 - 4 StR 314/51
Rechtsmittel
Da der ordentliche Vorsitzende, der sein Richteramt zum 1. April 1951 auch wieder angetreten hat, somit zur Zeit der Hauptverhandlung nur vorübergehend verhindert war, greift die Rüge vorschriftswidriger Besetzung des erkennenden Gerichts (§ 338 Nr. 1 StPO) nicht, durch (vgl bereits BGH 4 StR 212/51 - 21. Mai 1951 -). - BGH, 26.03.1953 - 3 StR 466/52
Rechtsmittel
Auch wer eine gestohlene Sache von einem redlichen Besitzer erwirbt, begeht Hehlerei, wenn er weiss oder den Umständen nach erkennen muss, dass ein früherer Besitzer sie durch eine strafbare Handlung erlangt hatte (vgl BGH 4 StR 212/51 vom 21. Mai 1951 mit Nachweisen).
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